Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 953 -Trierer Straße / Vennbahnweg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Planbereich zwischen Trierer Straße, Heussstraße und Vennbahnweghier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
FB 61/0387/WP17-2 · Entscheidungsvorlage
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 953 -Trierer Straße / Vennbahnweg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Planbereich zwischen Trierer Straße, Heussstraße und Vennbahnweghier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
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Der Oberbürgermeister verweist eingangs zu der zu diesem Tagesordnungspunkt verteilten Tischvorlage.
Ratsherr Fischer, Fraktion Die Grüne, nimmt Bezug auf die nachgereichten Abwägungen, in denen zwei Punkte enthalten seien, die Bestandteil des Prüfungsauftrages des Mobilitätsausschusses gewesen seien. Dort habe man zum einen darum gebeten, zu prüfen, ob die Querung des Vennbahn-Radweges nicht nur mit einer Fußgängerampel, sondern ebenfalls mit einer gesonderten Ampelanlage für Radfahrer versehen werden kann, die eine längere Grünphase ermögliche, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu beeinträchtigen. Zum anderen habe man um Klärung der Frage, ob an dieser Stelle nicht einebreitere Aufstellfläche installiert werden könne, gebeten. Ein Prüfbericht sei den Mitgliedern des Mobilitätsausschusses bisher nicht zur Verfügung gestellt worden, weshalb es sehr verwundere, dass diese Vorschläge in der Abwägung nun verworfen würden.
Beigeordneter Wingenfeld erklärt, dass im Bereich der Fuß- und Radwegverbindung zur Heussstraße der Anregung gefolgt werde. Soweit dieser Punkt eine bebauungsplanmäßige Relevanz habe, habe man ihn bereits eingearbeitet. Die anderen Punkte seien nicht unbedingt notwendig für den Bebauungsplan und könnten entsprechend auch zu einem späteren Zeitpunkt der Klärung zugeführt werden.
Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, verweist auf den mit dem Investor bestehenden städtebaulichen Vertrag, nach dem dieser die Ampelanlage an der Triererstraße zu finanzieren habe. Die Querung von Radverkehren gehöre eindeutig zu der Ampelanlage, weshalb diese entsprechend in den städtebaulichen Vertrag aufzunehmen sei, wenngleich diese nicht unmittelbar im Bebauungsplangebiet liege. Im Ergebnis seien daher auch die Kosten von dem Investor zu tragen und nicht von der Stadt Aachen.
Beigeordneter Wingenfeld schlägt vor, in der morgigen Sitzung des Planungsausschusses hierüber zu beraten und den Sachverhalt bei einem positiven Beschluss einer entsprechenden Vereinbarung zugänglich zu machen.
Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, betont, dass es sich vorliegend um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handele, der an rechtliche Normen gebunden sei. Der Planungsausschuss habe den Punkt bereits beraten und empfehle dem Rat der Stadt dem Beschlussvorschlag zu folgen. Die Tischvorlage enthalte nichts, was dieses Ergebnis zu verändern vermöge. Sicherlich könne man in der morgigen Sitzung das weitere Vorgehen in diesem Bereich beraten, gleichwohl würde die CDU-Fraktion dem Satzungsbeschluss heute so zustimmen wollen.
Bürgermeister Plum stimmt stellvertretend für die SPD-Fraktion den Ausführungen von Ratsherrn Baal zu. Es sei bereits entgegenkommend, die verspätet eingegangene Stellungnahme noch aufzunehmen. Der Rat habe dies heute in seine Abwägung mit einzubeziehen. Ein von ihm gefasster Beschluss sei durch einen eventuell gegensätzlichen Beschluss in der morgigen Sitzung des Planungsausschusses weder angreifbar noch nachträglich abänderbar. Auch sehe man seitens der SPD-Fraktion keinen Grund, den Beschluss weiter hinauszuzögern und werde dem Satzungsbeschluss ebenfalls heute so zustimmen wollen.
Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, weist noch einmal auf die originäre Zuständigkeit des Rates für solche Entscheidungen hin. Sicherlich sei der Punkt verspätet eingegangen, allerdings sei nicht bekannt gewesen, dass sich auch der Mobilitätsausschuss mit der Thematik befasst und einen Prüfauftrag an die Verwaltung erteilt habe. Die Verwaltung sei im Ergebnis zu einer Negativentscheidung hinsichtlich der Eingabe gelangt, ohne jedoch zuvor den Mobilitätsausschuss hierüber zu informieren. Dies sei der Kern des Problems. Der Fraktion sei daran gelegen, dass der Stadt Aachen nicht die Kosten für die Installation der Ampelanlage zufielen. Entsprechend stelle sie nun den Antrag, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass der städtebauliche Vertrag um die Installation der Ampelanlage auf Kosten des Investors erweitert werde.
Bürgermeister Plum wiederholt seine Ausführungen zur originären Zuständigkeit des Rates und der Geltung seiner Beschlüsse. Dass Ratsherr Rau über die Beratung des Mobilitätsausschusses nicht in Kenntnis gewesen sei, sei ein innerfraktionelles Problem, das für die heutige Beratung jedoch unbedeutend sei.
Ratsherr Fischer, Fraktion Die Grüne, wiederholt diebereits formulierte Bitte, dem ergänzten Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Der Oberbürgermeister lässt über den Antrag, den Beschlussvorschlag zu ergänzen, abstimmen, was bei 21 Dafür-Stimmen mehrheitlich abgelehnt wird.
Alsdann lässt der Oberbürgermeister über den Beschlussvorschlag der Verwaltung unter Einbeziehung der Ergänzungsvorlage abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 953 sowie den Durchführungsvertrag zur Kenntnis.
