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Investorenmodell Eisenbahnweg "Guter Freund" - Einrichtung einer 5-gruppigen Kindertagesstätte

FB 45/0107/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Oberbürgermeister verweist auf die Tischvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt.

Ratsherr Plum berichtet als Vorsitzender des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses, dass dieser nicht über den Tagesordnungspunkt befunden habe, weil die Verwaltungsvorlage keine Aussage dazu enthalte, ob der angegebene Mietzins indiziert sei oder nicht und diese Fragestellung nicht habe beantwortet werden können. Da diese Beschlussfassung heute durch den Rat der Stadt stattfinden müsse, müsse auch der Beschlusstext entsprechend geändert werden.

Der Oberbürgermeister konkretisiert die Ausführungen seines Vorredners dahingehend, dass der Beschluss des Rates der Stadt nun auch das Abschließen eines Mietvertrages über die mit dem Investor vereinbarte Laufzeit zum Inhalt haben müsse.

Ratsfrau Begolli, Fraktion Die Linke, empfindet die Ausführungen in der Tischvorlage als recht dürftig. So sei ihr bspw. zu entnehmen, dass über einen noch nicht abschließend festgelegten Zeitraum die Grundmiete unverändert bleibe und anschließend an den Verbraucherindex angepasst werde. Bei einem durchaus stolzen Mietpreis in Höhe von 13,45 € pro Quadratmeter halte sie es für äußerst wichtig, diesen noch nicht abschließend festgelegten Zeitraum zu kennen, bevor sie dem Abschluss eines Mietvertrags zustimmen könne. Entsprechend bitte sie um Vertagung. Anderenfalls werde die Fraktion Die Linke nicht zustimmen können.

Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, schlägt vor, den bisher unbenannten Zeitraum von Seiten des Rates zu definieren und entsprechend zu beschließen.

Ratsherr Krott, SPD-Fraktion, erinnert daran, dass es sich vorliegend um das preisgünstigste Angebot handele. Die neue Einrichtung liege zudem zwischen Rothe Erde und dem Ostviertel und damit in einem der unversorgten Stadtteile hinsichtlich des U3- wie Ü3-Ausbaus. Eine zeitliche Verzögerung sei damit nicht hinnehmbar.

Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, stellt klar, dass der Bedarf absolut klar sei, nichtsdestotrotz aber eine finanzielle Absprache nicht deutlich genug definiert sei, was schlicht nicht hinnehmbar sei. Er beantrage daher, den zunächst noch undefinierten Zeitraum auf 10 Jahre festzulegen. Hierdurch werde auch die Verwaltung in ihrer Verhandlungsposition gestärkt. Komme man in den Vertragsverhandlungen zu keinem Ergebnis, sei der Rat zu informieren.

Der Oberbürgermeister schlägt vor, den Beschluss so zu formulieren, dass die Verwaltung beauftragt werde, den Vertrag mit dem Ziel einer zehnjährigen Stabilität zu verhandeln und das Ergebnis den Fraktionen unmittelbar hiernach mitteilt, um ihnen die Möglichkeit des Einspruches zu geben. Alternativ bestünde auch die Möglichkeit des Dringlichkeitsbeschlusses.

Stadtdirektorin Grehling legt dar, dass die Möglichkeit eines Dringlichkeitsbeschlusses vor allem dann gegeben sein müsse, sollte der Verwaltung nicht gelingen, eine zehnjährige Preisstabilität in den Verhandlungen durchzusetzen, die Fraktionen sich mit dem Verhandlungsergebnis aber trotzdem einverstanden erklären.

Herr Schavan, Leiter des Gebäudemanagements, erklärt, dass man versuchen werde, die Forderung in den Verhandlungen entsprechend durchzusetzen.

Der Oberbürgermeister fasst abschließend zusammen, dass man dem Beschlussvorschlag unter dem Vorbehalt folgt, dass eine zehnjährige Preisstabilität in den Endverhandlungen zu erreichen ist. Sei dies nicht der Fall, werde man zum Mietvertrag dem Rat der Stadt noch eine entsprechende Vorlage vorlegen, entweder im Rahmen der nächsten Sitzung oder als Dringlichkeitsentscheidung.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt bei zwei Enthaltungen einstimmig wie folgt: Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses zur Kenntnis und beschließt die Realisierung einer 5-gruppigen KiTa als Investorenmodell am Standort Eisenbahnweg „Guter Freund“. Der Abschluss des Mietvertrages mit dem Investor unterliegt dem Vorbehalt, dass eine zehnjährige Preisstabilität in den Endverhandlungen erreicht wird.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss

1.1nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis

1.2beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit dem Investor am Standort Guter Freund eine fünfgruppige Kindertagesstätte analog den Ausführungen dieser Vorlage einzurichten.

