TOP 6Öffentlich

Programm "Gute Schule 2020", Hier: Prioritätenliste

FB 45/0331/WP17 · Entscheidungsvorlage

Programm "Gute Schule 2020", Hier: Prioritätenliste

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Griepentrog weist in Ihrer Funktion als stellvertretende Vorsitzende des Schulausschusses auf den in der letzten Sitzung geänderten Beschluss hin, der jedoch nicht vorliege.

Ratsherr Krott erklärt als Vorsitzender des Schulausschusses, dass es darum gegangen sei, der Verwaltung die Möglichkeit schnelleren Handels zu sichern und gleichzeitig die die Kontrollfunktion des Schulausschusses und des Rates aufrechtzuerhalten. Entsprechend habe man wie folgt beschlossen: „Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, die fortgeschriebene vorgeschlagene Prioritätenliste zu beschließen und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung des Programms ,Gute Schule 2020‘, wie in den Erläuterungen dargestellt. Über den Fortgang der Projekte und Maßnahmen ist mindestens vierteljährlich im Schulausschuss zu berichten. Er beauftragt die Verwaltung, einen abgestimmten Vorschlag zu erarbeiten, der aufgrund der zeitlich ambitionierten Projektlaufzeit für die anstehenden Projekte und Maßnahmen eine rechtlich abgesicherte flexible Handhabung für die Verwaltung unter Beachtung der Kontrollfunktion der politischen Gremien vorschlägt.“

Der Oberbürgermeister vernimmt Zustimmung unter den Sitzungsteilnehmern des vergangenen Schulausschusses.

Ratsfrau Griepentrog erklärt als Sprecherin der Fraktion Die Grünen, dass der Diskussionsverlauf alles andere als erfreulich gewesen sei. Hierbei sei es in der Hauptsache um die Frage der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung in Anbetracht der Größenordnung dieses Projektes gegangen. Dabei sei esenorm wichtig, der Verwaltung einen großen Handlungsspielraum für die Entscheidungen im Rahmen des Projektes selbst als auch für diehiermit verbundene Mittelverwendung einzuräumen. Entsprechend sei der eben vorgetragene Beschlussvorschlag nicht weitrechend genug. Dies sehe die Große Koalition offenkundig jedoch anders, habe sie in der Ausschusssitzung doch zum Ausdruck gebracht, dass sie der Verwaltung nicht genügend Vertrauen entgegen bringe. Dabei überdecke man aber lediglich die eigenen politischen Versäumnisse, indem man der Verwaltung vorwerfe, die Vorlage nicht ordentlich erstellt zu haben. Dies sei angesichts bevorstehender Projekte, wie bspw. „Kultur macht Schule“ oder der Ausbau der digitalen Medien, nicht nachvollziehbar. Anscheinend sei die Große Koalition derzeit eher damit beschäftigt, Schulpolitik zu blockieren, anstatt sie auf den Weg zu bringen. Aus diesem Grunde werde man sich zum Beschlussvorschlag ebenso wie im Schulausschuss enthalten.

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, betont, dass man seitens der Großen Koalition alles unternehmen werde, um gemeinsam mit der Verwaltung das Programm „Gute Schule 2020“ erfolgreich umzusetzen.

Alle Fragen, die seitens der Fraktion Die Grünen im Schulausschuss mit Verve vertreten worden seien,insbesondere was die Personalausstattung angehe, seien solche, auf die seitens der Politik ein Anspruch auf eine abgestimmte Verwaltungsmeinung bestehe, die durch den Personal- und Verwaltungsausschuss herzustellen sei. Es sei auch seitens der Politik nicht verwerflich, dahingehend nachzufragen, warum Teile der Verwaltung anscheinend ihre Meinung geändert haben, wenn man erst zwei Wochen zuvor den Haushalt und den Stellenplan verabschiedet habe. Sobald also der Personal- und Verwaltungsausschuss diese abgestimmte Verwaltungsmeinung vorgelegt habe, werde man hierüber einen entsprechenden Beschluss fassen.

Was die Geldmittelverwendung angehe, bestehe noch kein Ausgabendruck, zumal hiervon noch kein Cent bei der Stadt Aachen angekommen sei.

Ratsherr Krott, SPD-Fraktion, richtet seinen Dank an die Landtagsabgeordneten, die maßgeblich dazu beigetragen haben, das Programm zu verabschieden, welches die Stadt Aachen in die Lage versetze, die Infrastruktur der Schulen sowohl in bautechnischer als auch in digitaler Hinsicht auszubauen und zu verbessern. Zur Verausgabung der Gelder seien nun einmal bestimmte Abläufe einzuhalten. Im Rahmen der Haushaltsverabschiedung sei keine Rede von zusätzlichem Stellenbedarf gewesen. Sei dieser erforderlich, sei entsprechend von der Verwaltung nachzubessern.

