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Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2015Kaiserplatz Umbau der südlichen Stiftsumfahrt zur Optimierung des Busverkehrs

FB 61/0157/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Rat beschließt einstimmig die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel im PSP-Element 5-120102-000-07800-300-1 „Stiftsumfahrt Kaiserplatz“ (investiv) in Höhe von 254.400 € und im PSP-Element 4-120102-047-2 (konsumtiv) in Höhe von 15.600 €.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel im PSP-Element 5-120102-000-07800-300-1 „Stiftsumfahrt Kaiserplatz“ (investiv) in Höhe von 254.400 € und im PSP-Element 4-120102-047-2 (konsumtiv) in Höhe von 15.600 €.

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel im PSP-Element 5-120102-000-07800-300-1 „Stiftsumfahrt Kaiserplatz“ (investiv) in Höhe von 254.400 € und im PSP-Element 4-120102-047-2 (konsumtiv) in Höhe von 15.600 €.

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel im PSP-Element 5-120102-000-07800-300-1 „Stiftsumfahrt Kaiserplatz“ (investiv) in Höhe von 254.400 € und im PSP-Element 4-120102-047-2 (konsumtiv) in Höhe von 15.600 €.

Der Rat beschließt die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel im PSP-Element 5-120102-000-07800-300-1 „Stiftsumfahrt Kaiserplatz“ (investiv) in Höhe von 254.400 € und im PSP-Element 4-120102-047-2 (konsumtiv) in Höhe von 15.600 €.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Allgemeines

Im Zusammenhang mit der Umsetzung des innerstädtischen Achsenkreuzkonzeptes aus dem Konzept Busnetz 2015+ soll die Haltestelle „Kaiserplatz“ in der Stiftsumfahrt unmittelbar vor dem Knoten Heinrichsallee / Wilhelmstraße / Adalbertsteinweg neu eingerichtet werden. Dadurch kann eine Komfortverbesserung im ÖPNV für die Nutzer erzielt werden.

Der Umbau der südlichen Stiftsumfahrt ist Teil der Bustrasse Kaiserplatz –Blondelstraße und damit ein zentrales Element des beschlossenen Konzeptes „Busnetz 2015+“. Die Maßnahme ist Bestandteil der aktuellen Fortschreibung des Nahverkehrsplans.

Die Fahrbahn werden in Beton ausgeführt.

Umsetzung

Es ist geplant, die dargestellte Maßnahme im 3. Quartal 2015 zu realisieren, sofern der Baubeginn dann zuschussunschädlich ist. Der Ausbau der Haltestelle soll in einem Zug mit der Wiederherstellung der durch das Bauvorhaben Aquisplaza in Anspruch genommenen Flächen erfolgen. Der ideale Zeitpunkt liegt zwischen Fertigstellung des Rohbaus Aquisplaza und der Inbetriebnahme. Ein früherer Umbau ist wegen des intensiven Baustellenverkehrs nicht möglich, erscheint aber auch wegen der Fristen aus der Zuschussbewilligung wenig realistisch. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 6 Wochen.

Baukosten

Für die Errichtung der Bushaltestellen Kaiserplatz einschließlich erforderlicher Anpassung der Nebenanlagen fallen Kosten in Höhe von insgesamt ca. 270.000 € an.

Finanzierung

Für das Jahr 2015 stehen beim PSP-Element 5-120102-800-00800-300-1 „VerbesserungÖPNV“, Sachkonto7852000 „Tiefbau­maßnahmen“, noch nicht verplante investive Haushaltsmittel für die Maßnahme Bushaltestellen Kaiserplatz in Höhe von 156.500 € zur Verfügung. Die Mittel werden aus Gründen der Klarheit und Abgrenzung auf einem separaten PSP-Element mit der Bezeichnung 5-120102-000-07800-300-1 – „Stiftsumfahrt Kaiserplatz“ (investiv) und 4-120102-047-2 (konsumtiv) außerplanmäßig bereitgestellt. Zur Deckung der Gesamtkosten werden weitere Mittel in Höhe von 97.900 € investiv und beim PSP-Element 4-120102-047-2 „Stiftsumfahrt Kaiserplatz“ (konsumtiv) 15.600 € vom PSP-Element 5-120102-000-07200-300-1 – „Salierallee“ zum neuen PSP-Element verlagert. Auf Basis der vorliegenden Planung wird kurzfristig ein Finanzierungsantrag zur Bezuschussung eingereicht.

Die Maßnahme löst keine Beitragspflicht nach dem KAG aus.

Im Planbereich wurden in der Vergangenheit Maßnahmen aus Städtebaufördermitteln gefördert, die noch der Zweckbindung unterliegen. Es ist zu klären, in wieweit Rückzahlungspflichten ausgelöst werden.

Zum 31.12.2014 ist in der Bilanz ein Restbuchwert für der Straßenanteil in Höhe von 116.725 € enthalten. Ebenfalls existieren Sonderposten in Höhe von 110.866 €. Im Jahr des Anlagenabgangs reduziert dieses die Allgemeine Rücklage um 5.859 €. Dieser Betrag ist aus den Mitteln des Produktes 12.01.02 zu bestreiten. Bei einer Rückzahlung der Städtebaufördermittel würde der Sonderposten zur Rückzahlung der Fördermittel verwendet werden und die Buchung des Restbuchwertes von 116.725 € würde in voller Höhe aus der Allgemeinen Rücklage anfallen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

254.400

0

0

0

254.400

Ergebnis

0

-254.400

0

0

0

-254.400

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-254.400

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

10.800

0

0

0

0

Abschreibungen

0

4.800

0

0

0

0

Ergebnis

0

-15.600

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0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-15.600

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-03-17 FB 61_0157_WP17 Ueber- und ausserplanm SAO.pdf

22.11.2024

101.7 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 4.2
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 20.05.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:30