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Neuausrichtung Abfallwirtschaft

E 18/0072/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Neumann bedankt sich stellvertretend für die Fraktion Die Grüne für die Abwicklung des Prozesses zur Neuausrichtung der Abfallwirtschaft. Dennoch gebe es zwei Punkte anzumerken. Das Hauptanliegen sollte die Reduzierung des Abfalls sein. Dies werde durch die Satzung so jedoch nicht erreicht. Die Fraktion Die Grüne wolle deshalb darum bitten, von der von der Einführung einer Mindestabfallmenge pro Person Abstand zu nehmen. Darüber hinaus kritisiere man die sehr starke Steigerung im Bereich der Müllgebühren. Ein Bedarf sei zweifelsohne vorhanden, allerdings sei die hier vorgesehene Erhöhung unverhältnismäßig. Man beantrage seitens der Fraktion Die Grüne eine erneute Diskussion, um hoffentlich eine gemäßigtere Lösung gefunden zu finden.

Ratsherr Servos berichtet als Vorsitzender des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb, dass dieser den jetzigen Punkt 6 der Tagesordnung mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen-Fraktion beschlossen habe. Die Begründung gleiche der, die Ratsherr Neumann gerade vorgetragen habe. Die Satzung ebenso wie der Nachtrag zur Satzung habe man einstimmig verabschiedet.

Er wolle allen an der Diskussion Beteiligten seinen Dank aussprechen. Man habe in diesem sehr komplexen Verfahren geschafft, aus über einem Dutzend Varianten mit mehreren Steuerungsparametern jeweils einen gemeinsamen Vorschlag der Arbeitsgruppe zu erarbeiten. Lediglich in dem Punkt zum Mindesttonnenvolumen herrsche noch ein Dissens.

Mit der Satzung würden 55 % der Haushalte in der Stadt entlastet. Damit erreiche man eine Balance, die viele Jahre nicht vorhanden gewesen sei. Sicherlich gebe es auch kritische Punkte. Dies sei auch durch die Bürgerbeteiligung in der Sitzung des Bürgerforums deutlich geworden. Wenngleich hier gemessen an den betroffenen Haushalten eine relativ geringe Personenzahl an der Diskussion habe teilhaben wollen, müsse man dies sehr ernst nehmen. Die Fraktion Die Grüne habe daraufhin ihre Position überdacht und angepasst, was löblich und rechtens sei. Die SPD-Fraktion sei in ihrer anschließenden Abwägung zu einem anderen Ergebnis gelangt. Für sie sei das Mindestvolumen, obschon es im Einzelfall die benannten Negativeffekte habe, eine für die gesamte Stadt richtige Entscheidung. Deshalb werde sie der Satzungsvorlage auch zustimmen. Wichtig sei, dass in einem Jahr insbesondere hinsichtlich der gesundheitlichen Auswirkungen auf die Müllwerkerinnen und Müllerwerker sowie hinsichtlich der 14-tägigen Leerung der Biotonnen eine Evaluation stattfinden werde. Dies sei äußerst begrüßenswert.

Ratsfrau Müller erklärt, dass die AfD die vorgelegte Abfallwirtschaftssatzung ablehne, weil diese einschneidende Entscheidungen im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht der Bürger enthalte.

Sei ein Haushalt bisweilen darauf bedacht gewesen, möglichst wenig Müll zu produzieren, werde er nun gezwungen, in Abhängigkeit von der Personenanzahl der im Haus lebenden Menschen eine größere Mülltonne anzuschaffen. Daneben entstünden durch die Extra-Abrechnung der Biotonne und des Sperrmülls zusätzliche Gebühren. Dies habe zur Auswirkung, dass sich die Kosten der Abfallentsorgung für einen vierköpfigen Haushalt im nächsten Jahr verdreifachten. Sei die Abfallentsorgung in dem Maße kostenintensiver, sei zunächst der Weg einer maßvollen Erhöhung der Gebühren wählen, anstatt gleich die gesamte Abfallwirtschaftssatzung zu ändern. Sie appelliere daher im Sinne der Aachener Bevölkerung an den Rat der Stadt, der Satzung in dieser Form nicht zuzustimmen und sie im Sinne der Verbraucherfreundlichkeit noch einmal zu überarbeiten.

