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Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 409 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich der linken Seite des Seilgrabens zwischen Minoritenstraße, und Neupfortehier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

FB 61/0188/WP17 · Entscheidungsvorlage

Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 409 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich der linken Seite des Seilgrabens zwischen Minoritenstraße, und Neupfortehier:Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt einstimmig die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 409 (einschließlich des Durchführungsplans 409 I ), für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich der linken Seite des Seilgrabens zwischen Minoritenstraße und Neupforte gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 409 (einschließlich des Durchführungsplans 409 I ), für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich der linken Seite des Seilgrabens zwischen Minoritenstraße und Neupforte

gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlage FB 61/0025/WP16 ist Bestandteil dieser Ratsvorlage.

Die städtebaulichen Zielsetzungen des Durchführungsplans Nr. 409, der Festsetzungen für die Bebauung im Bereich derlinken Seite des Seilgrabens zwischen Minoritenstraße und Neupforte beinhaltet, sind mit der Realisierung dieser Gebäude erfüllt. Da davon auszugehen ist, dass der Durchführungsplan aufgrund eines Verfahrensfehlers ungültig ist, soll er aufgehoben werden.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte fasste daher in ihrer Sitzung am 13.01.2010 den Empfehlungsbeschluss zur Offenlage. Der Planungsausschuss stellte am 14.01.2010 fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und beschloss die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dieses rechtsfehlerhaften Durchführungsplans.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 23.02.2015 bis einschließlich 27.03.2015 statt.

Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen von Bürgern und Behörden eingegangen.

Aus diesem Grunde ist weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine weitere Beratung notwendig. In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte wird am 06.05.2015 eine Mitteilung der Verwaltung zur Information ausgelegt; dies ist ebenfalls für die Sitzung des Planungsausschusses am 07.05.2015 vorgesehen.

Die Verwaltung legt hiermit dem Rat der Stadt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 409 (einschließlich des Durchführungsplans 409 I ), zum Satzungsbeschluss vor.

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-04-27 FB 61_0188_WP17 Aufhebung des Durchf SAO.pdf

18.11.2024

764.2 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 20.05.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Zusätze
Die Unterlagen werden nachgereicht.
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:30