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Gründung des Vereins "Metropolregion Rheinland e.V."hier: Mitgliedschaft der Stadt Aachen

FB 01/0239/WP17 · Entscheidungsvorlage

Gründung des Vereins "Metropolregion Rheinland e.V."hier: Mitgliedschaft der Stadt Aachen

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Der Oberbürgermeister erklärt, dass die Sitzung zur Gründung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ unmittelbar bevorstehe und die Vorlage vorbereitenden Charakter habe.

Ratsherr Fischer verweist auf den erweiternden Beschlussvorschlag, der inhaltlich die Hauptausschusssitzung aus Dezember und die dort stattgefundene Diskussion aufgreife und einen entsprechenden Auftrag an die Verwaltung beinhalte. Die seinerzeit von der Grünen-Fraktion gestellten Forderungen seien nicht in Gänze in den Beschlussvorschlag der Verwaltung aufgenommen worden.

Die Metropolregion Rheinland müsse auf einem demokratischen Fundament fußen und eine politische Vertretung entsprechend den regionalen Wahlergebnissen erhalten. In ihrer Struktur dürfe sie nicht lediglich bei einem Vereinscharakter verbleiben. Hier sei eine Anlehnung an den Regionalverband Ruhrgebiet denkbar. Darüber hinaus gelte es, die politische Mittelebene, auf der sich eine Vielzahl von Institutionen befänden, in ihrem Geflecht zu vereinfachen und eine klare Aufgabenabgrenzung zu schaffen, um Stärken erfolgreich zu bündeln. Nur so sei das Verständnis für die Gründung der Metropolregion Rheinland zu erreichen, bedenke man, dass aufgrund der Mehrfachbearbeitung von Aufgaben unnötige und kaum mehr nachvollziehbare Kostenstrukturen vorhanden seien. Sicherlich enthalte die vorliegende Satzung hier Fortschritte, diese gingen der Fraktion Die Grünen jedoch noch nicht weit genug. So sei es ebenfalls von besonderer Bedeutung, Sitzungsinhalte der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen und Sitzungen, im Sinne der Bürgernähe, öffentlich und zu annehmbaren Zeiten stattfinden zu lassen.

Die Region und die Stadt Aachen dürfe in ihrer Stellung nicht nur ein Anhang der Rheinschiene in der Metropolregion Rheinland werden, sondern müsse sich als bedeutender Wirtschafts- und Wissenschaftsraum im Westen der Metropolregion mit ihren grenzüberschreitenden euregionalen Verbindungen platzieren. Nur auf der Basis von Demokratie, Öffentlichkeit und Transparenz könne die Metropolregion Rheinland erfolgreich von Nutzen sein.

Der Oberbürgermeister erklärt, dass die angesprochene Hauptausschusssitzung der Endabwägung gedient habe. Es handele sich hierbei um einen laufenden Prozess.

Ratsherr Deumens, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, wiederholt, dass laut dem Beschlussvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP der Rat der Stadt heute den Beitritt der Stadt Aachen als Gründungsmitglied der Metropolregion Rheinland beschließen möge. Gleichzeitig bestünden jedoch noch viele Fragen, sei man doch noch immer nicht mit diesem Satzungsentwurf zufrieden, weil dieser, trotz einiger leichter Verbesserungen, eine wirkliche kommunale demokratische Mitwirkung eben nicht enthalte. Hinzu komme, dass einige wichtige Institutionen allenfalls beratend ihre Stimme erheben dürfen, ohne ein Stimmrecht zu haben. Dies sei unbedingt verbesserungswürdig. Des Weiteren seien die Ziele nur sehr vage beschrieben. Dabei werde immer wieder erwähnt, dass es vor dem Hintergrund der Vielzahl der bereits bestehenden Verbände wichtig sei, wettbewerbsfähig zu bleiben, was aber gleichzeitig bedeute, dass sich Regionen gegeneinander positionierten. Die Fraktion Die Linke stehe hier eher für ein solidarisches Miteinander der Regionen, entsprechend brauche man die Metropolregion Rheinland nicht. Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 22.000 Euro möge zunächst nicht hoch erscheinen, nichtsdestotrotz seien mit dieser Summe durchaus andere Ziele zu verwirklichen, wie bspw. die Unterstützung der Verbandsarbeit. In den Augen der Linken-Fraktion sei es sinnvoller, die euregionale Zusammenarbeit voranzubringen, die gleichzeitig ein Beitrag für Europa darstelle. Deswegen werde sie dem Beitritt der Stadt Aachen zu dieser Metropolregion nicht zustimmen.

Ratsher Pütz, Vorsitzender der Piraten-Fraktion, schließt sich seinem Vorredner an. Sicherlich sei eine entsprechende Repräsentation der jeweiligen Region wichtig, ob hierzu vorliegend jedoch ein Verein gegründet werden müsse, der zudem mit einem jährlichen Kostenrahmen von einer Million Euro ausgestattet werden müsse, halte auch er für fraglich. Die bereits geäußerte Kritik mehrerer Fraktionen in der Sitzung des Hauptausschuss belege dies. Zudem seien im bisherigen Austausch viele Projekte auf den Weg gebracht worden, ohne dass der Verein existiert habe. Sei man einmal Mitglied, sei ein nachträglicher Austritt als eher unwahrscheinlich anzusehen. Auch die Piraten-Fraktion werde aus diesen Gründen dem Beitritt nicht zustimmen.

