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3. Nachtrag zur Zweitwohnungssteuersatzung

FB 22/0011/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den in der Anlage aufgeführten 3. Nachtrag zur Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Aachen vom 11.12.2002. Er tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den in der Anlage aufgeführten

3. Nachtrag zur Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Aachen vom 11.12.2002 zu beschließen.

In Vertretung

Grehling

Der Rat der Stadt beschließt den in der Anlage aufgeführten 3. Nachtrag zur Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Aachen vom 11.12.2002.

Er tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Philipp

Oberbürgermeister

Erläuterungen

Erläuterungen:

Ab 01.11.2015 gibt es erstmals bundesweit einheitliche und unmittelbar geltende melderechtliche Vorschriften für alle Bürgerinnen und Bürger. Die bisherigen Regelungen im Meldegesetz NRW (z.B. § 16 Abs. 3, der regelte, was eine Nebenwohnung ist) sind entsprechend zum 01.11.2015 weggefallen und werden durch gleichlautende bundesgesetzliche Regelungen ersetzt. Eine inhaltliche Änderung ergibt sich nicht.

Die neue Verweisungskette wird in den §§ 2, 8 und 12 aufgenommen.

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-12-28 FB 22_0011_WP17 3. nachtrag zur zwei sao

23.11.2024

156.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 27.01.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 22 - Fachbereich Steuern und Kasse
Geändert
22.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 22:01