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Beteiligung an der Kampagne des Landesintegrationsrates 'HIER, wo ich lebe, will ich wählen'

FB 50/0050/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Deumens, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, erklärt rückblickend, dass es bereits 2007 die erste Kampagne des Landesintegrationsrates zu diesem Thema gegeben habe, welche man leider nicht wirklich habe voran bringen können. Auch der Integrationsrat der Stadt Aachen habe in der Februar-Sitzung intensiv über das Thema diskutiert und mit großer Mehrheit einen Beschlussvorschlag verabschiedet, der dem Rat so heute aber nicht vorliege. Der Grund für die Diskussion liege darin begründet, dass man Teils der Ansicht sei, dass für die Änderung des kommunalen Wahlrechtes eine Grundgesetzänderung notwendig sei. Man müsse das Thema endlich voran bringen, um wenigstens für das Jahr 2020 eine Teilnahme an den Kommunalwahlen zu ermöglichen. Die Fraktion Die Linke hätte sich gewünscht, heute über den vom Integrationsrat beschlossenen und wesentlich weiter gehenden Beschlussvorschlag abstimmen zu können. Nichtsdestotrotz müsse heute ein klares Zeichen vom Rat der Stadt ausgehen, weshalb Die Fraktion auch dem heute vorliegenden Beschlussentwurf zustimmen werde, der hoffentlich eine große Mehrheit finden werde.

Ratsherr Başkaya, Piraten-Fraktion, schließt sich den Ausführungen von Ratsherrn Deumens an. Die Resolution sei in jedem Fall zu unterstützen, wenngleich sie in den Augen der Piraten-Fraktion zeitlich zu kurz greife. Aber auch hier halte man es für wichtig, ein deutliches Signal nach außen zu senden.

Bürgermeisterin Scheidt, Fraktion Die Grüne, verweist auf die im Integrationsrat stattgefundene Diskussion. Sie hoffe, dass der Beschlussvorschlag eine breite Mehrheit finden werde, weil hiermit ein deutliches Signal ausgesendet werde. Seien hiervon nicht nur knapp 40 % der in Aachen lebenden Menschen mit Migrationshintergrund betroffen, die ein großes Interesse daran haben, politisch aktiv zu sein, werde gleichzeitig auch eine positive Resonanz in Richtung des Integrationsrates ausgesendet, der hervorragende Arbeit leiste.

Ratsherr Demmer, CDU-Fraktion, dementiert die Aussage von Ratsherrn Deumens zur Stagnation der Entwicklung seit 2007 zumindest hinsichtlich der Integrationsratswahl, welche nun gleichzeitig mit der Kommunalwahl stattfinde und bei der die Zahl der Wahlberechtigten im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt worden sei. Die Landesregierung habe Gesetze geschaffen, nach denen ein Stadtrat dem Integrationsrat Aufgaben zuweisen könne. In Aachen dürfe der Integrationsrat über einen nicht unerklecklichen finanziellen Anteil selbst bestimmen, wenngleich mit der Zustimmung des Sozialausschusses.

Ein einstimmiger Beschluss wäre sicherlich erfreulich und im Sinne des Signals, dass jeder hier willkommen sei, auch dringend notwendig. Leider scheitere dies aber an der teilweisen Auffassung, dass das Grundgesetz einzuhalten sei, nach dem man, um wählen zu können, Deutscher im Sinne des Grundgesetzes sein müsse. Im Integrationsrat sei indes darauf hingewiesen worden, dass laut einer Expertenmeinung eine Änderung auf Landesebene durchaus möglich sei. Die Verwaltung habe hier durch ihren Formulierungsvorschlag gelungen versucht, allen Beteiligten gerecht zu werden.

Auch die SPD-Fraktion begrüße eine breite Mehrheit bei dem bevorstehenden Beschluss, um so die Resolution aus 2007 zu erneuern und das kommunale Wahlrecht für hier lebende Migranten zu fördern, so Ratsherr Linden stellvertretend. Um die von Ratsherrn Demmer beschriebenen unterschiedlichen Rechtsauffassungen zu prüfen, sei eine Verfassungskommission im Landtag eingerichtet worden. Am Ende sei aber wichtig, gemeinsam das Signal auszusenden, dass in Nordrhein-Westfalen das kommunale Wahlrecht für Ausländer eingeführt werde.