Auch Ratsfrau Lux, AfD, kann einen etwaigen Nutzen des Metropolregion Rheinland e.V. nicht nachvollziehen. Die vage formulierten Ziele seien durchaus kommunal selbstständig oder projektbezogen in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen erreichbar. Die eingesetzten Steuermittel in Höhe von jährlich 22.000 Euro könne man sinnvoller in lokale Projekte einsetzen. Des Weiteren sollen die Planungshoheit und die Stadtentwicklung weiterhin komplett in kommunaler Hand verbleiben, denn hier kenne man die Missstände und könne besser mit den vorhandenen Mitteln planen. Wenn man, wie bereits ausgeführt, den Wildwuchs an Strukturen vermeiden wolle, dann müsse man mit deren Abbau beginnen, nicht mit deren Neuschaffung.

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion erläutert die vorangegangenen Debatten im Hauptausschuss, die nun hier einer abschließenden Entscheidung über die Zusammenarbeit von mehreren Kammern und Gebietskörperschaften in einem bereits verhandelten Rahmen zugeführt werden solle. Man dürfe nicht übersehen, dass der Satzungsentwurf durch viele Eingaben, nicht nur aus Aachen stammend, verändert worden sei. Dieser sei in den Augen der CDU-Fraktion nicht nur zustimmungsfähig, sondern entscheide über den Beitritt an einem absolut zu unterstützendem Projekt. Stimme man gegen diesen, werde man die in dem Verein stattfindende Arbeit in keiner Weise beeinflussen können. Mit einem Aachen-zentristischen Weltbild sei man jedoch nicht überlebensfähig. Hierzu gehöre vielmehr neben dem Blick nach Westen und dem über die Grenze auch der Blick nach Osten ins Rheinland. Es sei wichtig, diese Kontakte zu halten. Der Mitgliedsbeitrag von 22.000 Euro erachte man für die Vereinsmitgliedschaft im Verhältnis für die Stadt Aachen als erträglich. Natürlich setze man auch hier auf eine regelmäßige Evaluation hinsichtlich der eigenen Entwicklung. Deswegen stimme man seitens der CDU-Fraktion dem gemeinsam mit den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP formulierten Beschlussvorschlag zu. Abschließend wolle er seinen Dank an die Kollegen der Grünen-Fraktion richten, die hier die Initiatoren gewesen seien.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen beschließt bei zehn Gegenstimmen mehrheitlich wie folgt: Der Rat der Stadt Aachen beschließt, dass die Stadt Aachen auf der Grundlage des vorliegenden Satzungsentwurfes vom 12.01.2017 den Verein „Metropolregion Rheinland e.V.“ in der Gründungsversammlung am 20.02.2017 als Gründungsmitglied mitgründet. Da nicht alle in der Sitzung des Hauptausschusses am 07.012.2016 mehrheitlich beschlossenen, inhaltlichen Änderungswünsche bei der Formulierung des vorliegenden Entwurfs Berücksichtigung finden konnten, beauftragt der Rat die Verwaltung, im weiteren Verfahren vor allem dafür einzutreten, den Verein „Metropolregion Rheinland“ zu einer politisch verfassten Regionalvertretung mit einem verbindlichen, demokratisch legitimierten Status weiterzuentwickeln.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt, dass die Stadt Aachen auf der Grundlage des vorliegenden Satzungsentwurfes vom 12.01.2017 den Verein „Metropolregion Rheinland e.V.“ in der Gründungsversammlung am 20.02.2017 als Gründungsmitglied mitgründet.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Auf die Vorlage FB 01/0168/WP17 (zuletzt im Hauptausschuss am 07.12.2016 geändert beschlossen) wird Bezug genommen.

Durch die Verabschiedung des überarbeiteten Landesentwicklungsplans durch den nordrhein-westfälischen Landtag am 14.12.2016 wird die Bedeutung der nordrhein-westfälischen Metropolregionen hervorgehoben. Dies haben die kommunalen Gebietskörperschaften und Wirtschaftskammern im Rheinland zum Anlass genommen, durch geeignete Maßnahmen die Zusammenarbeit auf politischer, wirtschaftlicher und der Ebene der Verwaltungen zu intensivieren, hin zu einer Metropolregion von europäischer Bedeutung. Damit einhergehend soll der Wirtschafts- und Wohnstandort attraktiver und die Wahrnehmung nach innen und außen gestärkt werden.

Die Akteure im Rheinland haben daher vereinbart, durch den Verein „Metropolregion Rheinland e.V.“ das Rheinland in seinen verschiedenen Ausprägungen (insbesondere als Arbeits-, Wohn-, Wirtschafts-, Wissens-, Verkehrs-, Planungs-, Tourismus, Kultur- und Sportregion) als zusammenhängenden und gemeinsamen Lebensraum nach innen und außen (national wie internationale) effektiver zu positionieren und zu stärken.

