TOP 24Öffentlich

Ratsantrag Nr. 130/17 der Fraktion "Die Grünen"Finanzierung eines Kommunalen Wohnungsbauprogramms 2016-2020

FB 20/0052/WP17 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Hörmann erklärt stellvertretend für die Fraktion Die Grünen, dass diese gegen den Beschlussvorschlag stimmen werde. Eine ausführliche Begründung hierfür sei bereits im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss erfolgt.

Ratsfrau Begolli, Fraktion Die Linke, bedauert, dass der Beschlussvorschlag keine Mehrheit finden werde. Sicherlich gehe man hiermit die Verpflichtung ein, das hierfür aufzunehmende Darlehen zurückzuzahlen, aber die hierfür geschaffenen Werte und die möglichen Einnahmen wiegten dies bei Weitem auf.

Der Oberbürgermeister lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung bei 21 Gegenstimmen mehrheitlich zustimmend zur Kenntnis. Der Ratsantrag Nr. 130/17 der Fraktion „Die Grünen“ vom 09.11.2015 gilt damit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Ratsantrag Nr. 130/17 der Fraktion „Die Grünen“ vom 09.11.2015 gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Zum Antrag vom 09.11.2015 der Fraktion „DieGrünen“ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Bereitstellung von Stiftungskapital

Der Einsatz von Stiftungskapital zur Erfüllung kommunaler Aufgaben ist nicht zulässig. Dies wird regelmäßig durch die Aufsichtsbehörde und die zuständige Finanzbehörde thematisiert und würde bei Verstoß durch diese geahndet. Das Stiftungskapital dient ausschließlich dazu die satzungsgemäßen Zwecke der Stiftungen zu erfüllen.

Dazu können grundsätzlich wirtschaftlich sinnvolle Anlagemöglichkeiten innerhalb des geltenden rechtlichen Rahmens ausgenutzt werden. Hierzu gehören auch der Ankauf von Grundstücken sowie der Bau und die Vermietung von Wohnflächen. Der Bau und anschließende Verkauf von Immobilien ist kritisch zu betrachten, da der Wiederholungsfall als geschäftsmäßige Tätigkeit eingestuft werden könnte, was wiederum zur Aberkennung der Mildtätigkeit und/oder Gemeinnützigkeit führen kann.

Ein Ankauf oder Bau von Wohnimmobilien kann, nach Vergleich mit anderen Anlagen, eine wirtschaftlich sinnvolle Anlagemöglichkeit sein. Hier ist vorrangig die Anlage mit der sichersten und dann mit der besten Rendite zu wählen. Die Vorgabe, die bestmögliche Rendite zu erzielen, widerspricht wiederum evtl. dem Ziel sozialverträgliche Mietzinsen anzubieten. Ob Immobilien grundsätzlich Finanzanlagen vorzuziehen sind, hängt außerdem von der jeweils aktuellen Beurteilung der Marktlage und der Prüfung des Einzelfalles ab.

Maßnahmen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus

Weiterhin ist festzuhalten, dass von der Stadt und der gewoge bereits umfangreiche Investitionen in den sozialen Wohnungsbau erfolgen.

Im Rahmen des städtischen Haushaltsplans 2016 werden für die Modernisierung städtischer Gebäude, die von der gewoge verwaltet werden, im Haushaltsjahr 2016 rund 4,7 Mio. Euro sowie in den Planjahren 2017 rund 4,2 Mio. Euro, 2018 rund 5,7 Mio. Euro und 2019 rund 0,9 Mio Euro eingeplant (konsumtiv und investiv).

Über die städtischen Maßnahmen hinaus werden durch die gewoge Maßnahmen im Rahmen des soziales Wohnungsbaus für die Jahre 2016 bis 2018 konkret geplant und ab 2019 als Zielannahme festgelegt.

Das Investitionsvolumen beläuft sich für die einzelnen Jahre auf rund 17 Mio. Euro in 2016, rund 12 Mio. Euro in 2017, rund 22 Mio. Euro in 2018, rund 18 Mio. Euro in 2019 sowie rund 19 Mio. Euro in 2020.

Zusammenfassend sind für den sozialen Wohnungsbau die folgenden Beträge vorgesehen:

2016

(in Mio. Euro)

2017

(in Mio. Euro)

2018

(in Mio. Euro)

2019

(in Mio. Euro)

2020

(in Mio. Euro)

Städtische Maßnahmen

4,7

4,2

5,7

0,9

0,4

Gewoge

17

12

22

18

19

Summe

21,5

16,2

27,7

18,9

19,4


Bei einer Ausweitung des Investitionsvolumens gemäß des Ratsantrags der Fraktion „Die Grünen“ um jährlich 8 Mio. Euro würde unter Berücksichtigung der derzeitigen Haushaltslage die Nettoneuverschuldung für 2016 von 4,5 Mio. Euro auf 12,5 Mio. Euro steigen, was die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts insgesamt gefährdet. Die Einhaltung der Nettoneuverschuldung ist regelmäßigGegenstand der Genehmigung zum Haushalt durch die Bezirksregierung und wurde zuletzt auch in der Stellungnahme der Bezirksregierung zum Haushaltsplanentwurf 2016 thematisiert.

Die Aufnahme eines entsprechenden Investitionsprogrammes kann daher nicht befürwortet werden.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen*

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

*Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.

Weitere Dokumente (1)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-01-14 FB 20_0052_WP17 Ratsantrag Nr. 130_1 sao

23.11.2024

242.6 KB

Metadaten

TOP
Ö 24
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 27.01.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
22.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 22:02