Ratsherr Müller, CDU-Fraktion, begrüßt die hier gewählte Formulierung außerordentlich, besage sie zudem, dass seit dem 1. Januar die doppelte Staatsangehörigkeit möglich sei, ohne hierfür den Pass des Heimatlandes aufgeben zu müssen. Entsprechend könne ein jeder hier lebende Ausländer der Anforderung des Grundgesetzes entsprechen, wenn er die deutsche Staatsangehörigkeit annehme und entsprechend an allen Wahlen teilnehmen. Des Weiteren sei erfreulich, dass es vielen vereinfacht werde, ins eigene Heimatland zurückzukehren, ohne Rechtsverluste hinnehmen zu müssen.

Es sei zu erwarten, dass auch die von Ratsherrn Linden erwähnte Kommission den ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern den mit der doppelten Staatsbürgerschaft einhergehenden Mehrwert näher bringen werde.

Ratsherr Schultheis, SPD-Fraktion, bedankt sich in seiner Funktion des Landtagsabgeordneten bei den Ratsmitgliedern für die zu erwartende Mehrheit, die gleichzeitig eine Unterstützung der Verfassungskommission des Landtages darstelle. Das kommunale Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger, die seit einem bestimmten Zeitraum in Aachen leben, sei ein wichtiger Beitrag, sich zu Hause zu fühlen. Insofern sei eine Entscheidung zwischen den unterschiedlichen Rechtsaufassungen unumgänglich. Hierfür sei es von großer Bedeutung, dass die Kommunen, die im Weiteren das Wahlrecht praktisch umzusetzen haben, ihre Meinung hierzu äußern.

Was die doppelte Staatsangehörigkeit angehe, seien die Zusammenhänge leider wesentlich komplizierter und komplexer als zuvor dargestellt. Wenngleich es hier bereits wesentliche Verbesserungen gebe, seien noch einige Weichen zu stellen.

Ratsherr Palm, Pro NRW, bedankt sich für die unmissverständliche, rechtliche Stellungnahme der Verwaltung. Es sei anzunehmen, dass sich die Formulierung des Wahlrechtes im Grundgesetz nicht ohne Grund nur auf Deutsche beziehe. Hier aber beabsichtige man, auf Schleichwegen elementare Rechte ohne Gegenleistung einzuräumen. Dies könne er nicht mittragen, denn die bloße Anwesenheit in einem Land dürfe nicht ohne Anstrengung belohnt werden. Er könne allenfalls dann zustimmen, wenn die Personen nachweislich beruflich und auch sozial in der Gesellschaft integriert und nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen seien. Aus diesem Grund werde er dem Antrag nicht zustimmen.

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, stellt fest, dass das Grundgesetz auf dem Grundsatz aufbaue, dass jedem die gleiche Stimme zustehe. Die CDU-Fraktion habe keinerlei Probleme, der Resolution zuzustimmen, sei sie ja der festen Überzeugung, dass die hier lebenden Menschen auch Teil an den politischen Geschehnissen haben müssen. Zwar lege Art. 20 Abs. 2 GG fest, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe, dessen Begriff das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung des Wahlrechtes für EU-Mitbürger an die deutsche Staatsbürgerschaft knüpfe, was aber von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes so explizit nicht formuliert worden sei.

Für ihn gehören zu den Aachenern nicht nur die Aachener mit deutschem Pass, sondern auch die Aachener ohne deutschen Pass. Rückblickend auf die Rechtsprechung der vergangenen 60 Jahre sei er sich sicher, dass das Bundesverfassungsgericht sich dieser Auffassung anschließe und als Volk das definieren werde, was lebendig eine Gemeinschaft präge.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen beschließt bei drei Gegenstimmen mehrheitlich folgende Resolution: Der Rat der Stadt Aachen bittet die Verfassungskommission des Landtags bei ihren Beratungen das Thema „Kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten“ einzubeziehen und die Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts bis zur Kommunalwahl 2020 für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten, die zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland leben, zu unterstützen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt folgende Resolution:

