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Satzung über eine Veränderungssperre für das Flurstück 875, Flur 74, Gemarkung Aachen (Piusstraße 8-14) im Stadtbezirk Aachen-Mitte

FB 61/0116/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Ferrari erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt gem. § 14 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 1 BauGB einstimmig die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für das Grundstück Gemarkung Aachen, Flur 74, Flurstück 875 (Piusstraße 8-14) im Stadtbezirk Aachen-Mitte. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt aus bezirklicher Sicht den Erlass einer Veränderungssperre für das Grundstück Gemarkung Aachen, Flur 74, Flurstück 875 (Piusstraße 8-14) im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass einer Veränderungssperre für das Grundstück Gemarkung Aachen, Flur 74, Flurstück 875 (Piusstraße 8-14) im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Der Rat der Stadt beschließt gem. § 14 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für das Grundstück Gemarkung Aachen, Flur 74, Flurstück 875 (Piusstraße 8-14) im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Satzung über eine Veränderungssperre für das Grundstück Gemarkung Aachen, Flur 74, Flurstück 875 (Piusstraße 8-14) im Stadtbezirk Aachen-Mitte

In seiner Sitzung am 24.08.2006 hat der Planungsausschuss der StadtAachen die Aufstellung des Bebauungsplanes A 204 „Weißhausstraße / Höfchensweg“ zur Sicherung der Bauleitplanung beschlossen. Das Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Umsetzung des „Rahmenkonzeptes Aachener Südviertel“, das der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 10.03.2005 beschlossen hat. Danach sollen insbesondere folgende städtebauliche Ziele erreicht werden:

  • Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Siedlungscharakters
  • Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken
  • Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung
  • Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung

Für das Grundstück Gemarkung Aachen, Flur 74, Flurstück 875 (Piusstraße 8-14) liegt der Verwaltung ein Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses im südlichen unbebauten Grundstücksbereich vor. Auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit des beantragten Bauvorhabens am 21.08.2014 gemäß § 15 Abs. 1 BauGB für die Dauer von 12 Monaten zurückgestellt. Da sich das Bauvorhaben im Bereich mehrerer schützenswerter Bäume befindet, ist aus Sicht der Stadt Aachen zu befürchten, dass die städtebaulichen Ziele der Bauleitplanung – insbesondere die Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung - durch die Realisierung des Bauvorhabens wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht würden. Die Zurückstellung läuft zum 11.05.2015 aus.

Die Verwaltung empfiehlt, für die genannte Parzelle eine Veränderungssperre zu erlassen, um innerhalb der Geltungsdauer der Veränderungssperre den Bebauungsplan zur Rechtskraft zu bringen und das Baugesuch rechtssicher ablehnen zu können.

Die Satzung ist der Vorlage beigefügt.

Weitere Dokumente (3)

VSP Satzungstext
68.9 KB · PDF
A 204
1.3 MB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-01-22 FB 61_0116_WP17 Satzung ueber eine Ve SAO.pdf

22.11.2024

2.2 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 11.03.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:01