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Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980 - Kornelimünster West/ Oberforstbacher Straße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/ Walheim im Bereich zwischen Oberforstbacher Straße und Schleckheimer Straße hier: Beitrittsbeschluss zur Genehmigung der Bezirksregierung Köln vom 08.09.2015

FB 61/0313/WP17 · Entscheidungsvorlage

Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980 - Kornelimünster West/ Oberforstbacher Straße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/ Walheim im Bereich zwischen Oberforstbacher Straße und Schleckheimer Straße hier: Beitrittsbeschluss zur Genehmigung der Bezirksregierung Köln vom 08.09.2015

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die geänderte Fassung der Begründung nach Maßgabe der Genehmigungsbehörde Köln vom 08.09.2015 sowie die fortgeschriebene Fassung der Zusammenfassenden Erklärung in der vorgelegten Fassung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt die geänderte Fassung der Begründung nach Maßgabe der Genehmigungsbehörde Köln vom 08.09.2015 sowie die fortgeschriebene Fassung der Zusammenfassenden Erklärung in der vorgelegten Fassung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 22.04.2015 die Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen - Kornelimünster West/ Oberforstbacher Straße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim im Bereich zwischen Oberforstbacher Straße und Schleckheimer Straße sowie die Begründung und die Zusammenfassende Erklärung hierzu beschlossen.

Die Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes wurde der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt.

Gem. § 6 BauGB hat die Bezirksregierung hat die Bezirksregierung diese Flächennutzungsplanänderung nun genehmigt, mit der Maßgabe, die Begründung auf der Grundlage der Abwägungsergebnisse fortzuschreiben.

Die Maßgabe hat klarstellenden Charakter und dient der Rechtseindeutigkeit.

Zur Klarstellung der dem Abwägungsbeschluss des Rates zugrundeliegenden Erwägungen zur Infrastruktur im Stadtteil Kornelimünster sowie zur Inanspruchnahme von Fläche für die Landwirtschaft gemäß § 1a Abs. 2 BauGB, wurde die Begründung zur Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes ergänzt. Zur besseren Lesbarkeit sind die Änderungen grau hinterlegt. Die vorliegende Version ist mit der Bezirksregierung abgestimmt und entspricht somit den Vorgaben der Maßgabe zur Genehmigung und zur Rechtseindeutigkeit.

Weiterhin wurde die Zusammenfassende Erklärung fortgeschrieben.

Empfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt, die Änderungen in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Weitere Dokumente (4)

Genehmigung
874.2 KB · PDF
Begründung
974.6 KB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-11-16 FB 61_0313_WP17 Aenderung Nr. 123 des sao

20.11.2024

8.7 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 09.12.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
27.5.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 18:25