Ratsherr Corsten sieht in der Abfallgebührensatzung ein hervorragend ausgearbeitetes Dokument. Im Rahmen der Überlegungen zur Umgestaltung der Gebühren und der diesen zugrunde liegenden Satzung habe man einen Weg gesucht, Einsparungen und Mindestmaße in einen vernünftigen Konsens zu bringen. Durch die in der Vorlage beschriebenen Maßnahmen könne man nun insgesamt 1,2 Mio. Euro einsparen. Hierunter falle bspw. auch die 14-tägige Abfuhr des Biomülls, eine schon überall in der Städteregion praktizierte Maßnahme. Daneben sei im Rahmen der kalkulatorischen Rechnung die Frage zum Mindestmaß zu klären gewesen, welche nun bei moderaten 7,5 Litern festgelegt worden sei. Sicherlich sei dies für den ein oder anderen Betroffenen nicht nachvollziehbar, aber unvermeidlich. Umso unverständlicher sei für ihn der heutige Antrag der Fraktion Die Grüne, habe man doch lange und intensiv in der Arbeitsgruppe über eben diesen Punkt diskutiert. Auch die CDU-Fraktion habe nach den Beschwerden in der Sitzung des Bürgerforums diese Entscheidung erneut abgewogen, sei aber zu dem Ergebnis gelangt, die Größe beizubehalten. Sicherlich werde man die Satzung in den nächsten Jahren an der einen oder anderen Stelle korrigieren, sie gänzlich in Frage zu stellen, halte er jedoch für den falschen Weg. Der hier gewählten Lösung sollte man zumindest eine Chance geben. Abschließend wolle er die Gelegenheit nutzen und sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Aachener Stadtbetriebes bedanken, die an dieser Stelle und in den letzten Monaten hervorragende Arbeit geleistet haben.

Die vergangenen Wochen und Monate seien von einer engen und hervorragenden Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Politik geprägt gewesen, so Ratsherr Deumens, Vorsitzender der Fraktion Die Linke. Wenngleich die Fraktion Die Linke der Satzung zustimmen werde, gebe es dennoch kritische Fragen, zu deren Beantwortung man in der vergangenen Sitzung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb eine Evaluierung beantragt habe. Im Rahmen der Neuausrichtung der Abfallwirtschaft habe man in den vergangenen Monaten viele Gespräche über Leerungsintervalle, Tonnengrößen und über Gebühren geführt. Zu letzterem sei zu sagen, dass mit der Satzung mehr Gebührengerechtigkeit einkehre und sich besonders die Gebührensituation für Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern verbessere. Zuwenig geredet worden sei hingegen über die Müllwerker und deren gesundheitliche Belastung durch das Gewicht befüllter Tonnen. Auch aus diesem Aspekt heraus sei eine Betrachtung nach einem Jahr enorm wichtig. Auch zu wenig geredet worden sei über die Tatsache, dass es durch die veränderten Leerungsintervalle keine Kündigungen geben werde. Hier seien einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter äußerst verunsichert. Deswegen wolle er an dieser Stelle noch einmal betonen, dass die Veränderungen keine Kündigungen nach sich ziehen. Es liege auf der Hand, dass aufgrund der veränderten Tonnengrößen und Leerungsintervalle weniger Müllwerkerinnen und -werker benötigt würden. Es sei deshalb umso wichtiger, die Quote für gering qualifizierte Beschäftigte in der Stadt Aachen beizubehalten. Die Fraktion Die Linke habe hierzu einen entsprechenden Ratsantrag gestellt.