1.3beschließt, die in dieser Kindertagesstätte geschaffenen Plätze im Rahmen der Bedarfsplanung (voraussichtlich 2016/2017) zu berücksichtigen.

1.4beschließt, die Aufwendungen für Mietzahlungen in Höhe von 141.225 €/Jahr ab 2017 ff zu übernehmen. Mittel stehen in ausreichender Höhe ab dem Haushaltsjahr 2017 ff zur Verfügung.

1.5beauftragt die Verwaltung, die Mittel für Ausstattung in Höhe von 170.000 € sowie Außenspielgeräte in Höhe von 60.000 € kostenneutral in den Haushaltsplanungen für 2016 ff zu berücksichtigen.

1.6beauftragt die Verwaltung, die freien Träger in der Stadt Aachen anzuschreiben, um zu ermitteln, welcher Träger an der Übernahme der Betriebsträgerschaft für diese Einrichtung interessiert ist.

1.7Empfiehlt dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss, den Abschluss eines Mietvertrags über die mit dem Investor vereinbarte Laufzeit zu beschließen.

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, dass ein Mietvertrag über die mit dem Investor vereinbarte Laufzeit abgeschlossen wird.

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Beschlüsse des Kinder- und Jugendausschusses sowie des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses zur Kenntnis und beschließt die Realisierung einer 5-gruppigen KiTa als Investorenmodell am Standort Eisenbahnweg „Guter Freund“.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

1.1Anfrage Investor

Ende 2013 wurde von Seiten der Landmarken AG Kontakt mit dem FB 45 aufgenommen.

Hintergrund war die Planung eines großen Wohnbauvorhabens auf dem Gelände des ehemaligen CMC-Depots (Nähe Aachen Arkaden/Eisenbahnweg).

Neben ca. 200 Wohnungen, die dort entstehen sollen, fragte der Investor an, ob Bedarf für die Berücksichtigung einer Kindertagesstätte besteht, da er grds. die Möglichkeit einer Realisierung auf diesem Gelände sieht.

Von Seiten des FB 45 wurde ein Bedarf bestätigt, so dass die Planungen für eine KiTa in anschließenden gemeinsamen Gesprächen weiter konkretisiert wurden.

Der Investor hat ein Angebot für die Anmietung vorgelegt und einen Mietpreis von 13,45 €/m² bei einer Laufzeit von 20 Jahren benannt.

Darauf basierend wurde im September letzten Jahres ein Letter of intent für den Investor gefertigt, in dem die Stadt Aachen das Interesse an einer Anmietung der Kindertagesstätte bestätigt.

1.2Bedarfslage im Sozialraum

Das Wohnbauvorhaben, in das die KiTa integriert werden soll, liegt auf der Grenze von Sozialraum 6 (Aachen-Forst) und Sozialraum 3 (Aachen-Ost).

Dies sind aktuell die beiden Sozialräume mit der geringsten Versorgungsquote im U3 Bereich.

Für das KiTa-Jahr 2015/2016 verzeichnen diese Sozialräume folgende Versorgungsquoten:

Sozialraum 6

ü3: 98,82 %

U3: 23,97 %

Sozialraum 3

ü3: 78,53 %

U3: 30,66 %

Es besteht daher in diesem Gebiet dringender und großer Bedarf an der Schaffung weiterer KiTa-Plätze (U3 und ü3 Plätze).

Über den hier vorgestellten KiTa-Neubau könnte auf den massiven Bedarf reagiert werden.

2. Investorenmodell – Planungen

Die KiTa wird vollständig im Erdgeschoss errichtet, so dass Barrierefreiheit gewährleistet werden kann.

Da die Einrichtung an einem Ende eines Wohnriegels geplant ist, grenzen lediglich an einer Seite Wohnungen an.

Weitere Wohnungen entstehen ab dem 1. Obergeschoss. Hierbei ist gewährleistet, dass die Räume der KiTa sowie das Außengelände getrennt von den Zugängen der Wohnungen sind.

Durch die Lage am Ende der Wohnbebauung an einem Wendehammer ist zu erwarten, dass der Durchgangsverkehr nur gering ist.

Der derzeitige Entwurfsplan berücksichtigt eine 5-gruppige KiTa mit U3 + ü3 Betreuung.

Alle Gruppen sind neben einem Gruppenraum mit zwei Nebenräumen ausgestattet, sowie einem Sanitärbereich, in dem eine Wickel-Wasch-Kombination vorgesehen ist.

Zusätzlich ist ein separater Therapieraum Bestandteil des Raumprogramms und ein Teil der Kinder-WCs ist behindertenfreundlich geplant.

Damit sind grds. alle Gruppen U3-tauglich.

