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Bebauungsplan Nr. 961 - Adalbertsteinweg / Bismarckstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitteim Bereich zwischen Adalbertsteinweg, Goerdelerstraße und dem Bhf Rothe Erdehier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

FB 61/0094/WP17 · Entscheidungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 961 - Adalbertsteinweg / Bismarckstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitteim Bereich zwischen Adalbertsteinweg, Goerdelerstraße und dem Bhf Rothe Erdehier:Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis. Er beschließt den Bebauungsplan Nr. 961 - Adalbertsteinweg / Bismarckstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Adalbertsteinweg, Goerdelerstraße und dem Bhf Rothe Erde gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt den Bebauungsplan Nr. 961 - Adalbertsteinweg / Bismarckstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitteim Bereich zwischen Adalbertsteinweg, Goerdelerstraße und dem Bhf Rothe Erde gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.05.2014 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung einen Aufstellungsbeschluss, für den Bebauungsplan – Adalbertsteinweg/ Bismarckstraße – gefasst.

Ziel des Verfahrens ist es, die heutige Nutzungsstruktur im Bereich Adalbertsteinweg und Bismarckstraße zu erhalten bzw. wieder herzustellen, mit der bisherigen Mischung aus kleinteiligen Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen und Wohnen. Um ein Übergreifen unerwünschter Nutzungen zu vermeiden und die Wohnfunktion zu schützen und zu stärken, wurden auch die angrenzen Straßen in den Geltungsbereich einbezogen.

Entsprechend dieser Zielsetzung sollen im Bebauungsplan Nr. 961 – Adalbertsteinweg / Bismarckstraße – Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros, aber auch Sexkinos, Bordelle und bordellartige Nutzungen einschließlich der Wohnungsprostitution ausgeschlossen werden.

Da das Verfahren auf Grundlage des § 9 (2b) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB als Vereinfachtes Verfahren durchgeführt wird, konnte auf eine frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden sowie auf die Durchführung einer Umweltprüfung.

Am 28.08.2014 beschloss der Planungsausschuss daher gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 961 – Adalbertsteinweg/ Bismarckstraße -. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte am 27.08.2014 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

Die öffentliche Auslegung des

Bebauungsplans fand in der Zeit vom 29.09.2014 bis einschließlich 31.10.2014 statt. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Während dieser Zeit sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen von Bürgern bzw. Behörden eingegangen.

Aus diesem Grund ist weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine erneute Beratung notwendig.

Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.

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Begründung
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Technische Details

Hauptdokument

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Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 10.12.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 18:40