Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel
FB 37/0016/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Beigeordneter Dr. Kremer räumt ein, dass der der Zeitpunkt der Öffentlichkeitsarbeit tendenziell als unglücklich empfunden werden konnte. Den Termin habe man aufgrund eines entsprechenden Beschlusses aus dem Jahr 2015 genau zu diesem Zeitpunkt stattfinden lassen.
Er müsse berichten, dass das Ausschreibungsergebnis nicht so gut gewesen sei wie ursprünglich angenommen. Man werde leicht über dem Preis von 1,36 Mio. Euro liegen. Die gute Nachricht sei jedoch, dass man deutliche Minderausgaben bei der Sanierung der Hauptfeuerwache verbuchen könne, weshalb hier eine Deckung im Rahmen des Wirtschaftsplans Gebäudemanagements möglich sei. Fazit müsse aber bleiben, dass aus feuerwehrtaktischen Gründen und zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungendie Investition in Sief erforderlich sei.
Ratsherr Müller, CDU-Fraktion, begrüßt die Dringlichkeitsentscheidung, bemängelt allerdings den Zeitpunkt der Presseberichterstattung vor der heutigen schlussendlichen Entscheidung des Rates der Stadt.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss nimmt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Fortsetzung der Baumaßnahme ,,Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief‘‘, sowie die Genehmigung zusätzlicher Auszahlungen im Jahr 2017 i.H. von 290.000 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung – zustimmend zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Fortsetzung der Baumaßnahme ,,Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief‘‘, sowie die Genehmigung zusätzlicher Auszahlungen im Jahr 2017 i.H. von 290.000 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung – zustimmend zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Aachen genehmigt die gem. § 60 GO NRW am 27.07.2016 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Fortsetzung der Baumaßnahme ,,Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief‘‘ sowie zusätzliche Auszahlungen im Jahr 2017 i.H. von 290.000 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Siehe Anlage: Dringlichkeitsentscheidung für den Rat der Stadt Aachen gemäß § 60 (1) GO NRW
Die Baumaßnahme ,,Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief‘‘ erfordert die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel i.H. von 290.000 €.
Gem. § 83 Abs. 2 GO NRW bedarf die Genehmigung der notwendigen Mittel der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn die Aufwendungen/Auszahlungen erheblich sind.
Wegen der Eilbedürftigkeit (zeitnahe Beauftragung zur Durchführung des Gesamtprojektes, Teil-Fertigstellung bis April 2017) war eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich.
Diese wurde am 27.07.2016 getroffen und wird hiermit dem Rat zur Genehmigung vorgelegt.
Auswirkungen
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 76870
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=76870
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2016-08-02 FB 37_0016_WP17 Genehmigung einer Dr SAO.pdf
20.11.2024
301.1 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 19
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 14.09.2016
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 22. Februar 2026 um 23:27