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Annahme einer Schenkung für die städtische Sportplatzanlage Kitzenhausweg

FB 52/0041/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Annahme der Schenkung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Annahme der Schenkung.

Philipp

Oberbürgermeister

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Verein FC Inde Hahn e. V. hat im Jahr 2004 auf der städtischen Sportplatzanlage Kitzenhausweg

die Umwandlung des Naturrasenspielfeldes in Kunstrasen einschließlich der Errichtung einer Trainingsbeleuchtungsanlage und die Errichtung von kleinen Trainingsflächen in Kunstrasen als Bauherr durchgeführt und die Maßnahmen zu 100 % finanziert. Hierüber wurde eine vertragliche Regelung mit dem Verein getroffen, die gleichzeitig beinhaltet, dass die Sportanlage bis 2024 an den Verein verpachtet ist. Die Pflege, Unterhaltung und Instandsetzung obliegt dem Verein zu seinen Lasten.

Jetzt möchte der FC Inde Hahn e. V. den Kunstrasenplatz sanieren und in diesem Zusammenhang auch die Trainingsfläche verbessern, Der Kunstrasen ist 12 Jahre alt und abgespielt. Dies entspricht der normalen Lebensdauer, die u. a. je nach Beanspruchung bei Kunstrasenspielfeldern durchschnittlich 10 bis 15 Jahre beträgt.

Es wurde ein Angebot einer Fachfirma vom 14.06.2016 vorgelegt, das vom Fachbereich Umwelt geprüft wurde. Die Kosten liegen bei rd. 125.000,00 € - brutto.

Der FC Inde e. V. hat beantragt, die Sanierungsmaßnahme als Bauherr durchführen zu können und erklärt gleichzeitig die 100%ige Finanzierung zu übernehmen. Dem Angebot der Firma liegt zu Grunde, dass die Sanierung bis zum Saisonbeginn im August 2016 fertiggestellt sein soll. Voraussetzung dafür ist eine Auftragserteilung an die Firma bis zum 15.06.2016. Gleichzeitig bittet der FC Inde Hahn e. V.um Prüfung, ob nicht evtl. doch eine Kostenbeteiligung der Stadt möglich sei.

Unter Berücksichtigung des Zeitdrucks wurde dem Verein die Genehmigung erteilt, die Maßnahme auf dem städtischen Sportplatz Kitzenhausweg durchführen zu lassen, jedoch mit u. a. dem Vorbehalt, dass er alle damit zusammenhängenden Kosten trägt und die Maßnahme nach Fertigstellung entschädigungslos in das städtische Eigentum übergeht. Ebenfalls wurde mitgeteilt, dass derzeit noch nicht absehbar ist, ob und in welcher Höhe aus städtischen Mitteln eine Kostenbeteiligung erfolgen kann. Dies wird noch geprüft. Ein Maßnahmenbeginn ist jedoch nicht schädlich hinsichtlich einer möglichen städtischen Kostenbeteiligung.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Erläuterung zu den finanziellen Auswirkungen:

Durch die Schenkung des Kunstrasenbelages erhöhen sich der Vermögenswert des Kunstrasenplatzes sowie der Wert des Sonderpostens. Die Bilanzverlängerung hatkeine investiven oder konsumtiven Auswirkungen.

Eine mögliche Reduzierung des Sonderpostens ist abhängig von einer Beteiligung der Stadt Aachen an der Finanzierung des Kunstrasenbelages.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-06-16 FB 52_0041_WP17 Annahme einer Schen SAO.pdf

22.11.2024

96.3 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 31
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 29.06.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 23:06