Mehreinnahmen aus Verstößen gegen die Umweltzone in Luftreinhaltung investierenRatsantrag 217/17 der GRÜNE-Fraktion im Rat der Stadt Aachen
FB 20/0095/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Ratsherr Fischer, Fraktion Die Grünen, erklärt, dass die Vorlage der Verwaltung verschleiere, dass, obwohl die Stadt im Jahr 2016 einmalig unerwartete Mehreinnahmen in Höhe von fast einer Million Euro habe verbuchen können, die Umweltzone aufgrund der kriminellen Manipulation der Abgasreinigungsanlagen durch die Automobilindustrie ihre Wirkung dennoch bei weitem verfehlt habe. Derzeit sei die Nachrüstung von älteren ASEAG-Bussen mit einer modernen Filtertechnik das einzige Instrument, mit dem die Stadt die Luftqualität binnen weniger Monate beeinflussen könne. Es sei aus Sicht der Grünen-Fraktion deshalb naheliegend, diese Mehreinnahmen unmittelbar wieder für die Luftreinhaltung zu investieren. Der heute vorliegende Haushaltsplan habe genügend Reserven, um diesen Antrag dort aufnehmen zu können. Um von der seitens der Großen Koalition geführten Debatte der fehlenden Rechtmäßigkeit des Antrages Abstand nehmen zu können, habe man diesen umformuliert. Der hierin enthaltene Beschlussvorschlag laute nunmehr: „Der Rat der Stadt Aachen beschließt, Finanzmittel in Höhe der 2016 erzielten außerordentlichen Mehreinnahmen aus Verstößen gegen die Bestimmungen der Umweltzone in zusätzliche Maßnahmen der Luftreinhaltung zu investieren.“ Er bitte abschließend darum, diesen Beschlussvorschlag mitzutragen, um die Nachrüstung der ASEAG-Bussen mit der SCR-Filtertechnik zur Bekämpfung der Schadstoffbelastung durch Stickoxide möglich zu machen.
Ratsfrau Lux, AfD, erachtet den Antrag der Fraktion Die Grünen für unterstützenswert. Die Umweltzone habe weitreichende Auswirkungen auf die Fortbewegungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger im Inland und Ausland nach sich gezogen. Deshalb täte die Stadt Aachen gut an einer Abschaffung oder wenigstens Lockerung der Umweltzone, was jedoch nur bei einer konstanten Senkung der Grenzwerte möglich sei. Sie bitte deshalb darum, die Einnahmen dem Zweck der Luftreinhaltung zuzuführen.
Ratsherr Teuku, Piraten-Fraktion, wiederholt seine Anregung aus der Sitzung des Finanzausschusses, diesen Punkt im Rahmen der Haushaltsberatungen zu beraten und fragt, warum diese Anregung nicht aufgegriffen worden sei.
Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, betont, dass es zu spät für eine Annahme des Antrages sei. Abgesehen davon habe er inhaltlich Mängel, enthalte er doch weder eine Angabe darüber, für welches Haushaltsjahr diese Mittel eingeplant werden sollen, noch in welcher Höhe der Haushalt zu belasten sei. Zudem habe der Oberbürgermeister für den morgigen Tag zu einem Arbeitskreis „Emissionsfreie Mobilität“ eingeladen. Die CDU-Fraktion halte es für wesentlich sinnvoller, zunächst das Ergebnis dieses Arbeitskreises abzuwarten, um dann im Rahmen der folgenden Haushaltsberatungen über entsprechende fachliche Maßnahme zu beraten.
Ratsherr Deumens, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, verweist auf die Diskussion des Antrags der Fraktion Die Grünen in einer anderen Formulierung im Finanzausschuss, bei dem es vordergründig um die Gesundheit der Menschen in Aachen gehe, die letzten Endes alleroberste Priorität für alle haben sollte. Die Ablehnung dieses Antrags sei bereits im Finanzausschuss formal begründet worden und werde es nun erneut. Eine formale Reaktion sei hier aufgrund des betroffenen Guts der Gesundheit jedoch fehl am Platz. Hier müsse es vielmehr einen entsprechenden politischen Willen geben, habe man doch bisher viel zu wenig hierfür getan. Von daher plädiere auch er dafür, die außerordentlichen Erträge von ca. 900.000 Euro im Sinne der Luftreinhaltung aufzuwenden.
