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Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2017 Maßnahme Neuenhofer Weg

FB 61/0731/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden

Beschluss

Der Rat beschließt, für die Maßnahme "Neuenhofer Weg" bei PSP-Element 5-120102-500-01300-300-1 eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 206.000 € bereitzustellen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme "Neuenhofer Weg" bei PSP-Element 5-120102-500-01300-300-1 eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 206.000 € bereitzustellen.

Die Bezirksvertretung Laurensberg empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme "Neuenhofer Weg" bei PSP-Element 5-120102-500-01300-300-1 eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 206.000 € bereitzustellen.

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme "Neuenhofer Weg" bei PSP-Element 5-120102-500-01300-300-1 eine überplanmäßige Auszahlung für das Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 206.000 € bereitzustellen.

Der Rat beschließt, für die Maßnahme "Neuenhofer Weg" bei PSP-Element 5-120102-500-01300-300-1 eine Überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 206.000 € bereitzustellen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Der Ausführungsbeschluss für den Ausbau des Neuenhofer Weges wurde auf Empfehlung in der Bezirksvertretung vom 01.02.2017 am 16.02.2017 im Mobilitätsbeschluss gefasst.

Dabei wurde von Gesamtkosten in Höhe von 840.000 € ausgegangen, die auf der Kalkulation des beauftragten Ingenieurbüros basieren.

Durch Konkretisierung der Planung ergeben sich nun Gesamtkosten in Höhe von 1.045.325,92 € brutto.

Im Zuge der Detailplanung auf Grundlage des Ausführungsbeschlusses, ergibt sich eine Kostensteigerung Brutto von 205.325,92 €

Die aktuelle Abweichung gegenüber der Kostenzusammenstellung vom 17.11.2016 zur Vorlage des Ausführungsbeschlusses am 16.02.2017 begründet sich hauptsächlich durch Kosten im Zusammenhang mit zu erwartenden archäologischen Funden.

Hier werden seitens des Ingenieurbüros Stundenlohnarbeiten und Stillstandkosten von 55.000 € angesetzt. Die Ausgrabungen und Dokumentation der archäologischen Funde werden mit einem Kostenansatz von 65.000 € geschätzt.

Für besondere Leistungen durch archäologische Funde werden 10.000 € geschätzt.

Aus der detaillierten Ausführungsplanung ergeben sich in verschiedenen Positionen Mengenmehrungen in Höhe von 42.000 €.

Zum notwendigen Schutz der Bäume entlang des Sportplatzes müssen Winkelsteine eingebaut werden, die mit Kosten in Höhe von ca. 5.000 € verbunden sind.

Die Einheitspreise für Betonsteinpflaster liegen seit neueren Erkenntnissen 5 €/m2 über dem bisherigen Ansatz, woraus sich Mehrkosten von 14.000 € ergeben.

Für Bodengutachten, Asbestuntersuchungen und bodengutachterlicher Baubegleitung werden ca. 10.000 € angesetzt.

Kosten für einen zu beauftragenden Sicherheitsbeauftragten liegen bei ca. 5.000 €.

Im Haushalt waren bislang unter PSP-Element 5-120102-500-01300-300-1 / 4-120102-506-7 Gesamtkosten von 840.000 € veranschlagt. Um das Verfahren zur Vergabe der Bauleistungen durchführen zu können, müssen die zu erwartenden Mehrkosten von rd. 206.000 €, die vollständig der Kostenart 78520000 - Tiefbau zuzurechnen sind, durch überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushalt 2017 finanziert werden.

Die Deckung der überplanmäßig benötigten Mittel erfolgt in Höhe von 130.000 € aus dem PSP-Element 5-120102-900-06700-300-1 "Archäologische Untersuchungen". Die dort eingeplanten Mittel dienen speziell der Deckung von Mehrkosten, die durch archäologische Untersuchungen bei Straßenbaumaßnahmen entstehen. Die Deckung des verbleibenden Mittelbedarfs in Höhe von 76.000 € erfolgt aus PSP-Element 5-120102-900-06800-600-1 "Fußgängerbrücke Bahnhof West (ISK)", da die dort bereitstehenden Mittel in dieser Höhe im Haushaltsjahr 2017 nicht benötigt werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-120102-500-01300-300-1 – Neuenhofer Weg

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

784.743,74

990.743,74

0

0

0

0

Ergebnis

784.743,74

990.743,74

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-206.000

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-506-7 – Neuenhofer Weg

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

33.600

33.600

0

0

0

0

Abschreibungen

42.000

42.000

0

0

0

0

Ergebnis

75.600

75.600

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*inkl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2016 i.H.v. 32.943,74 €

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-06-12 FB 61_0731_WP17 Ueber- und ausserplanm SAO.pdf

16.11.2024

99.3 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 14.1
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 12.07.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
27.5.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 18:21