Ratsherr Servos, Vorsitzender der SPD-Fraktion, verweist auf den Ratsantrag, mit dem sehr klar der Auftrag für die Erstellung eines Gesamtkonzepts formuliert worden sei, mit dem die Mittel, die dankenswerterweise vom Land NRW zur Verfügung gestellt würden, vollständig verausgabt, verarbeitet, geplant und umgesetzt werden können. Ein solcher Auftrag ergehe natürlich in der Annahme, dass der politische Auftrag unter Berücksichtigung aller notwendigen Planungen auch erfüllt werde. Sei dies nicht der Fall, sei nachzubessern. Es sei keine Frage, dass man die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen werde, einen Antrag zur Personalausstattung aber ohne Beteiligung des Fachausschusses zu beschließen, sei nicht der richtige Weg. Von daher habe man über diesen auch nicht im Schulausschuss entscheiden wollen. Der Personaldezernent habe in allen Fraktionen in aller Deutlichkeit das Verfahren der Stellenbedarfsplanung dargestellt. Beschließe man ein solches Verfahren, müsse man sich im Nachgang auch an dieses halten. Im vorliegenden Fall gehe es eben um einen überplanmäßigen, befristeten Bedarf, über den im Personal- und Verwaltungsausschuss zu beraten und zu entscheiden sei. Sicherlich könne man dieses Verfahren auch beschleunigen. Ob dies allerdings notwendig sei, habe die Verwaltung anzuzeigen. Sei ein solcher Aufwand erforderlich, werde man ihn selbstverständlich auch annehmen.

Der Oberbürgermeister lässt über den zu Beginn von Ratsherrn Krott verlesenen Beschluss des Schulausschusses für den Rat abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt bei elf Enthaltungen einstimmig wie folgt: Der Rat der Stadt beschließt die fortgeschriebene vorgeschlagene Prioritätenliste und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung des Programms ,Gute Schule 2020‘, wie in den Erläuterungen dargestellt. Über den Fortgang der Projekte und Maßnahmen ist mindestens vierteljährlich im Schulausschuss zu berichten. Er beauftragt die Verwaltung, einen abgestimmten Vorschlag zu erarbeiten, der aufgrund der zeitlich ambitionierten Projektlaufzeit für die anstehenden Projekte und Maßnahmen eine rechtlich abgesicherte flexible Handhabung für die Verwaltung unter Beachtung der Kontrollfunktion der politischen Gremien vorschlägt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt

-dem Rat der Stadt Aachen die vorgeschlagene Prioritätenliste zu beschließen und beauftragt die Verwaltung mit der weitere Bearbeitung des Programms „gute Schule 2020“ wie in den Erläuterungen dargestellt,

-die Verwaltung zu ermächtigen im Rahmen der Einzelmaßnahmen erforderliche Mittelverschiebungen ohne Rücksicht auf die gemäß § 83 GO NRW i.V.m. §26 Nr.3 der Hauptsatzung vorgesehenen Erheblichkeitsgrenze von 30.000 € vorzunehmen, soweit sich diese kostenneutral im Gesamtbudget darstellen.

  1. Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt auf der Grundlage der Empfehlung des Schulausschusses

-die vorgeschlagene Prioritätenliste und beauftragt die Verwaltung mit der weitere Bearbeitung des Programms „gute Schule 2020“ wie in den Erläuterungen dargestellt,

-die Verwaltung zu ermächtigen im Rahmen der Einzelmaßnahmen erforderliche Mittelverschiebungen ohne Rücksicht auf die gemäß § 83 GO NRW i.V.m. §26 Nr.3 der Hauptsatzung vorgesehenen Erheblichkeitsgrenze von 30.000 € vorzunehmen, soweit sich diese kostenneutral im Gesamtbudget darstellen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangssituation

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung vom 21.12.2016 (Vorlage FB45/0303/WP17-1) der von der Verwaltung vorgeschlagenen Prioritätenliste entsprechend einer Empfehlung des Schulausschusses Vorlage FB45/0303/WP17 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Maßnahmen in der Umsetzung zu priorisieren.

  1. Vorgehen der Verwaltung

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Priorisierung nur unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender personeller Ausstattung der beteiligten Fachbereiche, des Städtischen Gebäudemanagements sowie der regio iT und gegebenenfalls notwendiger zeitlicher Veränderungen vor dem Hintergrund der aktuellen Planungstiefe der einzelnen Maßnahmen möglich.

Aus dem u.a. Zeitraster sind derzeitige Planungs- und Umsetzungsabsichten ersichtlich.

