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Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 658 - Adlerberg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Benediktinerstraße, Hauptstraße, Adlerberg und der Schwertbad-Klinikhier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

FB 61/0246/WP17 · Anhörung

Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 658 - Adlerberg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Benediktinerstraße, Hauptstraße, Adlerberg und der Schwertbad-Klinikhier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt einstimmig die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 658 - Adlerberg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Benediktinerstraße, Hauptstraße, Adlerberg und der Schwertbad-Klinik gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 658- Adlerberg -für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Benediktinerstraße, Hauptstraße, Adlerberg und der Schwertbad-Klinikgemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Planungsausschuss der Stadt hat am 26.03.2015 die Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 658 – Adlerberg – beschlossen, nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dies dem Planungsausschuss am 18.03.2015 empfohlen hatte. Beide Gremien stellten fest, dass auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann, da sich die Teilaufhebung nicht wesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirkt.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 11.05.2015 bis 12.06.2015 sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.

Da von der Teilaufhebung keine Belange von Behörden berührt werden, war eine Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB nicht erforderlich.

Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 658- Adlerberg – soll das Planungsrecht an die veränderte städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich angepasst werden. Anders als der Bebauungsplan vorsah, hat sich hier seit der Aufstellung im Jahr 1981 keine Kerngebiet-typische Bebauung entwickelt. Die Festsetzung „Kerngebiet“ soll durch eine Beurteilung nach § 34 BauGB ersetzt werden, um das vorhandene ruhige Wohngebiet zu erhalten und vor einer Verkehrszunahme zu schützen.

Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 658 – Adlerberg – entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.

Die Verwaltung empfiehlt, die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 658- Adlerberg - als Satzung zu beschließen.

Weitere Dokumente (1)

Begründung
1.2 MB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-08-18 FB 61_0246_WP17 Teilaufhebung Bebauu SAO.pdf

24.11.2024

1.3 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 23.09.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Anhörung
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Anhörung
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 10:12