Ratsfrau Griepentrog, Sprecherin der Fraktion Die Grünen, hält es für eine sehr gute Idee, die Mehreinnahmen für diesen vernünftigen Zweck einzusetzen. Deshalb halte man seitens der Fraktion an diesem Antrag in geänderter Form fest.
Selbstverständlich werde man sich im Rahmen des Arbeitskreises mit der Frage auseinander setzen, mit welchen Maßnahmen man es innerhalb der nächsten drei Jahre schaffen werde, aus dem Thema Umweltzone als Problem herauszukommen. Zum einen werden zunächstdie bereits vorhandenen Budgets zu betrachten sein, zum anderen sei wichtig, geplante Maßnahmen so aufeinander abzustimmen, dass sie auch in Wechselwirkung miteinander vernünftig funktionieren. Es sei daher davon auszugehen, dass man sich noch sehr lange mit dem Thema und mit der hierfür notwendigen Mittelverwendung auseinandersetzen werde. Vor diesem Hintergrund sei es formal problematisch, einen Antrag kurz vor den Haushaltsberatungen zu beraten, der diesen in unbekannter Höhe beeinflusse.
Da sich die vorgelegten Beschlussentwürfe gegenseitig widersprechen, lasse er über den Beschlussentwurf der Verwaltung abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und den Ratsantrag 217/17 der GRÜNE-Fraktion im Rat der Stadt Aachen abzulehnen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und lehnt den Ratsantrag 217/17 der GRÜNE-Fraktion im Rat der Stadt Aachen ab.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Umweltzone wurde zum 1. Februar 2016 in Aachen eingeführt. Seither dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette oder Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone fahren.
Die Grenze der Umweltzone orientiert sich weitgehend am Aachener Außenring und erfasst alle Straßen innerhalb dieses Gebiets.
Die Einführung der Umweltzone ist aufgrund aufsichtsbehördlichen Einschreitens erfolgt. Sie soll dazu beitragen, insbesondere die Stickoxidbelastung im innerstädtischen Raum zu senken.
Parallel dazu verfolgt die Stadt Aachen den Luftreinhalteplan, der diverse Maßnahmen unter anderem in den Kategorien „Mobilitätsmanagement“, „Fahrzeuge/Fuhrpark“, „Radverkehr“ und „Bus und Bahn“ zur Reduzierung der Schadstoffbelastung.
Verstöße gegen die Umweltzone können mit Verwarnungs- oder Bußgeldern belegt werden. Der Sachstandsbericht zum Luftreinhalteplan in der Fassung der 1.Fortschreibung vom 10.08.2016 sagt hierzu aus:
„Nach kurzer Karenzzeit wurden nach den Karnevalstagen Anfang Februar 2016 die Kontrollen durch das Ordnungsamt der Stadt Aachen aufgenommen. Evtl. Verstöße gegen die Umweltzonenregelung werden im Rahmen der üblichen Verkehrsüberwachung vom Ordnungsamt aufgenommen und verfolgt. In den ersten 6 Wochen wurden bereits 6.200 Verfahren eingeleitet; deutlich mehr, als ursprünglich erwartet. Darunter auch eine Vielzahl von Meldungen durch die örtliche Polizei, die bei ihren Verkehrskontrollen die Umweltplakette ebenfalls mit überprüft. Bis Ende Mai 2016 sind bereits rd. 20.000 Verfahren zu verzeichnen. In den meisten Fällen (80-90%) handelt es sich um sog. Formal-Verstöße, d.h. die Fahrzeuge sind nicht oder mit unleserlicher Plakette ausgerüstet, erfüllen aber grundsätzlich die Anforderungen, eine grüne Plakette zu erhalten. Ob im Übrigen evtl. ein Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung vorliegt, kann vor Ort nicht geprüft werden. Formal-Verstöße werden i.d.R. mit einem Verwarnungsgeld von 35 € belegt.“
Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung weist für das Jahr 2016 einen Zuschussbedarf in Höhe von 1.143.700 Euro aus. Hierin enthalten sind die Aufwendungen des Fachbereichs abzüglich der Erträge, die insbesondere aus Verwarnungs- und Bußgeldern in der Verkehrsüberwachung resultieren.
