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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 958 - Zollamtstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Burtscheider Straße und Zollamtstraßehier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

FB 61/0520/WP17-1 · Entscheidungsvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 958 - Zollamtstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Burtscheider Straße und Zollamtstraßehier:Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

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Beratungsergebnis:verwiesen

Beratung

Der Oberbürgermeister weist auf den inhaltlichen Zusammenhang zu Tagesordnungspunkt 7.3 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hin.

Ratsherr Baal teilt in seiner Funktion als Vorsitzender des Planungsausschusses mit, dass dieser dem Beschlussvorschlag mehrheitlich gefolgt sei. In der Sitzung sei die Mitteilung seitens der Verwaltung erfolgt, dass beim städtebaulichen sowie beim Durchführungsvertrag eine weitere Vertragsstrafe vereinbart werde. Hierauf beziehe sich auch die ausgelegte Tischvorlage.

Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass die zusätzliche Vertragsstrafe nicht zulässig sei, weshalb sie nicht in den Beschluss aufgenommen werden könne.

Ratsherr Rau erklärt, dass die Fraktion Die Grüne den Bebauungsplan nicht mittragen werde. Zum einen gebe es das Problem, dass der Projektentwickler im Laufe des Verfahrens Grundstücksteile an Dritte veräußert habe. Die Grüne-Fraktion habe große Zweifel daran, dass hier wirklich Bauten entstehen. Zudem entspreche die relativ dichte Wohnbebauung, d.h. fast 200 Mini-Apartments bei einem bis zu achtgeschossigen Gebäude, keinem nachhaltigen Konzept. So mangele es hier an Gemeinschaftsflächen ebenso wie an ausreichender Beleuchtung in den unteren Geschossen. Der schwerwiegendste Punkt sei die verkehrliche Situation. Zwar sei das sehr große Volumenan dieser Stelle für den Bahnhof durchaus verträglich, aber bereits die heutige verkehrliche Erschließung des Geländes sei schwierig und werde durch das Projekt weiter erschwert. Die dort entstehende Kiss and Ride-Zonedrücke sich fast gegen den Bahnhofseiteneingang und verursache eine Sackgassensituation und die Bewegungsfreiheit für Fußgänger und Radfahrer werde eingeschränkt Hinzu komme der Lade- und Lieferverkehr für den dort geplanten Einzelhandel. Man schaffe eine Situation, die schlichtweg nicht funktionieren könne. Aus diesem Grunde lehne die Fraktion Die Grüne ein zu Beginn noch unterstütztes Projekt nun ab.

Ein weiterer Grund für diese Ablehnung liege in der vertraglichen Situation. Derzeit bestehe die Gefahr, dass durch die bereits angesprochene Teilung der Flächen, auf denen ein Konzept aus Hotellerie, Wohnen und Büroflächen geplant sei, nur eins von diesen drei Projekten entstehe. Dies sei jedoch in den Augen der Fraktion Die Grüne nicht hinnehmbar, weshalb man um rechtliche Einschätzung gebeten habe. Man habe hierauf die Auskunft erhalten, dass man Vertragsstrafen nicht zur Durchsetzung auferlegen könne. Ebenfalls nicht nachvollziehbar sei der Umstand, dass der laut Vertrag in Aachen-Forst entstehende Wohnungsbau erst dann errichtet werden solle, wenn zwei der drei Projektteile am Bahnhof in die Nutzung gegangen seien. Nach Meinung der Fraktion müsse man, wolle man die Ernsthaftigkeit und die Seriosität des Projektentwicklers nicht anzweifeln, verlangen können, dass dieser soziale Wohnungsbau bereits nach der Nutzung des ersten Projektabschnittes errichtet werde. Hierbei sei zu bedenken, dass die Bauzeit mit bis zu acht Jahren angesetzt sei und entsprechend erst dann der soziale Wohnungsbau errichtet würde.

Bürgermeister Plum bestätigt die lange Genese des Projektes, welches bis zu einem gewissen Punkt von allen Fraktionen einvernehmlich positiv begleitet worden sei. In der vorletzten Sitzung des Planungsausschusses habe es seitens der Opposition die vernünftige Anregung zu einem Katalog von Nachbesserungsaufforderungen an den Projektentwickler gegeben, der allseits mitgetragen worden sei. Obwohl diese Nachbesserungswünsche in das Projekt eingeflossen sind, habe die Fraktion Die Grüne alsdann mit der Begründung der verkehrlichen Erschließung ihre Zustimmung verwehrt. Die Verwaltung hingegen vertrete die gutachterlich gestützte Auffassung, dass hier keine Schwierigkeiten zu erwarten seien, worauf man sich an dieser Stelle auch verlasse. Letzten Endes sei jede städtebauliche Entwicklung sei mit einem Risiko behaftet.

