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Ratsantrag der Fraktion Die Grünen im Rat der Stadt Aachen zur Änderung der Spielplatzsatzung der Stadt Aachen vom 17.11.2014

FB 45/0057/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Müller, AfD-Gruppe, begrüßt die Verpflichtung, bei künftigen Bauprojekten für eine angemessene und große Fläche für Spielplätze zu sorgen, sieht hier aber die Stadt in der Verantwortung. Der Antrag gehe dahingehend auch noch nicht weit genug, da sich jeder Bauherr über diese Ausnahmeregelung aus der Verantwortung ziehen könne.

Bürgermeister Jansen berichtet als Vorsitzender des Kinder- und Jugendausschusses, dass dieser in seiner Sitzung vom 03.03. einstimmig dem Beschlussvorschlag zugestimmt habe.

Beschluss

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zu Kenntnis. Der Antrag der Fraktion Die Grünen im Rat der Stadt Aachen zur Änderung der Spielplatzsatzung der Stadt Aachen vom 17.11.2014 gilt damit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der KJA empfiehlt dem Rat, der Verwaltungsvorlage zu folgen.

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zu Kenntnis. Der Antrag der Fraktion Die Grünen im Rat der Stadt Aachen zur Änderung der Spielplatzsatzung der Stadt Aachen vom 17.11.2014 gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat hat in seiner Sitzung am 18.09.2013 einen mit der Spielplatzsatzung der Stadt Aachen nicht im Zusammenhang stehenden Beschluss zum Umgang mit öffentlicher Spielplatzfläche im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und Bebauungsplänen mit städtebaulichem Vertrag gefasst (siehe Anlage). Hiernach sind in Neubaugebieten grundsätzlich 10 m² öffentliche Spielfläche pro Kind zu schaffen. Die Ermittlung der Größe der notwendigen öffentlichen Kinderspielplatzfläche geht davon aus, dass in Neubaugebieten 2 Kinder je Wohnung leben, sodass pro Wohnung 20 m² öffentliche Kinderspielplatzfläche eingeplant werden.

Die Fraktion der Grünen beantragt nun die Einbeziehung von Bauvorhaben nach § 34 mit städtebaulichem Vertrag in die Regelungen des Ratsbeschlusses, bzw. eine inhaltsgleiche Regelung in einer Spielplatzsatzung.

Die Thematik wurde mit den zuständigen Stellen fachbereichsübergreifend erörtert.

Eine Einbeziehung von Bauvorhaben nach § 34 des Bundesbaugesetzbuches in die Regelungen des Ratsbeschlusses ist deshalb nicht möglich, weil Bauvorhaben nach § 34 BauGB nicht mit einem städtebaulichem Vertrag im Zusammenhang stehen. Bauvorhaben nach § 34 BauGB werden immer ohne städtebaulichen Vertrag realisiert, weil sie als zulässige Bauvorhaben zu genehmigen sind. Es besteht ein bundesgesetzlicher Anspruch des Antragstellers auf die Erteilung der Baugenehmigung, wenn die Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 BauGB vorliegen.

Im Absatz 1 des § 34 heißt es hierzu:

“Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“

Liegen diese Voraussetzungen vor, ist auf den Bauantrag die entsprechende Genehmigung zu erteilen. Die Erhebung zusätzlicher Forderungen zur Schaffung öffentlicher Kinderspielplatzfläche durch Ratsbeschluss oder Satzung würde sich als rechtswidrig darstellen, da sie den Anspruch des Antragstellers von zusätzlichen, gesetzlich nicht vorgesehenen Bedingungen abhängig macht.

Im Hinblick auf die Schaffung von privaten hauseigenen Kinderspielplätzen kommt allerdings die städtische Satzung über die Größe und Beschaffenheit von Spielflächen für Kleinkinder zur Anwendung, die auf der Landesbauordnung NRW fußt. Die Anwendung dieser Satzung erfolgt bei allen Bauvorhaben und wird vom Fachbereich Bauaufsicht in jedem Baugenehmigungsverfahren geprüft.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Dokumente (3)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-01-09 FB 45_0057_WP17 Ratsantrag der Frakt SAO.pdf

22.11.2024

647.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 13
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 11.03.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:01