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Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel

FB 37/0016/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Beigeordneter Dr. Kremer räumt ein, dass der der Zeitpunkt der Öffentlichkeitsarbeit tendenziell als unglücklich empfunden werden konnte. Den Termin habe man aufgrund eines entsprechenden Beschlusses aus dem Jahr 2015 genau zu diesem Zeitpunkt stattfinden lassen.

Er müsse berichten, dass das Ausschreibungsergebnis nicht so gut gewesen sei wie ursprünglich angenommen. Man werde leicht über dem Preis von 1,36 Mio. Euro liegen. Die gute Nachricht sei jedoch, dass man deutliche Minderausgaben bei der Sanierung der Hauptfeuerwache verbuchen könne, weshalb hier eine Deckung im Rahmen des Wirtschaftsplans Gebäudemanagements möglich sei. Fazit müsse aber bleiben, dass aus feuerwehrtaktischen Gründen und zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungendie Investition in Sief erforderlich sei.

Ratsherr Müller, CDU-Fraktion, begrüßt die Dringlichkeitsentscheidung, bemängelt allerdings den Zeitpunkt der Presseberichterstattung vor der heutigen schlussendlichen Entscheidung des Rates der Stadt.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen genehmigt einstimmig die gem. § 60 GO NRW am 27.07.2016 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Fortsetzung der Baumaßnahme ,,Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief‘‘ sowie zusätzliche Auszahlungen im Jahr 2017 i.H. von 290.000 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Fortsetzung der Baumaßnahme ,,Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief‘‘, sowie die Genehmigung zusätzlicher Auszahlungen im Jahr 2017 i.H. von 290.000 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung – zustimmend zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Fortsetzung der Baumaßnahme ,,Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief‘‘, sowie die Genehmigung zusätzlicher Auszahlungen im Jahr 2017 i.H. von 290.000 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung – zustimmend zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Aachen genehmigt die gem. § 60 GO NRW am 27.07.2016 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Fortsetzung der Baumaßnahme ,,Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief‘‘ sowie zusätzliche Auszahlungen im Jahr 2017 i.H. von 290.000 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Siehe Anlage: Dringlichkeitsentscheidung für den Rat der Stadt Aachen gemäß § 60 (1) GO NRW

Die Baumaßnahme ,,Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief‘‘ erfordert die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel i.H. von 290.000 €.

Gem. § 83 Abs. 2 GO NRW bedarf die Genehmigung der notwendigen Mittel der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn die Aufwendungen/Auszahlungen erheblich sind.

Wegen der Eilbedürftigkeit (zeitnahe Beauftragung zur Durchführung des Gesamtprojektes, Teil-Fertigstellung bis April 2017) war eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich.

Diese wurde am 27.07.2016 getroffen und wird hiermit dem Rat zur Genehmigung vorgelegt.

Auswirkungen

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-08-02 FB 37_0016_WP17 Genehmigung einer Dr SAO.pdf

20.11.2024

301.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 19
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 14.09.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 23:27