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Satzungsänderungen der "Stiftungen": Ludwig Mies van der Rohe, Salvatorkirche sowie Musik, Wissenschaft und Kunst

FB 20/0081/WP17 · Entscheidungsvorlage

Satzungsänderungen der "Stiftungen": Ludwig Mies van der Rohe, Salvatorkirche sowie Musik, Wissenschaft und Kunst

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die geänderten Satzungen der „Stiftungen“ Ludwig Mies van der Rohe, Salvatorkirche sowie Musik, Wissenschaft und Kunst.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die geänderten Satzungen der „Stiftungen“ Ludwig Mies van der Rohe, Salvatorkirchesowie Musik, Wissenschaft und Kunst zu beschließen.

Der Rat der Stadt beschließt die geänderten Satzungen der „Stiftungen“ Ludwig Mies van der Rohe, Salvatorkirchesowie Musik, Wissenschaft und Kunst.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die „Stiftungen“ sind rechtlich unselbständige, örtliche Stiftungen. Sie werden von der Stadt Aachen treuhandähnlich verwaltet nach den für sie geltenden rechtlichen Bestimmungen, der GO NRW, vor allem die §§ 97 und 100, sowie der AO im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit der Stiftung.

Die als Anlage beigefügten bisher gültigen Stiftungsbestimmungen werden durch die neuen Stiftungssatzungen ersetzt. Diese Überarbeitung der Satzungen ist nötig geworden, um künftig die Gemeinnützigkeit nach den §§ 51 ff der Abgabenordnung sicher zu stellen.

Die Stiftungen bleiben auch nach der Satzungsänderung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer/ Gewerbesteuer befreit und unterliegen nicht der Erbersatzsteuer nach § 1 Abs. 1 Ziff. 4 ErbStG; ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt nicht vor (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KSTG/ § 3 Abs. 1 Nr. 6 GewStG).

Die Förderung geschiehtdurch die Bezuschussung Dritter. Eine positive Vorabstimmung mit dem Finanzamt Aachen-Stadt und der Bezirksregierung zur Übereinstimmung der zur Beschlussfassung vorgelegten Stiftungsverfassung mit den Bestimmungen der AO / AEAO und zur Genehmigungsfähigkeit i.S.d. GO NRW hat stattgefunden.

In allen drei vorliegenden Satzungen wurde, analog der anderen, im Besitz der Stadt Aachen befindlichen, gemeinnützigen „Stiftungen“, der Verwaltungskostenbeitrag von 7,5% auf 10% erhöht.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

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0

0

Auszahlungen

0

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Ergebnis

0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

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0

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Abschreibungen

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Aachen.

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-09-13 FB 20_0081_WP17 Satzungsaenderungen d SAO.pdf

18.11.2024

495.6 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 26.10.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 23:41