Für die Mitglieder des Ausschusses Aachener Stadtbetrieb sei schon lange klar gewesen, dass man sich mit den Müllgebühren und deren Umgestaltung auseinander setzen müsse, so Ratsherr Blum, FDP-Fraktion. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Aachener Stadtbetriebs haben hier hervorragende Arbeit geleistet und sehr viele Modelle erarbeitet. Man habe hier seitens der Politik mit großer Einigkeit aller Fraktionen einen sehr guten Konsens gefunden, der nun in der Gebührensatzung abgebildet sei. Erst zum Schluss habe sich ein Dissens mit der Fraktion Die Grüne bei dem Mindestvolumen ergeben, welches jedoch auch nach Ansicht der FDP-Fraktion als moderat einzustufen sei. Die in die Vorlage aufgenommene Evaluation werde zeigen, ob an einzelnen Stellen Verbesserungsbedarf bestehe.

Ratsherr Pütz erklärt als Vorsitzender der Piraten-Fraktion, dass diese den Antrag der Fraktion Die Grüne unterstütze. Sicherlich habe man mit der vorliegenden Satzung einen gerechteren Weg gefunden, allerdings gebe es durchaus viele andere Möglichkeiten Berechnung der Abfallgebühren. So sei bspw. der Einsatz von Funkchips o.ä. eine ebenso moderate, aber definitiv genauere Methode zur Kostenkalkulation. Hierdurch sei möglich, die Kosten pro Haushalt zu ermitteln und von einer Pauschalgröße wie „7,5 l pro Woche, pro Person“ Abstand nehmen zu können.

Der Oberbürgermeister lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Vorschlag und Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb bei 17 Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich die Neuausrichtung der Abfallwirtschaft

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmendzur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Neuausrichtung der Abfallwirtschaft zu beschließen.

2. Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Vorschlag und Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die Neuausrichtung der Abfallwirtschaft

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Seit dem Jahr 2008 bewegten sich die Abfallgebühren der Stadt Aachen auf einem konstanten Niveau und wurden der Höhe nach nicht angepasst. Gleichzeitig sind die Kosten der Abfallentsorgung in den letzten Jahren stetig gestiegen. Durch Entnahmen aus dem Sonderposten der Abfallwirtschaft konnten die Unterdeckungen der vergangenen Jahre ausgeglichen und auf eine Anhebung der Gebühren verzichtet werden, um eine Belastung des Gebührenzahlers zu vermeiden.

Durch das stetige Abschmelzen der Rücklage konnte für das Jahr 2016 letztmalig eine Entnahme aus dem Sonderposten vorgenommen werden, sodass diese Möglichkeit für das kommende Wirtschaftsjahr nicht mehr gegeben ist.

Gründe der Kostenentwicklung sind, einhergehend mit dem demografischen Wandel, die gestiegenen spezifischen Logistik- und Behandlungskosten, geringere Fahrzeugauslastungen, sinkendes Restabfallbehältervolumen bei steigenden Behälterzahlen sowie eine anforderungsbezogene Steigerung der Personalkosten.

Durch die aktuelle und weitergehende Entwicklung in Aachen ist es erforderlich, eine zielgerichtete Neuausrichtung der Aachener Abfallwirtschaft vorzunehmen, um eine zukunftssichere und nachhaltige Abfallsammlung in Aachen zu gewährleisten. Gleichfalls soll unter Berücksichtigung von Gebührengerechtigkeit und Gebührenstabilität einer weiteren Kostensteigerung entgegen gewirkt werden.

In der Betriebsausschusssitzung vom 13.04.2016 wurde der Aachener Stadtbetrieb beauftragt, ein detailliertes, beschlussfähiges und rechtssicheres Konzept zur Neuausrichtung der Abfallwirtschaft zu entwickeln.

Hierzu wurde eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gebildet sowie das Institut für Abfall, Abwasser und Infrastrukturmanagement GmbH (INFA) als externer Berater hinzugezogen.

Ziel der Neuausrichtung ist es, unter Berücksichtigung des demografischen Wandels, eine aufwandsbezogene und kostendeckende Abfallwirtschaft mit nachhaltig ökologischer Ausrichtung in Aachen sicher zu stellen.

  1. Zukunftssicheres und nachhaltiges Konzept zur Abfallsammlung

Die interfraktionelle Arbeitsgruppe hat in ihren beiden Sitzungen am 10.05. und 20.05.2016 folgende Maßnahmen für eine zukunftssichere und nachhaltige Abfallsammlung in Aachen entwickelt.