Er beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 953 – Trierer Straße / Vennbahnweg – gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
-Reduzierung des geplanten Einzelhandelsgebäudes im Vorhaben- und Erschließungsplan zur Einhaltung der notwendigen Abstandflächen zum Grundstück, Gemarkung Brand, Flur 7, Flurstück 1136 (Ringstraße 15 a)
-Konkretisierung und Verdichtung der Anpflanzung von Bäumen im Geltungsbereich des Bebauungsplans und redaktionelle Anpassung im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag und der Begründung
-Beschränkung der Randsortimente im Sondergebiet SO 3 –Lebensmittel-Verbrauchermarkt- auf maximal 20% der Verkaufsflächen
Er beschließt weiterhin nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 953 - Trierer Straße/Vennbahnweg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen Trierer Straße, Heussstraße und Vennbahnweg in der geänderten Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB 61/0232/WP17 – Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits-/ Behördenbeteiligung
FB 61/0387/WP17 – Bericht über das Ergebnis der Öffentlichen Auslegung
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.09.2007 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Brand den Aufstellungsbeschluss für ein Plangebiet gefasst, das im Norden begrenzt wird durch die Trierer Straße, im Westen durch die Heussstraße, im Süden durch die Rombachstraße und im Osten durch den Vennbahnweg. Städtebauliche Zielsetzung war die Neuordnung des Einzelhandelsstandorts an der Trierer Straße sowie die Entwicklung eines Wohngebietes im südwestlichen Bereich.
Zu diesem Plangebiet hat im Planungsausschuss am 14.06.2012 sowie am 04.07.2012 in der Bezirksvertretung Aachen-Brand die Programmberatung für einen Bebauungsplan gem. §13 a BauGB inkl. Berichtigung des Flächennutzungsplanes stattgefunden.
Im weiteren Verlauf der Bearbeitung wurde die Verfahrensart von § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) umgestellt, die Bauleitplanung für den Gesamtbereich wurde geteilt in die Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 953 und des Bebauungsplans Nr. 943 sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 129 und Nr.136.
Mit dem vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 953 wird die Zielsetzung verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Einzelhandelsflächen zur Stärkung des Stadtteilzentrums in Aachen-Brand zu schaffen. Die Darstellung im Flächennutzungsplan soll durch die Änderung Nr. 129 in „Sondergebiete“ geändert werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit hierzu hat in der Zeit vom 20.08.2012 bis 31.08.2012 stattgefunden. Hierzu waren die Planungen ausgestellt, am 28.08.2012 bestand für die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Anhörungstermins Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurden 29 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.09.2015 über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beraten und folgenden Beschluss gefasst:
„Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 953 –Trierer Straße /Vennbahnweg- in der vorgelegten Fassung mit folgenden Maßgaben:
-Es sind 20 zusätzliche Bäume zu pflanzen.
-Im Durchführungsvertrag soll die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage sowie einer Elektrotankstelle vereinbart werden.
-Zum Thema Dachbegrünung findet zunächst eine verwaltungsinterne Klärung und darauf aufbauend eine Abstimmung mit dem Investor statt.
Außerdem beschließt er, die Änderung Nr. 129 des Flächennutzungsplanes1980 - Trierer Straße/Vennbahnweg- aufzustellen und in der vorgelegten Fassung öffentlich auszulegen.“
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hatte am 01.09.2015 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.
Die öffentliche Auslegung der Planungen fand in der Zeit vom 26.10.2015 bis 27.11.2015 statt. Parallel dazu wurden 37 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an den Verfahren beteiligt.
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat sich in ihrer Sitzung am 16.03.2016 mit dem Ergebnis der öffentlichen Auslegung beschäftigt und einen Empfehlungsbeschluss entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung gefasst.
Der Planungsausschuss hat am 17.03.2016 beraten und wie folgt beschlossen:
„Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 953 – Trierer Straße / Vennbahnweg – gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
-Reduzierung des geplanten Einzelhandelsgebäudes im Vorhaben- und Erschließungsplan zur Einhaltung der notwendigen Abstandflächen zum Grundstück, Gemarkung Brand, Flur 7, Flurstück 1136 (Ringstraße 15 a)
-Konkretisierung und Verdichtung der Anpflanzung von Bäumen im Geltungsbereich des Bebauungsplans und redaktionelle Anpassung im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag und der Begründung.
-Beschränkung der Randsortimente im Sondergebiet SO 3 –Lebensmittel-Verbrauchermarkt- auf maximal 20% der Verkaufsflächen
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, für beide Bauleitplanverfahren zurückzuweisen und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 953 -Trierer Straße/Vennbahnweg- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Des Weiteren empfiehlt er dem Rat, die Änderung Nr. 129 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor vertraglich zu vereinbaren, dass dieser notwendige Anpassungsarbeiten zum Anschluss der Fuß- und Radwegeverbindung entlang des Fachmarktzentrums an die Heussstraße durchführt und die Kosten hierfür übernimmt“.
Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan sowie der Änderungsbeschluss zum Flächennutzungsplan waren bereits für die Ratssitzung am 06.04.2016 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt lagen jedoch noch nicht alle Voraussetzungen zum Abschluss des Durchführungsvertrags vor, so dass der Rat der Stadt in dieser Sitzung lediglich die Änderung Nr. 129 des Flächennutzungsplanes beschließen konnte.
Die Verwaltung empfiehlt nunmehr, auch den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 953 zu fassen.
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Technische Details
ID: 74928
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=74928
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2016-04-13 FB 61_0387_WP17-2 Vorhabenbezogener Be SAO.pdf
22.11.2024
1.8 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 10
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 11.05.2016
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 22.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 22. Februar 2026 um 22:42