3. Nachtrag zur Zweitwohnungssteuersatzung
FB 22/0011/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den in der Anlage aufgeführten
3. Nachtrag zur Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Aachen vom 11.12.2002 zu beschließen.
In Vertretung
Grehling
Der Rat der Stadt beschließt den in der Anlage aufgeführten 3. Nachtrag zur Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Aachen vom 11.12.2002.
Er tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Philipp
Oberbürgermeister
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ab 01.11.2015 gibt es erstmals bundesweit einheitliche und unmittelbar geltende melderechtliche Vorschriften für alle Bürgerinnen und Bürger. Die bisherigen Regelungen im Meldegesetz NRW (z.B. § 16 Abs. 3, der regelte, was eine Nebenwohnung ist) sind entsprechend zum 01.11.2015 weggefallen und werden durch gleichlautende bundesgesetzliche Regelungen ersetzt. Eine inhaltliche Änderung ergibt sich nicht.
Die neue Verweisungskette wird in den §§ 2, 8 und 12 aufgenommen.
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 72974
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=72974
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2015-12-28 FB 22_0011_WP17 3. nachtrag zur zwei sao
23.11.2024
156.8 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 9
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 27.01.2016
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 22 - Fachbereich Steuern und Kasse
- Geändert
- 22.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 22. Februar 2026 um 22:01