Im Rahmen der Inklusion ist die Einrichtung baulich ebenfalls geeignet für die Aufnahme von Kindern mit besonderem Förderbedarf.

Die Berücksichtigung des Raumprogramms in der vorgenannten Form ermöglicht eine große Flexibilität bei der Gestaltung der Gruppenstrukturen, so dass auf die Bedarfe aus dem Umfeld reagiert werden kann.

Das Außengelände, das für die KiTa vorgesehen ist, weist die erforderliche Größe auf und bietet den Kindern eine geeignete Spielmöglichkeit mit viel natürlicher Begrünung.

3. Miete

Die anzumietende Gesamtfläche der Einrichtung beträgt 875 m².

Dies ist exakt die Fläche, die bei der Bezuschussung der Miete über KiBiz anerkannt werden kann.

Der angebotene Mietpreis liegt bei 13,45 €/m² bei einer Laufzeit von 20 Jahren.

Es entstehen damit Mietkosten in Höhe von 141.225 € pro Jahr.

Mit einer Fertigstellung und Inbetriebnahme ist nach aktuellem Stand zu Beginn des Jahres 2017 zu rechnen.

4. Finanzierung

Mittel für die Anmietung stehen in ausreichender Höhe ab 2017 ff im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung bei

4-060101-800-4; 54220000 (141.750 €/Jahr) zur Verfügung.

Für die Ausstattung im Innenbereich mit festen Einbauten (Küche, Kinderspülen, Wickel-Waschkombinationen, Garderoben etc.) und losem Mobiliar sowie für Außenspielgeräte sind Mittel in Höhe von 170.000 € bei 5-060101-800-00100-810-1; 78350000 (feste Einbauten + loses Mobiliar) sowie in Höhe von 60.000 € bei 5-060101-900-900-1; 78310000 (Außenspielgeräte) im Rahmen der Haushaltsberatung 2016 ff zu berücksichtigen.

5. Betriebsträgerschaft

Im weiteren Verlauf der Planungen ist vorgesehen, dass die Verwaltung die freien Träger in der Stadt Aachen mit der Frage anschreibt, ob Interesse an der Übernahme der Betriebsträgerschaft für diese Einrichtung besteht.

Nach Eingang der Interessensbekundungen wird die Verwaltung die Anträge prüfen.

Anschließend werden sie dem Kinder- und Jugendausschuss in einer weiteren Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.

Sofern ein freier Träger die Einrichtung übernimmt, ist für die Finanzierung der KiTa (Betriebskosten und Miete) der Grundsatzbeschluss des Runden Tisches zu Trägeranteilübernahmen zu Grunde zu legen.

6. Vorschlag der Verwaltung

Wie bereits zuvor erläutert, lässt sich an dem vorgesehenen Standort für den KiTa-Neubau aufgrund der geringen Versorgungsquoten ein massiver Bedarf an der Schaffung von KiTa-Plätzen bestätigen, so dass ein großes Interesse von Seiten der Verwaltung besteht, das Projekt zu realisieren.

Bei den Planungen hat sich der Investor mit der Gesamtfläche an der anerkannten Fläche orientiert, die über das KiBiz bezuschusst werden kann, so dass für darüber hinausgehende Flächen keine weiteren freiwilligen kommunalen Mittel berücksichtigt werden müssen.

Die Verwaltung befürwortet daher die Realisierung der KiTa in Verbindung mit dem Abschluss des Mietvertrags zu den vorgenannten Konditionen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Mittel für die Mietzahlungen stehen im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung

2017 ff zur Verfügung.

Mittel für die Ausstattung mit fester Einrichtung, losem Mobiliar sowie Außenspielgeräten sind im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2016 ff kostenneutral zu berücksichtigen.

Ausstattung/Inventar/Außenspielgeräte

*PSP-Element: 5-060101-800-00100-810-1 Sachkonto 78310000 (Ausstattung)

**PSP-Element: 5-060101-800-00900-900-1 Sachkonto 78310000 (Außenspielgeräte)

Investive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0 €*

65.000 €**

0 €*

65.000 €**

175.500 €*

420.000 €**

345.500 €*

480.000 €**

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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-230.000 €

Sind im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2016 ff zu berücksichtigen

Miete

PSP-Element: 1-060101-800-4 Sachkonto: 54220000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschrieb-e­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschrieb-

ener Ansatz 2016 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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0

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0

0

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Personal-/

Sachaufwand

1.379.400 €

1.379.400 €

5.603.700 €

5.603.700 €

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Abstimmungsergebnis

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Anlage1_Eisenbahnweg
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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-04-27 FB 45_0107_WP17 Investorenmodell Eis SAO.pdf

22.11.2024

622.5 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 20
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 20.05.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 09:31

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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