Zeitraster Maßnahmen “Gute Schule 2020“

Maßnahme

Planung

Umsetzung

Baumaßnahmen

WC-Anlagen

2017

2017 - 2020

Innenmodernisierung

2017

2017 - 2020

Modernisierung naturwissenschaftlicher Fachräume

2017

2017 - 2020

Neubau KGS Bildchen

2017/2018

ab 2018

Neu- und Umbau GGS Montessori Schule Eilendorf

2017/2018

ab 2018

OGS Ausbau

2017

ab 2017

KGS Hanbruch

2017

2017-2018

KGS Michaelsbergstraße

2017

2017-2019

KGS Passstraße

2017

2017

GGS Brander Feld

2017/2018

2018-2020

Digitale Infrastruktur Maßnahmen

Breitbandausbau

2017

laufend, Projekt

LAN Ausbau

2017

ab 2017

WLAN Ausbau

2017

ab 2017

Präsentationstechnik

2017

ab 2017

Desktop- Virtualisierung

2017

laufend

Beratungsleistungen

2017

laufend, Projekt

Grundsätzlich ist vorgesehen, die jährliche Kreditaufnahme in Höhe von 25% des im Schuldendiensthilfegesetz ausgewiesenen Gesamtkreditkontingents abzurufen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen dass die Verwendung der Mittel erst 30 Monate nach Auszahlung nachgewiesen werden muss und insofern eine Verwendung der Kreditmittel auch über das Jahr 2020 möglich ist.

Insgesamt ergeben sich aus dem Förderprogramm an 38 Schulen Neu-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Die beabsichtigten Maßnahmen „Sanierung der WC- Anlagen“ und „Innenmodernisierung“ sind an 10 bzw. 12 Schulen zusätzliche Maßnahmen neben denen des Schulreparaturprogramms. Der OGS Ausbau erfolgt auf der Grundlage des Beschlusses des Schulausschusses zum “12 Schulen Programm“ (Vorlage FB 45/0190/WP17).

Die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Ausbaus der digitalen Infrastruktur betrifft alle 59 Schulstandorte.

3. Finanzielle Auswirkungen im Rahmen der Umsetzung des Förderprogramms

Wie erwähnt lässt die derzeitige Planungstiefe eine verlässliche Mittelveranschlagung der Einzelmaßnahmen im Rahmen der Realisierung derzeit nicht zu.

Im Verlauf der Umsetzung werden unterjährige Mittelverschiebungen innerhalb der Gesamtmaßnahme notwendig werden.

Wegen der Umfänglichkeit der Planungen und des engen Zeitfensters der Laufzeit des Förderprogramms ist es notwendig, unterjährige Mittelverschiebungen zu ermöglichen.

Mit der Zustimmung zur Umsetzung entsprechend der vorgeschlagenen Prioritätenliste sollte die Verwaltung ermächtigt werden, im Rahmen der Einzelmaßnahmen erforderliche Mittelverschiebungen ohne Rücksicht auf die gemäß § 83 GO NRW i.V.m. § 26 Nr.3 der Hauptsatzung vorgesehenen Erheblichkeitsgrenze von 30.000 € vorzunehmen, soweit sich diese kostenneutral im Gesamtvolumen darstellen.

4. Fazit

Es ist Ziel der Verwaltung, die Fördermittel vollständig abzurufen und bedarfsgerecht einzusetzen. Hierzu wird geprüft, ob eine Projektleitung eingesetzt werden kann, die eine Umsetzung durch die Einrichtung von Arbeitsgruppen unter Beteiligung aller maßgeblichen Akteure koordiniert.

Zunächst wird empfohlen, auf der Grundlage des derzeitigen Planungsstandes der Umsetzung entsprechend der Prioritätenliste zuzustimmen und unterjährigen Mittelverschiebungen durch die Verwaltung im Rahmen des Gesamtansatzes zu ermöglichen.

Die Verwaltung wird in Zeitabständen über den Fortlauf der einzelnen Maßnahmen berichten.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschrie-be­ner Ansatz 2017

Ansatz

2018 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2018 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen *

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

4.464.100

4.464.100

16.464.200

16.464.200

20.930.300

20.930.300

Ergebnis

-4.464.100

-4.464.100

-16.464.200

-16.464.200

-20.930.200

-20.930.200

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-4.464.100

-16.464.200

Deckung ist gegeben *

Deckung ist gegeben *

* Aufgrund der Tatsache, dass es kein Förderprogramm, sondern ein Förderkredit ist, bei dem Zins- und Tilgungsleistungen komplett vom Land getragen werden, darf haushalterisch keine investive Einzahlung gebucht werden. Stattdessen ist der investive Kreditbedarf von 20.930.300 € bei der Berechnung der Nettoneuverschuldung und damit einhergehend bei der aufsichtsbehördlichen Betrachtung in Abzug zu bringen. Deckung ist somit vorhanden.

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-01-23 FB 45_0331_WP17 Programm _Gute Schul SAO.pdf

9.11.2024

114.2 KB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 22.02.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
27.5.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 18:22