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1. Nachtrag zur Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Innenstadt vom 08.10.2002

B 03/0026/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen beschließt einstimmig den 1. Nachtrag zur Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt“.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den 1. Nachtrag zur Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt“.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Grundsätzlich sind bei der Durchführung von Fördermaßnahmen nach den Bestimmungen der Stadterneuerung und einer Förderung durch den Bund nach den Vorschriften des Baugesetzbuches Ratsbeschlüsse

1. über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch und

2. über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes gem. § 142 Baugesetzbuch erforderlich.

Diese Beschlüsse werden von den Zuschussgebern gefordert.

Das Sanierungsgebiet „Innenstadt“ wurde im Jahr 2002 durch Satzung als förmliches Sanierungsgebiet festgelegt.

Das Sanierungsgebiet soll nun erweitert werden um die Bereiche

-Westbahnhof und Umfeld

-Stadt- und Kurpark und

-Reumont-Viertel.

Die Verwaltung folgt hiermit den Beschlüssen des Planungsausschusses zum Innenstadtkonzept 2022 vom 03.04. und 06.11.2014.

Gem. §141 Abs. 2 BauGB kann auf die vorbereitenden Untersuchungen verzichtet werden, wenn bereits hinreichende Beurteilungsgrundlagen vorliegen. Für den Geltungsbereich liegen bereits entsprechende Untersuchungen vor.

Es ist somit nur noch erforderlich, für die Erweiterung des Sanierungsgebietes die notwendigen Beschlüsse über die förmliche Festsetzung als Sanierungsgebiet zu fassen. Der entsprechende Entwurf des 1. Nachtrages zur Sanierungssatzung nebst aktualisiertem Übersichtsplan, der Bestandteil der Satzung werden soll, ist der Vorlage beigefügt.

Gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch kann die Anwendung des dritten Abschnittes des Baugesetzbuches (§ 152 bis 156a) ausgeschlossen werden und das vereinfachte Sanierungsverfahren zur Anwendung kommen, da keine Ausgleichs- oder Entschädigungsleistungen zu gewähren sind. Aus diesem Grunde kann in der Satzung die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB insgesamt ausgeschlossen werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

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0

0

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Ergebnis

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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0

0

0

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-02-17 B 03_0026_WP17 1. nachtrag zur satz sao

22.11.2024

1.0 MB

Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 11.03.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Zusätze
Die Unterlagen werden nachgereicht.
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:01