Zu diesem Zweck wurde von der Vollversammlung der möglichen Gründungsmitglieder am 12.01.2017 der vorliegende Satzungsentwurf (siehe Anlage 1) einstimmig verabschiedet. Zur Erläuterung des Vereinsaufbaus wurde eine Übersichtgrafik erstellt (siehe Anlage 2). Ebenso wurde ein Arbeitsprogramm mit den konkreten inhaltlichen Zielen entwickelt (siehe Anlage 3).

Der für den 20.02.2017 vorgesehenen Gründungsversammlung gingen intensive Beratungen und Diskussionen in den Arbeitsgruppen, der Steuerungsgruppe und drei Vollversammlungen sowie in den politischen Gremien und Hauptversammlungen der Kreise, Kommunen und Kammern voraus.

Die Steuerungsgruppe, die die Gründung des Vereins vorbereitet, hat im Juli 2016 den möglichen Gründungsmitgliedern einen Satzungsentwurf mit der Bitte übermittelt, diesen in den jeweiligen Gremien vor Ort zu beraten und bei Bedarf Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu formulieren. Über die eingegangenen Änderungs- und Ergänzungsvorschläge haben die Mitglieder der Steuerungsgruppe beraten und den Satzungsentwurf nochmals überarbeitet und im Rahmen der dritten Vollversammlung am 12. 01.2017 den möglichen Gründungsmitgliedern vorgelegt.

Wesentliche Punkte, wie der Wunsch der Kommunalpolitik vor Ort nach mehr Beteiligung und besserer Information, wurden bei der Überarbeitung aufgegriffen. Zu diesem Zweck sollen die Mitglieder in die Mitgliederversammlungen sechs Vertreterinnen und Vertreter entsenden können, wovon ein Vertreter/eine Vertreterin der/die jeweilige Hauptverwaltungsbeamte/in ist. Weiterhin sollen dem Vereinsvorstand nunmehr acht politische Vertreterinnen und Vertreter aus den Räten und Kreistagen bzw. der Städteregion angehören. Jeweils vier aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf und vier aus dem Regierungsbezirk Köln. Die Handlungsfähigkeit soll durch einen geschäftsführenden Vorstand sichergestellt werden.

Ebenfalls soll die Partizipation des Landschaftsverbands Rheinland an der Arbeit des Vereins gestärkt werden. Dem Lenkungskreis, der durch den Vereinsvorstand eingesetzt wird, werden daher vier Mitglieder der Landschaftsversammlung Rheinland angehören.

Die möglichen Gründungsmitglieder der „Metropolregion Rheinland“ haben sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass der Kreis Wesel und die Stadt Duisburg ebenfalls zu den Gründungsmitgliedern zählen sollen und nicht lediglich einen Gaststatus erhalten werden. Dem vorausgegangen war eine breite Debatte, in der von allen Diskussionsteilnehmern nochmals unterstrichen wurde, dass der Kreis Wesel und die Stadt Duisburg selbstverständlich einen wesentlichen und wichtigen Teil des Rheinlands darstellen. Deren gleichzeitige Mitgliedschaft im RVR werde nach Mehrheitsvotum der erfolgreichen Zusammenarbeit in der „Metropolregion Rheinland“ nicht im Wege stehen.

Finanzwirksamkeit:

Gemäß § 3 Abs. 6 des Satzungsentwurfes sind die Mitglieder des Vereines zur Entrichtung der von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegten Mitgliedsbeiträge verpflichtet.

Zur Gründung des Vereins wurde eine Kostenkalkulation aufgestellt. Diese sieht einen Kostenrahmen in Höhe von jährlich ca. 1.000.000 € vor.

Die Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist, sieht im Entwurf vor, dass ein Drittel des Betrages durch die Kammern übernommen und die übrigen zwei Drittel auf die Kreise und kreisfreien Städte aufgeteilt werden.

Als Vereinsmitglied entstehen der Stadt Aachenderzeit daher jährliche Kosten in Höhe von 22.000 €.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

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66.000

0

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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-66.000

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Gemäß § 3 Abs. 6 des Satzungsentwurfes sind die Mitglieder des Vereines zur Entrichtung der von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegten Mitgliedsbeiträge verpflichtet.

Zur Gründung des Vereins wurde eine Kostenkalkulation aufgestellt. Diese sieht einen Kostenrahmen in Höhe von jährlich ca. 1.000.000 € vor.

Die Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist, sieht im Entwurf vor, dass ein Drittel des Betrages durch die Kammern übernommen und die übrigen zwei Drittel auf die Kreise und kreisfreien Städte aufgeteilt werden.

Als Vereinsmitglied entstehen der Stadt Aachen derzeit daher jährliche Kosten in Höhe von 22.000 €.

Abstimmungsergebnis

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-01-19 FB 01_0239_WP17 Gruendung des Vereins SAO.pdf

24.11.2024

510.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 15
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 25.01.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
27.5.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 18:24

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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