Der Rat der Stadt Aachen bittet die Verfassungskommission des Landtags bei ihren Beratungen das Thema „Kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten“ einzubeziehen und die Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts bis zur Kommunalwahl 2020 für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten, die zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland leben, zu unterstützen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Landtag NRW hat am 11.07.2013 eine Verfassungskommission eingesetzt. Diese hat sich am 19.11.2013 konstituiert und setzt sich aus 19 Abgeordneten aller im Landtag vertretenen Fraktionen und einem nicht stimmberechtigten Vorsitzenden sowie fünf externen beratenden Mitgliedern zusammen. Die Landesregierung sowie die kommunalen Spitzenverbände haben ebenfalls beratende Funktion.

Ein Themenkomplex ist "Partizipation - Weiterentwicklung der Demokratie in NRW".

Dazu gehören die Partizipationsmöglichkeiten von EU-Bürgerinnen und -Bürgern auf Landesebene; das umfasst auch die Diskussion über Partizipationsmöglichkeiten von Nicht-EU-Bürgerinnen und –Bürgern.

In der Sitzung der Verfassungskommission am 01.09.2014 fand zu diesem Thema eine umfangreiche Anhörung von Sachverständigen statt. In der Sitzung vom 29.09.2014 wurde ebenfalls zu diesem Thema kontrovers diskutiert. Ein abschließendes Ergebnis, welchen Weg die Verfassungs-

kommission einschlagen wird, liegt noch nicht vor.

Am 25. Oktober 2014 hat der Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW beschlossen, die Kampagne „HIER, wo ich lebe, will ich wählen!“ erneut auf den Weg zu bringen. Bereits in den Jahren 2007-2009 wurde die gleichnamige Kampagne zusammen mit weiteren Landesorganisationen mit dem Ziel gestartet, die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle Ausländerinnen und Ausländer auf Bundesebene zu erreichen. Der Rat der Stadt Aachen hat am 21.11.2007 auf Antrag des damaligen Migrationsrates eine Resolution zum kommunalen Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten beschlossen.

In seiner Sitzung am 03.12.2014 hat der Integrationsrat der Stadt Aachen die Unterstützung der Kampagne des Landesintegrationsrates auf die Tagesordnung genommen. (Antrag des Herrn Özbay, Anlage 1). Es wurde beschlossen, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und über diesen in der Sitzung am 04.02.2015 neu zu beraten.

Die Verwaltung hat in der Sitzung am 04.02.2015 eine rechtliche Stellungnahme als Tischvorlage vorgelegt (Anlage 2), aus der hervorgeht, dass eine Änderung allein auf landesrechtlicher Ebene

sowie die gewünschte Einflussnahme auf die Verfassungskommission des Landtags zwecks Änderung der Landesverfassung nicht zielführend ist. Die Verwaltung hat dem Integrationsrat daher geraten, den Beschluss entsprechend zu ändern.

Nach intensiver Diskussion in der Sitzung des Integrationsrates am 04.02.2015 hat dieser folgenden Beschluss gefasst:

Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat, folgendes zu beschließen:

Der Rat der Stadt Aachen bittet die Verfassungskommission des Landtags bei ihren Beratungen das Thema „Kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten“ einzubeziehen und dem Landtag einen Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung vorzulegen, der es ermöglicht, bis zur Kommunalwahl 2020 allen auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten, die zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland leben, das aktive und passive Wahlrecht einzuräumen.

Der Integrationsrat bittet den Oberbürgermeister bzw. das Präsidiumsmitglied des Städtetages, Herrn Marcel Philipp, und die Mitglieder des Rates der Stadt Aachen, sich landesweit in allen relevanten Gremien (z.B. kommunale Spitzenverbände) für die Einführung des kommunalen Wahlrechts einzusetzen.

Der Beschlussvorschlag für den Rat wurde unter Berücksichtigung der rechtlichen Stellungnahme (s. Anlage 2) angepasst.

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-02-26 FB 50_0050_WP17 Beteiligung an der K SAO.pdf

22.11.2024

191.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 21
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 11.03.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:02