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I. Änderung Bebauungsplan Nr. 849 -Burggrafenstraße-hier: Änderungs- und Satzungsbeschluss

FB 61/0423/WP17 · Entscheidungsvorlage

I. Änderung Bebauungsplan Nr. 849 -Burggrafenstraße-hier: Änderungs- und Satzungsbeschluss

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Beschluss siehe Tagesordnungspunkt 10.1.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 849 – Burggrafenstraße – gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

- den Geltungsbereich der I. Änderung für den nördlichen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 849 zu begrenzen,

- die überbaubare Fläche und die Fläche für Tiefgaragen und Stellplätze in seiner Form im Rechtsplan zu ändern,

- die Überschreitung der GRZ auf 0,75 zuzulassen und schriftlich festzusetzen,

- geringfügige Überschreitungen für Terrassen, Terrassenüberdachungen zuzulassen und schriftlich festzusetzen,

- die Höhe der Gebäude in Richtung der Altbauten an der Jülicher Straße zu reduzieren,

- die Fläche zur Anpflanzung einer Hecke im Rechtsplan zu streichen,

- Anforderung von Anpflanzungen und Dachbegrünungen schriftlich festzusetzen

- ein Wegerecht zugunsten der Allgemeinheit im Rechtsplan festzusetzen

- Lärmpegelbereiche im Rechtsplan festzusetzen

- Schutzmaßnahmen für das Gebäude über der Tiefgarage schriftlich festzusetzen

Weiterhin empfiehlt sie dem Rat, diese I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 849 – Burggrafenstraße – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 849 – Burggrafenstraße – gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

- den Geltungsbereich der I. Änderung für den nördlichen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 849 zu begrenzen,

- die überbaubare Fläche und die Fläche für Tiefgaragen und Stellplätze in seiner Form im Rechtsplan zu ändern,

- die Überschreitung der GRZ auf 0,75 zuzulassen und schriftlich festzusetzen,

- geringfügige Überschreitungen für Terrassen, Terrassenüberdachungen zuzulassen und schriftlich festzusetzen,

- die Höhe der Gebäude in Richtung der Altbauten an der Jülicher Straße zu reduzieren,

- die Fläche zur Anpflanzung einer Hecke im Rechtsplan zu streichen,

- Anforderung von Anpflanzungen und Dachbegrünungen schriftlich festzusetzen

- ein Wegerecht zugunsten der Allgemeinheit im Rechtsplan festzusetzen

- Lärmpegelbereiche im Rechtsplan festzusetzen

- Schutzmaßnahmen für das Gebäude über der Tiefgarage schriftlich festzusetzen

Weiterhin empfiehlt sie dem Rat, diese I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 849 – Burggrafenstraße – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stellt fest, dass die Grundzüge der Planung durch die beabsichtigte Änderung nicht berührt werden und beschließt den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

- den Geltungsbereich der I. Änderung für den nördlichen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 849 zu begrenzen,

- die überbaubare Fläche und die Fläche für Tiefgaragen und Stellplätze in seiner Form im Rechtsplan zu ändern,

- die Überschreitung der GRZ auf 0,75 zuzulassen und schriftlich festzusetzen,

- geringfügige Überschreitungen für Terrassen, Terrassenüberdachungen zuzulassen und schriftlich festzusetzen,

- die Höhe der Gebäude in Richtung der Altbauten an der Jülicher Straße zu reduzieren,

- die Fläche zur Anpflanzung einer Hecke im Rechtsplan zu streichen,

- Anforderung von Anpflanzungen und Dachbegrünungen schriftlich festzusetzen

- ein Wegerecht zugunsten der Allgemeinheit im Rechtsplan festzusetzen

- Lärmpegelbereiche im Rechtsplan festzusetzen

- Schutzmaßnahmen für das Gebäude über der Tiefgarage schriftlich festzusetzen

Weiterhin beschließt er die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 849 – Burggrafenstraße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Altbaugelände Jülicher Straße und Baustraße Burggrafenstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Weitere Dokumente (7)

1 Übersicht
81.1 KB · PDF
2 Luftbild
6.2 MB · PDF
4 SF
1.5 MB · PDF
5 Begründung
2.0 MB · PDF
6 Rechstplan
894.0 KB · PDF
7 Freianlagenplan
1.1 MB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-03-15 FB 61_0423_WP17 I. aenderung bebauung sao

15.11.2024

19.3 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 29.06.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 23:05