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Änderung der Hauptsatzunghier: § 27 - Öffentliche Bekanntmachung

FB 30/0013/WP17 · Entscheidungsvorlage

Änderung der HauptsatzungHier: § 27 - Öffentliche Bekanntmachung

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grüne, kritisiert den Umstand, dass bei der Stadt Aachen teilweise noch digitale Dokumente erstellt würden, indem Papierexemplare gescannt würden und fragt, ob dies bei den Bekanntmachungen anders gehandhabt werde.

Der Oberbürgermeister bestätigt, dass dies bereits festgelegt worden sei und kompromisslos umgesetzt werde. Er wolle aber darauf hinweisen, dass die Änderung der Hauptsatzung der erste Schritt sei, um von dem alten, kostenintensiveren Verfahren Abstand zu nehmen. Die Umstellung werde nicht sofort erfolgen.

Beschluss

Der Rat beschließt einstimmig die Änderung des § 27 der Hauptsatzung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Änderung des § 27 der Hauptsatzung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufgrund der dritten Verordnung zur Änderung der Bekanntmachungsverordnung vom 05.11.2015 wurden die §§ 4, 6, 7 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO NRW) geändert. In § 4 Abs. 1 Nr. 4 BekanntmVO n.F. wurde nunmehr unter den in §§ 6 und 7 der BekanntmVO genannten Voraussetzungen die Bereitstellung von digitalisierten Dokumenten im Internet als eine weitere Form der Bekanntmachung eröffnet. Um von dieser Möglichkeit Gebrauch machen zu können, ist gemäß § 4 Abs. 2 S. 1 BekanntmVO n.F. eine Festlegung der Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Bereitstellung im Internet erforderlich und insoweit eine Anpassung des § 27 der Hauptsatzung, der als Regelfall eine öffentliche Bekanntmachung in den Aachener Tageszeitungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 BekanntmVO) vorsieht, vorzunehmen.

Nach erfolgter Änderung der Hauptsatzung beschränkt sich der nachrichtlich in den beiden Aachener Tageszeitungen zu veröffentlichende Hinweis auf die bereits erfolgte Bereitstellung des digitalisierten Dokumentes unter Angabe der Internetadresse www.aachen.de/bekanntmachungen und des Bereitstellungstages (§ 6 Abs. 1 S. 2 BekanntmVO n.F.).

Da die öffentliche Bekanntmachung durch Veröffentlichung in den Tageszeitungen nicht mehr im Volltext erfolgen muss, sondern lediglich ein nachrichtlicher Hinweis auf die im Internet erfolgte öffentliche Bekanntmachung erforderlich ist, lassen sich die Kosten der Veröffentlichung deutlich verringern.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Senkung der Kosten für die öffentlichen Bekanntmachungen

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-06-10 FB 30_0013_WP17 Aenderung der Hauptsa SAO.pdf

16.11.2024

131.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 13
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 29.06.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 23:05