2.1Maßnahmenpaket I – Logistik

Inhalt des Maßnahmenpaketes ist eine Reduzierung des derzeitigen Logistikaufwandes und damit einhergehend eine Senkung der spezifischen Logistikkosten. Dies soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

Im Bereich Restabfall:

-Festlegung der Regelintervalle auf 2-wöchentlich und 4-wöchentlich; Beibehaltung des wöchentlichen Intervalls nur für definierte Ausnahmefälle

-Einführung eines 90 l und 240 l Behälters

Zukünftige Behältergrößen und Leerungsintervalle:

-60 l4-wöchentlich

-90 l 2-wöchentlich, 4-wöchentlich

-120 l2-wöchentlich, 4-wöchentlich

-240 l2-wöchentlich, 4-wöchentlich

-770 l2-wöchentlich, 4-wöchentlich

-1.100 l2-wöchentlich, 4-wöchentlich

Ein Vergleich mit anderen Städten zeigt, dass die überwiegende Behältergröße bei 120-Liter Restabfallbehältern liegt. In der Stadt Aachen sind jedoch etwa 65 Prozent aller Gefäße 60-Liter-Behälter. In den anderen Städten liegt dieser Anteil im Mittel bei nur etwa 16 Prozent.

Der zukünftig nicht mehr angebotene 60-Liter-Abfallbehälter mit wöchentlicher Leerung kann 1:1 durch einen 120-Liter-Behälter mit 2-wöchentlicher Leerung ersetzt werden.

Weiterhin wird zukünftig ein 120-Liter-Behälter mit 4-wöchentlicher Leerung eingeführt, sodass der 60-Liter-Behälter mit zweiwöchentlicher Leerung ebenfalls vom Behältervolumen her 1:1 ersetzt wird.

Die Einführung eines 90-Liter-Behälters dient zur passgenaueren Anpassung des Restabfallbehälters an die anfallende Restabfallmenge sowie die jeweilige Haushaltsgröße.

Die Einführung eines 240-Liter-Behälters dient bei entsprechenden Gebührenanreizen ebenfalls zur Substitution von kleineren Behältern.

Das wöchentliche Intervall wird nur noch in definierten Ausnahmefällen, z.B. bei Kellerstandplätzen,4-Rad-Gefäßen (MGB 770 und 1100 l) sowie besonderen Rahmen-/Platzbedingungen im Wege der Einzelfallprüfung angeboten.

Durch diese Umstellungen reduzieren sich die jährlichen Behälterentleerungen beim Restabfall von derzeit 1.903.889 Leerungen um 24,9 % auf prognostizierte 1.429.890 Leerungen. Die Grobermittlung der dadurch zu erzielenden Kosteneinsparung beläuft sich auf rund 270.000,-- Euro.

Im Bereich Bioabfall:

-Streckung des Leerungsintervalls von wöchentlich auf 2-wöchentlichen Regelintervall

-Einführung eines 90 l Behälters

-Bioabfallbehältergröße mit erweiterter Wahlmöglichkeit

Zukünftige Behältergrößen und Leerungsintervalle:

-60 l2-wöchentlich

-90 l2-wöchentlich

-120 l2-wöchentlich

-240 l2-wöchentlich

Im Bereich Bioabfall führt die Bestandsaufnahme zu ähnlichen Ergebnissen wie beim Restabfall.

Ein Vergleich mit anderen Städten zeigt, dass die überwiegende Behältergröße bei 120-Litergefäßen liegt. In der Stadt Aachen hingegen sind etwa 78 Prozent aller Gefäße 60-Liter-Behälter. In den anderen Städten liegt dieser Anteil im Mittel bei nur etwa 12 Prozent.

Zurzeit erfolgt die Sammlung des Bioabfalls im Stadtgebiet Aachen wöchentlich. Innerhalb des Gebietes des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (ZEW) ist die Stadt Aachen die einzige Stadt, die eine wöchentliche Abfuhr des Bioabfalls durchführt. Die restlichen 24 Kommunen sammeln die Bioabfälle zweiwöchentlich. Auch ein deutschlandweiter Vergleich zeigt, dass 66 Prozent aller Städte die Bioabfallsammlung in einem zweiwöchentlichen Rhythmus durchführen.