In der Diskussion im Planungsausschuss sei man davon ausgegangen, dass eine Vertragsstrafe möglich sei, sei aber nun durch die Verwaltung über die Unmöglichkeit dieser Regelung aufgeklärt worden. Entsprechend sei es ein guter Hinweis, § 15 dahingehend zu ändern, dass bereits nach Vervollständigung oder Innutzungnahme eines Teilbereiches der soziale Wohnungsbau zu errichten sei. Dies sei kein Umstand, der in einer besonderen Art und Weise zu einer Belastung führen würde. Von daher müsse es dann in § 15, Ziffer 2 in der neunten Zeile hinter dem Wort „von“ Nummer 2 gestrichen werden. Weiter müsste in Zeile 10 zum Schluss das Wort „Bereichen“ durch „Bereich“ ersetzt werden. Diese Änderungen werde die SPD-Fraktion gerne mittragen. Ansonsten stimme sie der Verwaltungsvorlage in jeder Hinsicht, wie auch schon im Planungsausschuss, zu.

Ratsherr Biesing, Fraktion Die Linke, bemängelt das Layout der Vorlage. So werde auf Seite 434 zur Besonnung auf Grafiken verweisen, in denen die schlechte Besonnung in roter Farbe, die gute in grüner dargestellt werde. Die Vorlage sei aber in schwarz-weiß abgedruckt, so dass die Farbunterschiede nicht erkennbar seien. Was den Inhalt angehe, so sei der Passus zur Fahrradstation dermaßen locker gefasst, dass diese bei fehlendem Bedarf einfach wegfallen könne. Dies sei äußert besorgniserregend.

Ratsfrau Begolli, Fraktion Die Linke, berichtet, dass der planungspolitischer Sprecher der Fraktion dem Beschluss unter Bauchschmerzen zugestimmt habe. Zwar sei nun, nachdem der ursprüngliche Entwurf eine Nachbesserung erfahren habe, eine gangbare Lösung gefunden worden, nicht aber eine optimale. Sie danke für den Vorschlag und die Präzisierung zum sozial geförderten Wohnungsbau, der einen weiteren Sicherheitsaspekt bedeute. Dies könne die Fraktion Die Linke so auch mittragen.

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, betont, dass man sich nun seit nahezu fünf Jahren mit dem Thema Blue Gate auseinander setze. Nichtsdestotrotz seien nicht bei allen Kolleginnen und Kollegen die Zweifel über die Frage ausgeräumt, ob denn die Maßnahme so, wie sie auf dem Papier vorgestellt worden ist, tatsächlich auch realisiert werde. Man schließe sich der Auffassung an, dass wenn geforderte Auflagen zur Sicherung der Planung erfüllt würden, man dem Vorhaben auch zustimmen solle, was die CDU-Fraktion heute tun werde. Gleichzeitig wolle man dem Vorschlag von Ratsherrn Rau zur Absicherung des sozial geförderten Wohnungsbausfolgen, um Fehler aus vergangenen Projekten zu verhindern. Neben der Kopplung der Fristen an den Satzungsbeschluss sei der Vorschlag des zeitlichen Ineinandergreifens von Errichtung des Wohnungsbaus am Bahnhof und des geförderten Wohnungsbaus an einer anderen Stelle eine vertretbare Lösung, der die CDU-Fraktion ebenfalls zustimmen werde.

Der Oberbürgermeister erläutert den Änderungsvorschlag, nach dem unter Punkt 15.2 in der viertletzten Zeile dieses Absatzesdas Wort „zwei“ durch „eins“ ersetzt werden müsse. Diese Änderung sei jedoch nicht Bestandteil der Festsetzung, sondern Bestandteil des Durchführungsvertrages, der wiederum Voraussetzung dafür sei, dass ein Satzungsbeschluss gefasst werden könne. In der Konsequenz sei dies zunächst mit dem Investor zu verhandeln und dann erneut dem Rat der Stadt zu vorzulegen. Entsprechend sei nun ein Beschluss dahingehend zu fassen, dass die Verwaltung mit der Verhandlung über Änderung des Durchführungsvertrages, wie von Ratsherrn Rau beschrieben, beauftragt werde, um dann in der nächsten Ratssitzung den Satzungsbeschluss zu fassen.

Ratsherr Palm, AfD-Gruppe, bemängelt, dass die Veräußerung des Grundstücks im Drosselweg im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschlossen werden solle. Dies sei keine Form der transparenten Bürgerbeteiligung. Zudem sei das Grundstück vollkommen ungeeignet für die Errichtung sozialen Wohnungsbaus, weil hierdurch eine zu hohe Konzentration sozial benachteiligter Menschen entstehe. Seiner Meinung nach hätte hierbei auch die Polizei beteiligt werden müssen. Hierfür gebe es sicherlich andere geeignetere Standorte.

Ratsherr Biesing, Fraktion Die Linke, distanziert sich von den vorangegangenen Ausführungen. Weder sei die Polizei bei Umsetzungsvorhaben sozial geförderten Wohnungsbaus einzubeziehen, noch gehe dieser stets mit sozialen Problemen einher. Des Weiteren sei hier eine soziale Durchmischung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen geplant. Zur Schaffung von Sozialräumen gehöre auch deren sozialpädagogische Betreuung. Er plädiere in jedem Fall dafür, das Wohnungsbauprojekt Drosselweg zu realisieren.

