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Inbetriebnahme KiTa Eintrachtstraße 7hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

FB 45/0280/WP17 · Entscheidungsvorlage

Inbetriebnahme KiTa Eintrachtstraße 7Hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Begolli erklärt stellvertretend für die Fraktion Die Linke, dass diese ebenso wie im Kinder- und Jugendausschuss dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Sie wolle den Tagesordnungspunkt aufgreifen, um insgesamt die Finanzierung von städtischen und freien Trägern gegenüberzustellen. Bisher sei das Hauptargument stets gewesen, dass das KiBiz für die Kommunen wirtschaftlich vorteilhafter sei, weil es die freien Träger fördere. Allerdings entstünden bei diesen außerplanmäßige Kosten, bspw. für Einrichtung und Betriebskosten etc.. In den Augen der Fraktion Die Linke sei es eine falsche Entscheidung gewesen, sich von der 50:50-Parität der städtischen Kitas und der in freier Trägerschaft zu verabschieden. Deswegen wolle sie abschließend darum bitten, den Mitgliedern des Rates der Stadt und des Kinder- und Jugendausschusses eine detaillierte Aufstellung über die Kosten städtischer Kitas sowie der freien Träger vorzulegen, um herauszufiltern, ob hier ein eklatanter Unterschied vorhanden ist.

Der Oberbürgermeister verweist auf die Kostenaufstellung aus dem vergangenen Jahr, die man den Ausschussmitgliedern aber gerne in aktualisierter Form vorlegen könne.

Ratsherr Mohr erklärt stellvertretend für die Gruppe Allianz für Aachen, dass diese den Beschlussvorschlag ablehnen werde. Es sei nicht hinnehmbar, dass man durch Privatisierungen entsprechende Vorteile nutze und dann trotzdem das unternehmerische Risiko auf sich nehme. Wenn sich die Stadt hier mit über 80 % an Investitionen beteilige, dürfe man auch die entsprechende Gewinne erwarten und nicht davon ausgehen, dass weitere Zuschüsse notwendig seien.

Bürgermeisterin Scheidt bittet darum, die Grundsatzdiskussion in den Kinder- und Jugendausschuss zu verlagern. Inzwischen sei eine Arbeitsgruppe installiert worden, die sich genau mit diesen Modellen beschäftige. Darüber hinaus gelte in der Stadt Aachen der allseits getragene und immer noch geltende Grundsatz der Subsidiarität, nach dem man es stets befürworte, wenn ein freier Träger eine Kindertagesstätte zu den entsprechenden Konditionen zu übernehmen und zu betreiben gedenke.

Hierdurch sei es möglich, nahezu jeder Familie einen Platz in der gewünschten Kindertagesstätte anbieten zu können. Diese Thematik sei jedoch im Fachausschuss zu besprechen.

Beschluss

Der Rat genehmigt bei drei Gegenstimmen mehrheitlich die am 23.08.2016 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Gewährung eines einmaligen freiwilligen Zuschusses an den DRK-Kreisverband Städteregion Aachen e.V. in Höhe von 182.500 € für die Ausstattung der Einrichtung und die Gestaltung des Außengeländes.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat genehmigt die am 23.08.2016 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Gewährung eines einmaligen freiwilligen Zuschusses an den DRK-Kreisverband Städteregion Aachen e.V. in Höhe von 182.500€ für die Ausstattung der Einrichtung und die Gestaltung des Außengeländes.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die am 23.08.2016 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Gewährung eines einmaligen freiwilligen Zuschusses an den DRK-Kreisverband Städteregion Aachen e.V. in Höhe von 182.500 € für die Ausstattung der Einrichtung und die Gestaltung des Außengeländes zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 23.08.2016 haben der Oberbürgermeister sowie die Ratsmitglieder der CDU-Fraktion, Die Grünen, SPD-Fraktion, Die LINKE und F.D.P.-Fraktion folgende Dringlichkeitsentscheidung gemäß

§ 60 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) getroffen:

Es erfolgt der Beschluss zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 182.500 € auf 5-060101-900-00300-300-3; 78180000 „Zuschüsse an freie Träger“ zwecks Gewährung eines einmaligen freiwilligen Zuschusses an den DRK-Kreisverband Städteregion Aachen e.V. in Höhe von 182.500€ für die Ausstattung der Einrichtung und die Gestaltung des Außengeländes.

Gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 ist diese Entscheidung dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

5-060101-900-00300-300-2; 68100000 1)

5-060101-900-00300-300-2; 78180000 2)

5-060101-900-00300-300-3; 78180000 3)

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschrie-be­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

1)- 1.009.400

- 1.103.900

- 496.600

- 496.600

0

0

Auszahlungen

2)1.009.400

3)45.000

1.103.900

227.500

496.600

135.000

496.600

135.000

0

0

Ergebnis

45.000

227.500

135.000

135.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-182.500

0

Deckung in Höhe von 107.260 € ist gegeben über 5-060101-800-00100-810-1; 78350000 und in Höhe von 75.240 € über 5-060101-800-00900-900-1; 78310000

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

1-060101-800-4; 42910010 1)

1-060101-800-4; 53180010 2)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

1)- 251.500

- 270.400

- 1.032.300

- 1.089.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

2)269.500

324.900

1.140.300

1.306.500

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

18.000

54.500

108.000

217.500

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

- 36.500

- 109.500

Deckung ist gegeben über 1-060101-800-4; 52560000

Deckung in Höhe von 36.500 € jährlich für 2017 ff. ist gegeben über 4-060101-929-3; 53180000

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-09-07 FB 45_0280_WP17 Inbetriebnahme KiTa SAO.pdf

20.11.2024

8.8 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 20
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 14.09.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 23:27