Durch die Einführung einer zweiwöchentlichen Sammlung von Bioabfall wird die Anzahl der jährlichen Behälterleerungen von derzeit 2.127.060 Leerungen um 46,6 % auf prognostizierte 1.135.602 Leerungen reduziert. Die Grobermittlung der dadurch zu erzielenden Kosteneinsparung beläuft sich auf rund 555.000,-- Euro.

Im Bereich Sperrabfall:

-Einführung einer Verwaltungsgebühr i.H.v. 15 €

Ziele dieser Maßnahme sind eine Erhöhung der Verursachergerechtigkeit sowie eine kostenreduzierende Mengensteuerung beim Sperrabfall. Durch die Einführung einer Verwaltungsgebühr mit Lenkungsfunktion für Sperrabfall ab der 1. Abholung i.H.v. 15 € werden sich voraussichtlich die jährlichen Abfuhraufträge von derzeit 52.600 Aufträgen um rund 70 % auf prognostizierte 15.780 Aufträge reduzieren. Durch die zu erwartende drastische Minimierung der Entsorgungsfahrten wird gleichfalls ein ökologischer Vorteil generiert. Die Grobermittlung der dadurch zu erzielenden Kosteneinsparung unter Einrechnung der zu erwartenden Lenkungsgebühren beläuft sich auf ca. 490.000,-- Euro.

2.2Maßnahmenpaket II – Gebühren

Ziele des Maßnahmenpaketes II sind die Gewährleistung einer geordneten Entsorgung, die Reduzierung der Inanspruchnahme des amtl. Restabfallsackes, eine aufwandsgerechtere Kostenzuordnung sowie eine Abfederung der demografischen Effekte.

Dies soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

-Einführung eines spezifischen Mindestbehältervolumen i.H.v. 7,5 l je Einwohner und Woche

-Preisanpassung amtlicher Restabfallsack auf 7 €

-Einführung eines demografiesicheren Gebührenmodells (Grund- und Leistungsgebühr)

Mindestbehältervolumen

Derzeit ist es nach der aktuellen Satzungslage so, dass sich jeder Haushalt, unabhängig von der jeweiligen Personenanzahl, einen Restabfallbehälter seiner Wahl bestellen kann. In Aachen ist der 60 l Behälter beim Restabfall mit knapp 65 % und beim Bioabfall mit rund 78 % die am häufigsten verwandte Behältergröße.

Im gesamten Stadtgebiet sind rund 73.000 60 l Rest- und Bioabfallbehälter aufgestellt, die im Rahmen der Entsorgung einen enormen logistischen und kostenmäßigen Aufwand darstellen.

Durch die Einführung eines in vielen anderen Städten bereits allgemein üblichen Mindestbehältervolumens für Restabfallbehälter sollen folgende Vorteile generiert werden:

-Gewährleistung einer geordneten Entsorgung des in privaten Haushaltungen anfallenden Abfalls

-Verhinderung überhöhter Störstoffquoten in Wertstoffen (insb. Bio und LVP)

-Begrenzung der Sperrmüllmengen

-Begrenzung der Nutzung unerwünschter Entsorgungswege (z.B. „wilde Müllstellen“)

-Verhinderung von häufigem Überhangmüll

-Reduzierung der Inanspruchnahme von amtl. Restabfallsäcken

-Begrenzung der Tendenz zu immer kleineren Abfallbehältern

-Gebührenstabilität.

Es ist beabsichtigt, in der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen ein Mindestbehältervolumen von 7,5 l pro Person und Woche festzuschreiben, sodass zukünftig das 60 l Restabfallgefäß mit 4-wö. Leerung i.d.R. nur noch für 2-Personen-Haushalt in Betracht kommt.

