a)Erweiterung der Bewohnerparkzone 'Z' (Zollernstraße) und Einrichtung der Bewohnerparkzone 'V' (Viktoriaallee / Oppenhoffallee)b)3. Nachtrag zur Parkgebührenordnung
FB 61/0126/WP17-1 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Der Oberbürgermeister verweist eingangs auf die Tischvorlage.
Ratsherr Ferrari berichtet als Vorsitzender des Mobilitätsausschusses, dass dieser sowie die Bezirksvertretung Aachen-Mitte ausführlich über den Tagesordnungspunkt diskutiert haben und zwei Änderungen gewünscht hatten, die nun in der Ergänzungsvorlage enthalten seien.
Zum einen habe es einen Fehler bei der Erstellung der Vorlage dahingehend gegeben, dass jeder Hauptwohnsitzler parkberechtigt sein sollte, gemeint seien aber lediglich die Anwohner gewesen.
Ferner sollte bei der Nachtragsgebührenordnung lediglich Parkzone V Berücksichtigung finden.
Unter Berücksichtigung dieser Änderungen haben beide Ausschüsse den Beschlussvorschlag einstimmig angenommen.
Ratsfrau Breuer, CDU-Fraktion, erklärt das Entstehen der Parkzonen und dankt abschließend der Verwaltung sowie den vielen engagierten Bürgern als auch den Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen für die gute und konstruktive Zusammenarbeit.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den dritten Nachtrag zur Parkgebührenordnung zu beschließen.
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:
1.Sonderparkberechtigt werden unter Beibehaltung der bisher in Aachen praktizierten Regelung nur Bewohner, die in der Bewohnerparkzone V bzw. Z ihren Hauptwohnsitz haben und
a)ein mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenes Kfz haben oder
b)ein Firmenfahrzeug nutzen (für das die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachgewiesen wird) oder
c)an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird oder
d)ein deutlich erkennbares Fahrzeug einer Car-Sharing-Organisation fahren, sofern eine entsprechende Mitgliedschaft in dieser Organisation nachgewiesen werden kann,
2.die Gebühr zur Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen und
3.den dritten Nachtrag zur Parkgebührenordnung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Mobilitätsausschuss (Sitzung 05.03.2015) und die Bezirksvertretung Aachen-Mitte (Sitzung 18.03.2015) haben das Angebot eines Tagestickets zu 8,00 € nicht wie in der Vorlage vorgeschlagen für die Bewohnerparkbereiche „V“ (Viktoriaallee/Oppenhoffallee) und „Z“ (Zollernstraße) beschlossen, sondern nur für den Bewohnerparkbereich „V“ (Viktoriaallee/Oppenhoffallee).
Um die rechtlichen Voraussetzungen zum Angebot des Tagestickets von 8,00 € zu schaffen, ist es notwendig die Parkgebührenordnung entsprechend anzupassen. Hierzu wird in § 2 Absatz 3 neu hinzugefügt, dass in der Tarifzone II im Bereich der Bewohnerparkzone „V“ (Viktoriaallee/Oppenhoffallee) ein Tagesticket zu 8,00 € durch Verkehrsanordnung ermöglicht werden soll.
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 68817
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=68817
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2015-04-17 FB 61_0126_WP17-1 a_Erweiterung der Be SAO.pdf
19.11.2024
707.5 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 19.1
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 20.05.2015
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 09:31