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Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 750S – Ortskern Haaren Teil Süd – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Laachgasse, Germanusstraße und dem Haarbachhier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

FB 61/0529/WP17 · Entscheidungsvorlage

Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 750S – Ortskern Haaren Teil Süd – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Laachgasse, Germanusstraße und dem Haarbachhier:Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt einstimmig die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 750S – Ortskern Haaren Teil Süd – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Laachgasse, Germanusstraße und dem Haarbach gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 750S – Ortskern Haaren Teil Süd – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Laachgasse, Germanusstraße und dem Haarbach gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 17.03.2016 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen, das Teilaufhebungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 750 S einzuleiten, da die grundsätzliche Zielsetzung des Bebauungsplans, in diesem Teilbereich ein Wohn- und ein

Mischgebiet zu schaffen, erfüllt ist und alle evtl. folgenden baulichen Maßnahmen (Umbauten, Schließungder Baulücke an der Alt-Haarener Straße) auf Grundlage von §34 BauGB ausreichend steuerbar sind.

Der Ausschuss beschloss gleichzeitig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung dieser Teilaufhebung.

Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 09.05.2016 bis einschließlich 10.06.2016. Während dieser Zeit sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen durch die Öffentlichkeit abgegeben worden.

Träger öffentlicher Belange waren nicht betroffen.

Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren bzw. im Planungsausschuss ist nicht erforderlich.

Die Verwaltung empfiehlt, die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 750S – Ortskern Haaren Teil Süd – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Laachgasse, Germanusstraße und dem Haarbach gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-08-04 FB 61_0529_WP17 Teilaufhebung des Be SAO.pdf

20.11.2024

1.6 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 14
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 14.09.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 23:26