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Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen)hier: 6. Änderungssatzung

FB 45/0088/WP17 · Entscheidungsvorlage

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen)hier: 6. Änderungssatzung

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt bei 19 Gegenstimmen mehrheitlich die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen), zuletzt geändert durch den 5. Nachtrag vom 03.07.2013 in der vorgelegten neuen Fassung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss und dem Rat der Stadt, die Satzungüber die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen), zuletzt geändert durch den 5. Nachtrag vom 03.07.2013 in der vorgelegten neuen Fassung zu beschließen.

Der Finanzausschuss nimmt die Empfehlung des Schulausschusses zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, die Satzungüber die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen), zuletzt geändert durch den 5. Nachtrag vom 03.07.2013 in der vorgelegten neuen Fassung zu beschließen.

Der Rat der Stadt beschließt die Satzungüber die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen), zuletzt geändert durch den 5. Nachtrag vom 03.07.2013 in der vorgelegten neuen Fassung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In seiner Sitzung am 11.12.2014 hat der Schulausschuss mehrheitlich eine Änderung der Elternbeitragstabelle der städtischen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen) beschlossen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, hierzu eine Änderungssatzung mit Wirkung zum 01.08.2015 zu fertigen.

Zudem möchte die Verwaltung aus verwaltungsökonomischen Gründen einen separaten Befreiungstatbestand für Bezieher von SGB II und XII Leistungen einführen. Darüber hinaus werden redaktionelle Änderungen vorgenommen.

  1. Wegfall des Erziehungsgeldes u. Nichtanrechnung des Betreuungsgeldes nach dem Bundeselterngeldgesetz (BEEG)

Auf der Grundlage der geänderten gesetzlichen Vorgaben in diesem Bereich wird klargestellt, dass das (alte) Erziehungsgeld weggefallen ist und das (neue) Betreuungsgeld -anders als das Elterngeld nach dem BEEG- nicht angerechnet wird. Begründung ist, dass das Betreuungsgeld ausdrücklich nur für die Kinder gewährt wird, die nicht im Bereich des KiBiz betreut werden. Die Neufassung des § 3 Abs. 1 Satz 4 u. 5 trägt diesem Umstand Rechnung

  1. Beitragsbefreiung beim Bezug von Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II u. XII) sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG).

Empfänger der o. a. Leistungen, die nachweislich während des gesamten Kalenderjahres im Leistungsbezug standen, werden grundsätzlich ohne weitere Prüfung für diesen Zeitraum vom Elternbeitrag freigestellt.

Vor dem Hintergrund, dass gem. § 3 Abs. 1 Satz 3 dieser Satzung bei den o. a. Leistungen lediglich der Anteil der Eltern und des betroffenen Kindes berücksichtigt werden, ist nicht damit zu rechnen, dass die neue beitragsfreie Einkommensgrenze von 28.000€ überschritten wird. Aus verwaltungsökonomischen Gründen sollte daher auf die durchgängige Vorlage und Auswertung der differenzierten Leistungsbescheide des Jobcenters und des FB 50 verzichtet werden. Diese Arbeiten sind sehr zeitaufwendig und zum Teil ist es sehr mühsam, die vollständige Vorlage aller Bescheide zu erwirken. Durch die Änderung wird ebenfalls eine Reduzierung von unproduktiven Höchstbetragsfestsetzungen nach § 3 Abs. 3 dieser Satzung (und folgende Vollstreckungsverfahren durch die Stadtkasse) angestrebt.

Der neu eingefügte § 4 Abs. 3 beinhaltet diesen „neuen“ Befreiungstatbestand. Der bisherige § 4 Abs. 3 wird dann § 4 Abs. 4.

  1. Neufassung der Anlage 1 (Beitragstabelle) zu § 2 Abs. 3 der Satzung

Die hier erarbeitete Neufassung der Beitragstabelle passt die seit dem 01.08.2008 unveränderten Elternbeiträge entsprechend der vom Schulausschuss in seiner Sitzung am 11.12.2014 beschlossenen o.a. Änderungsparameter wie folgt an:

- Erhöhung der Elternbeiträge um linear 5 % (bis max. 150€)

- Erhöhung der Beitragsstufen um ca. 10 %

- Erhöhung der unteren Einkommensstufe zur Beitragsbefreiung von 25.000 auf 28.000 €

- zwei weitere Einkommensstufen

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Soweit prognostizierbar sind die haushälterischen Auswirkungen bereits im Rahmen des vom Rat der Stadt Aachen verabschiedeten Haushaltes 2015 ff berücksichtigt.

PSP- Element 4-030101-807-8 SK 43210000

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

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0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschrieb-ener Ansatz 2016 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

2.148.800 €

2.148.800 €

6.681.000 €

6.681.000 €

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

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0

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0

Abschreibungen

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Ergebnis

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-03-11 FB 45_0088_WP17 Satzung ueber die Erh SAO.pdf

21.11.2024

239.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 12
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 20.05.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:30