Die Verwarnungs- und Bußgelder werden haushalterisch bei den PSP-Elementen 4-020702-902-9 „Verwarnungs-, Bußgelder (fließender Verkehr) und 4-020702-903-7 „Verwarnungs-, Bußgelder (ruhender Verkehr)“ verbucht.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 wurde ein Ertragsansatz in Höhe von zusammengefasst 7.281.000 Euro eingeplant. Mit Stand zum 30.11.2016 wurden Erträge in Höhe von insgesamt rund 7.238.500 Euro eingebucht.
Hierin enthalten sind Erträge aus der Ahndung von Verstößen gegen die Umweltzone in Höhe von rund 900.000 Euro. Ohne diese Erträge beliefe sich das Buchungsergebnis demnach auf rund 6.338.500 Euro und damit rund 942.500 Euro unter dem Planansatz.
Auch im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 wird davon ausgegangen, dass keine Mehrerträge gegenüber dem Haushaltsplan 2016 zu erwarten sind. Vielmehr wird erwartet, dass die Erträge aus der Ahndung von Verstößen gegen die Umweltzone rückläufig sein werden, da in der Zwischenzeit ein „Lerneffekt“ bei den Betroffenen einsetzt. Insofern dienen die Erträge aus der Ahndung von Verstößen gegen die Umweltzone dazu, die Ertragserwartungen zu stabilisieren und mindern das Risiko, dass sich die Planansätze verringern oder diese nicht erreicht werden können.
Zu beachten ist, dass eine „Zweckbindung“ von Bußgeldern nicht möglich ist, da Verwarnungs- und Bußgelder ausdrücklich nicht der Finanzierung bestimmter Vorhaben dienen dürfen. Vielmehr stellen sie eine „Strafzahlung“ dar, die dafür sorgen soll, dass der Betroffene zukünftig die gesetzlichen Bestimmungen, hier das Einfahrverbot ohne Plakette in die Umweltzone, einhält.
Dieser Maxime folgend werden in den verbindlichen„Zuordnungsvorschriften zum finanzstatistischen Kontenrahmen“ Bußgelder der Kontengruppe „Sonstige Ordentliche Erträge“ zugeordnet, während zweckgebundene Erträge z.B. aus Beiträgen oder Leistungsentgelten der Kontengruppe „Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ oder, in Fällen von Förderungen durch Zuwendungsgeber, der Kontengruppe „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ zuzuordnen sind.
Da keine Zweckbindung vorliegt, gilt gem. § 20 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW das Prinzip der Gesamtdeckung, nachdem die Erträge insgesamt zur Deckung der Aufwendungen dienen. Da bereits innerhalb der Produkte in der Verantwortlichkeit des FB 32 – Sicherheit und Ordnung für das Jahr 2016 ein Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt rund 1,4 Mio. Euro ausgewiesen wird, dienen die Erträge aus der Verkehrsüberwachung insgesamt vorrangig zur Verringerung des Zuschussbedarfs des Fachbereichs und können nicht zur Deckung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung herangezogen werden. Ein Verzehr der Erträge aus der Ahndung von Verstößen gegen die Umweltzone erfolgt spätestens auf der Ebene des Produktbereiches 02 – Sicherheit und Ordnung mit einem Zuschussbedarf im Jahr 2016 laut Haushaltsplan in Höhe von rund 18,7 Mio. Euro.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Fachbereich 32 – Sicherheit und Ordnung | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017– 2020* | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017– 2020* | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 8.220.600 | 8.220.600 | 33.098.000 | 33.098.000 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 9.258.600 | 9.258.600 | 37.484.800 | 37.484.800 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 105.700 | 105.700 | 474.000 | 474.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | 1.143.700 | 1.143.700 | 4.860.800 | 4.860.800 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
* gem. Haushaltsplanentwurf 2017 und 1.Veränderungsnachweisung
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 79212
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=79212
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2016-12-16 FB 20_0095_WP17 Mehreinnahmen aus Ve SAO.pdf
26.11.2024
242.7 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 25.01.2017
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Geändert
- 27.5.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Juli 2026 um 18:23
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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