Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB im Planbereich Großkölnstraße / Minoritenstraße
FB 61/0425/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich Großkölnstraße / Minoritenstraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich Großkölnstraße / Minoritenstraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich Großkölnstraße / Minoritenstraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 17.03.2016 wurde im Planungsausschuss nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 17.02.2016 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan - Großkölnstraße / Minoritenstraße - gefasst (s. Vorlage FB 61/0364/WP17). Ziel ist insbesondere die Stärkung der Wohnnutzung und die städtebauliche Neuordnung des Plangebietes.
Der untere Teil der Großkölnstraße ist Bestandteil der innerstädtischen Einkaufszone. Die Qualität dieses Bereiches, sowohl hinsichtlich der Nutzungen, als auch hinsichtlich des Zustandes der angrenzenden Bebauung, entspricht nicht mehr diesem ursprünglich attraktiven Standort. Vor allem der jahrelange Leerstand eines ehemaligen Modehauses wirkt sich negativ auf das Straßenbild aus.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Entwicklung und Sicherung kerngebietstypischer Nutzungen in den Erdgeschossen gesichert werden. Die darüber liegenden Geschosse sollen vorrangig der Wohnnutzung dienen.
Darüber hinaus befindet sich im benachbarten Baublock an der Minoritenstraße eine alte Turnhalle, die aufgrund ihrer Größe und ihres Zustandes wenig attraktiv ist für den Vereins- und Schulsport. Im Bebauungsplanverfahren soll geprüft werden, ob diese Halle ersetzt werden kann und im Plangebiet ein geeigneter Standort für eine neue Turnhalle vorhanden ist. In diesem Zusammenhang soll auch die Unterbringung der Stellplätze für die geplanten Nutzungen und evtl. auch die Möglichkeiten für öffentliches Parken geprüft werden.
Um zusätzlich zur planungsrechtlichen Sicherung die Entwicklung auch von liegenschaftlicher Seite steuern zu können, empfiehlt die Verwaltung den Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht.
Weitere Dokumente (3)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 74873
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=74873
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2016-03-21 FB 61_0425_WP17 Erlass einer Satzung SAO.pdf
22.11.2024
4.5 MB
Betroffene Straßen
Karte wird geladen…
Metadaten
- TOP
- Ö 15
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 11.05.2016
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 22.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 22. Februar 2026 um 22:42