Amtlicher Restabfallsack

Die Nachfrage nach amtlichen Restabfallsäcken nimmt stetig zu. In dem Zeitraum von 2011 bis 2015 ist die Zahl der verkauften Restabfallsäcke um etwa 27 Prozent angestiegen. Das Volumen des amtlichen Restabfallsackes beträgt 70 Liter bei einem Preis von 3,00 Euro. Bei einer wöchentlichen Nutzung des amtlichen Restabfallsackes zahlt der Bürger pro Jahr 156,00 Euro (=3,00 Euro x 52 Wochen). Die Gebühr für einen 60-Liter-Behälter mit wöchentlicher Leerung liegt hingegen bei 276,00 Euro pro Jahr. Die zu geringe Restabfallsackgebühr führt insgesamt zu einem Gebührenverlust von etwa 270.000 Euro pro Jahr. Diese Gegenüberstellung verdeutlicht, dass die Kosten für den amtlichen Restabfallsack in der Vergangenheit zu niedrig waren und eine kostendeckende Erhöhung auf 7,00 Euro geboten ist.

Hierdurch wird eine Reduzierung der Inanspruchnahme der amtlichen Restabfallsäcke erhofft, sodass die Nutzung dieser Restabfallsäcke nicht weiterhin zur Regel wird. Vielmehr soll die Kostenerhöhung wieder dazu führen, dass die amtlichen Restabfallsäcke nur in Ausnahmefällen, wie ursprünglich angedacht, verwendet werden und die Entsorgung der Restabfälle über ausreichend große Behälter erfolgt.

Gebührenmodell

Die aktuelle Restabfallgebühr (Einheitsgebühr) beinhaltet folgende abfallwirtschaftliche Leistungen:

-Restabfallentsorgung

-Bioabfallentsorgung

-Papierentsorgung

-Nutzung von 2 Wertstoffhöfen

-Sperrgutabfuhr

-Elektro- und Elektronikabfallentsorgung

-Baum- und Strauchschnittabfuhr

-Grünschnittsammlung an Sammelplätzen

-Weihnachtsbaumsammlung

-Abgabe schadstoffhaltiger Abfälle.

Die Höhe der Jahresgebühr richtet sich derzeit ausschließlich nach der Anzahl, dem Volumen und der Abfuhrhäufigkeit der Restabfallbehälter (Litermaßstab).

Da jedoch das Restabfallvolumina in Aachen rückläufig ist, führt dies zwangsläufig dazu, dass der steigende Logistikaufwand und damit auch die steigenden Kosten auf eine immer geringer werdende Basis (Restabfallvolumen) umgelegt werden muss.

Um diesem negativen Trend zu begegnen, ist beabsichtigt, zukünftig eine behälterbezogene Grundgebühr mit linearen Leistungsgebühren für den Restabfall und den Bioabfall einzuführen.

Hierzu ist eine Teilung der Gebühren in einen leistungsunabhängigen Teil (Vorhaltekosten) und einen leistungsabhängigen Teil beabsichtigt.

Durch die Grundgebühr sollen alle Gebührenschuldner an den Vorhaltekosten beteiligt und ein Einnahmesockel unabhängig von der Inanspruchnahme der Leistung gesichert werden. Darüber hinaus soll eine gerechtere Verteilung der fixen und variablen Kosten erfolgen und die Einflüsse durch den demografischen Wandel und das rückläufige Restabfallbehältervolumina abgefedert werden.

Durch die Einführung einer separaten Leistungsgebühr für Rest- und Bioabfall soll mehr Gebührentransparenz durch klare Kostenzuordnung geschaffen werden.

3. Ergebnis

Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen soll eine zukunftssichere und nachhaltige Abfallsammlung in Aachen gewährleistet und gleichzeitig einer weiteren Kosten- und Gebührensteigerung entgegengewirkt werden. Die prognostizierten Einsparpotenziale werden sich in den Folgejahren schrittweise durch die Reduzierung von Personal-, Sach- und Investitionskosten kurz- bis mittelfristig ergeben.

Zur Umsetzung dieser Maßnahmen ist eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung sowie der Abfallgebührensatzung erforderlich.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-08-29 E 18_0072_WP17 Neuausrichtung Abfal SAO.pdf

20.11.2024

107.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 14.09.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 23:26