Der Oberbürgermeister wiederholt kurz das eben vorgestellte Prozedere der Beauftragung der Verwaltung und lässt hierüber abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt: Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Blue Gate GmbH die Neufassung des Punktes 15.2 des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 958 „Zollamtstraße” zu verhandeln, der nun wie folgt lauten soll: „Die Bezugsfertigstellung dieses öffentlich geförderten Wohnraumes muss spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach Aufnahme der Nutzung eines innerhalb der Durchführungsfristen nach § 5 Ziff. 5.3 und 5.4 fertiggestellten Bereichs (studentisches Wohnen, Hotel oder Büro) des in § 4 beschriebenen Vorhabens erfolgen.“

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 958 sowie den städtebaulichen Vertrag zur Kenntnis.

Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 958 - Zollamtstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Burtscheider Straße und Zollamtstraße in der vorgelegten Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlagen

FB61/0037/WP17 – Bericht über das Ergebnis des frühzeitigen Öffentlichkeits-/ Behördenbeteiligung

FB61/0421/WP17 – Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung

FB61/0443/WP17 – Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung

FB61/0520/WP17 – Bericht über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

Die Bluegate Aachen GmbH hat 2012 beantragt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Plangebiet aufzustellen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Hotels, eines Bürohauses, studentischer Apartmentwohnungen, einer Versorgungszone mit Dienstleistungen, Einzelhandel, Fahrradstation etc. sowie eines Tiefgaragengeschosses zu schaffen. Die Erschließung und auch die Feuerwehrzufahrt erfolgt über die verlängerte Zollamtstraße und eine private Erschließungsstraße entlang des Bahngeländes.

Am 28.02.2013 hat der Planungsausschuss die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan beschlossen, die Bezirksvertretung Aachen-Mitte schloss sich diesem Beschluss am 10.04.2013 an.

Wenn auch im beschleunigten Verfahren auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann, hatte die Verwaltung dennoch empfohlen, die Bürger in einem sehr frühen Stadium über die Planung zu informieren.

In der Zeit vom 09.09.2013 bis 20.09.2013 wurde daher die Planung öffentlich ausgestellt und die Bürger im Rahmen einer Infoveranstaltung informiert. Die Bürger hatten die Möglichkeit, sich schriftlich und mündlich zu der Planung zu äußern. Die Planung war zusätzlich im Internet einsehbar.

Die betroffenen Behörden wurden ebenfalls beteiligt.

Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.09.2014 mit dem Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschäftigt und auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Aufstellung und öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 958 beschlossen.

Beide Gremien haben dem Rat der Stadt empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die zur frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 27.10.2014 bis 28.11.2014 statt.

Zwischenstände des Projektes wurden dem Planungsausschuss am 15.01.2015 und 26.02.2015 vorgestellt. Da noch planerische Fragen und Inhalte des Durchführungsvertrags ungeklärt waren, konnte lange keine Beratung zum Satzungsbeschluss erfolgen. Durch planerische Änderungen – insbesondere die Erweiterung des Geltungsbereichs um eine kleine Erschließungsfläche an der Bahn - wurde dann 2016 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes erforderlich.

Der Planungsausschuss hat sich am 21.04.2016 mit der Angelegenheit beschäftigt, die erneute öffentliche Auslegung jedoch nicht beschlossen, da verschiedene Themen noch nicht beschlussreif bearbeitet waren.

Die vorgelegten Umplanungen führten neben Änderungen an den Fassaden zu einer Reduzierung der Höhe eines Bürohausriegels um zwei Vollgeschosse und zum Wegfall des Treppenhauses am Hotel, das nun in den Baukörper integriert werden soll. Diese Änderungen sind in den Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans und den Entwurf des Rechtsplans eingeflossen. Diese geänderten Entwürfe wurden der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 15.06.2016 und dem Planungsausschuss am 16.06.2016 mit dem Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat der Planungsausschuss wie folgt beschlossen:

„Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschließt er die erneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 958 - Zollamtstraße - in der vorgelegten geänderten Fassung.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB soll die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt werden.“

Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 958 einschließlich der Begründung und der schriftlichen Festsetzungen lag vom 04.07.2016 bis einschließlich 18.07.2016 öffentlich aus.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wird sich in ihrer Sitzung am 31.08.2016 mit dem Ergebnis dieser erneuten Offenlage beschäftigen, der Planungsausschuss wird am 01.09.2016 darüber beraten.

Die Beratungsergebnisse werden in der Sitzung mitgeteilt.

Weitere Dokumente (3)

Begründung
5.7 MB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-08-04 FB 61_0520_WP17-1 Vorhabenbezogener Be SAO.pdf

19.11.2024

6.9 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 12
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 14.09.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 23:26