TOP 18Öffentlich

Erlass einer Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Stadtgebiet Aachenhier: Tagesordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion im Rat der Stadt Aachen vom 08.01.2016

FB 64/0016/WP17 · Entscheidungsvorlage

Erlass einer Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Stadtgebiet Aachenhier: Tagesordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion im Rat der Stadt Aachen vom 08.01.2016

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Hörmann berichtet als stellvertretende Vorsitzende des Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss, dass dieser dem geänderten Beschlussvorschlag der Großen Koalition gefolgt sei. Die Fraktion Die Grünen habe den Tagesordnungsantrag aus dem Grund gestellt, weil der Beschluss von Satzungen laut der Gemeindeordnung originäre Aufgabe des Rates der Stadt sei und demzufolge auch die Ablehnung durch ihn zu bestätigen sei. Sie wolle weiter auf Seite 172 der Vorlage verweisen. Hiernach gebe es „aus Sicht der Verwaltung Gründe, die Satzung präventiv zu erlassen, um den sich ergebenden Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt begegnen zu können. So ist z.B. der Eingriff bei festgestellten Leerständen nur dann rechtlich fundiert möglich, wenn eine entsprechende Satzung vorliegt“. Demzufolge bestehe aktueller Handlungsbedarf, weshalb die Verwaltung den Erlass einer solchen Satzung vorgeschlagen habe. Diese Ansicht werde von der Fraktion Die Grünen und wurde bis vor kurzem auch von der SPD-Fraktion geteilt.

Ratsfrau Begolli, Fraktion Die Linke, beschreibt die angespannte Wohnungsmarktlage, erklärt aber, dass diese Situation nicht neu sei und ihre Fraktion bereits 2012 den Beschluss einer solchen Leerstandssatzung beantragt habe. Ein gleichlautender Antrag sei dann von der SPD-Fraktion gestellt worden. Entsprechend hätte sich bereits vor den Kommunalwahlen eine Mehrheit finden lassen, hätte die Fraktion Die Grünen seinerzeit sie Satzung schon für notwendig erachtet. Mittlerweile sei die SPD-Fraktion anderer Meinung. Für die Fraktion Die Linke sei es jedoch nicht nachvollziehbar, warum man nicht alle zur Verfügung stehenden Instrumente nutze, um eine Entlastung auf dem Wohnungsmarkt herbeizuführen.

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, verweist auf die Vorlage, in der es heißt, „mit dieser Beschlussfassung und der vorangegangenen Diskussion ist aus Sicht der Verwaltung das Thema in ausreichendem Maße behandelt worden, sodass es einer weiteren Debatte im Stadtrat nicht bedarf.“ Von daher werde es jetzt die kuriose Situation geben, dass man einer überholten Vorlage zustimmen werde, die gar nicht zur Abstimmung stehe, und gleichzeitig mit der Zustimmung zur vorliegenden Vorlage den Beschluss des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses bekräftige.

Ratsherr Servos, Vorsitzender der SPD-Fraktion, erklärt, dass man sicherlich um der Rechtssicherheit Willen hier den Beschluss aus dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss wiederholen könne, wenngleich es am inhaltlichen Mehrwert mangele. Die Argumente seien bereits in dieser Sitzung ausgetauscht worden, weshalb es einer Wiederholung in der heutigen Sitzung entbehre.

Ratsherr Başkaya, Piratenfraktion, verliest aus dem Wahlprogramm der SPD von 2014: zu dem Punkt „Unsere Ziele im Bereich Stadtentwicklung und Wohnen“ den Satz: „Außerdem werden wir uns mit einer kommunalen Satzung gegen Zweckentfremdung und Leerstand von Wohnräumen wehren.“

Ratsfrau Müller, AfD, erklärt, dass mit der Wohnraumschutzsatzung eine schrittweise Enteignung der Eigentümer herbeigeführt würde, was jegliche Investition in Häuser gefährde. Anstatt diese Eigentumsrechte zu beschneiden, sollten Anreize für Immobilienbesitzer geschaffen werden, ihre Wohnungen dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stellen, insbesondere z.B. durch Übernahme von Bürgschaften durch günstige Darlehen.

Ratsfrau Hörmann erklärt stellvertretend für die Fraktion Die Grüne, dass sie die Abstimmung über die Satzung zum Antrag erhebe.

Der Oberbürgermeister erklärt, über den Beschluss des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses abstimmen lassen zu wollen, der wie folgt lautet:: „Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Stadtgebiet Aachen (Wohnraumschutzsatzung). Sie wird am 01.03.2016 in Kraft treten.“

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, verweist auf die vorangegangenen Wortbeiträge, die die Bitte enthalten haben, über den Verwaltungsvorschlag auf Seite 67 abstimmen zu lassen: „Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.“ Von daher gebe es zwei Beschlussvorschläge, die sich inhaltlich gegenseitig ausschließen.

Der Oberbürgermeister entgegnet, dass er die Abstimmung über die Satzung als weitergehend erachte und lässt über diese abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich, von einem Erlass der Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Stadtgebiet Aachen (Wohnraumschutzsatzung) abzusehen.

Beschlussvorschlag

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Fraktion GRÜNE im Rat der Stadt Aachen hat mit Schreiben vom 08.01.2016 den Antrag zur Tagesordnung

„Erlass einer Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Stadtgebiet Aachen“

für die Ratssitzung am 27.01.2016 fristgerecht gestellt und beantragt, diese Satzung zu beschliessen.

Der Beratungsstand wird von der Verwaltung wie folgt beschrieben:

Zu dem Erlass der Satzung hat die Verwaltung eine Vorlage für den Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss für seine Sitzung am 08.12.2015 zur Beratung und Beschlussfassung gefertigt. Die seinerzeitige Vorlage ist zur Information als Anlage beigefügt.

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss hat hierzu folgenden Beschluss gefasst:

„ Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er schließt sich der Einschätzung der Verwaltung an, dass derzeit "keine hoch dringliche Notwendigkeit zum Satzungserlass" besteht und dass "die Leerstände und die Gefahr, dass durch diese dem Wohnungsmarkt Wohnraum über Gebühr entzogen wird, momentan objektiv betrachtet gering" sind.

Deshalb soll zunächst von einem Satzungserlass abgesehen werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Umstrukturierung der Fachbereiche 50/64 den Aspekt der Abrundung der "Aachen-Strategie-Wohnen" im neuen Fachbereich zu adressieren. Dabei wird insbesondere die strategische Wohnraumplanung sowie das Wohnbaulandmonitoring gestärkt, um insgesamt die Wohnraumbilanz zu verbessern.

Der Ausschuss stimmt mit der Verwaltung darin überein, zunächst vorrangig mit Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf mögliche Leerstände im frei finanzierten Wohnungsmarkt zu reagieren, so dass eine Satzung zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich erscheint.

Sollte im Zuge der weiteren Entwicklung der Erlass einer Wohnraumschutzsatzung als nötiges Instrument erscheinen, wird der WLA erneut über eine Einführung beraten. „

Mit dieser Beschlussfassung und der vorangegangenen Diskussion ist aus Sicht der Verwaltung das Thema in ausreichendem Maße behandelt worden, so dass es einer weiteren Debatte im Rat der Stadt nicht bedarf.

Weitere Dokumente (2)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-01-19 FB 64_0016_WP17 Erlass einer Satzung SAO.pdf

23.11.2024

227.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 18
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 27.01.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Fachbereich Wohnen
Geändert
22.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 22:02