TOP 13.1Öffentlich

Neuregelungen im Entschädigungsrecht

FB 01/0302/WP17-1 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Der Oberbürgermeister verweist auf eine Tischvorlage, die einen Beschlussvorschlag der Fraktionen der CDU, SPD, Grünen, FDP und Piraten enthält, sowie auf eine auf Leinwand projizierte Darstellung der beabsichtigten Änderungen der Hauptsatzung.

Ratsfrau Moselage, FDP, sieht den Verwaltungsvorschlag als eine Art Minimalkompromiss und Hilfskonstrukt, weil nach ihrer Auffassung mit der gesetzlichen Regelung des Entschädigungsrechtes, die man umsetzen müsse, keine Stärkung des Ehrenamtes verbunden sei. Sie hoffe, dass der neue Landesgesetzgeber neue Akzente setzen werde und es auch zu einer Änderung des § 46 der Gemeindeordnung komme. Zähneknirschend werde ihre Fraktion der Regelung zustimmen.

Ratsherr Deumens, Die Linke, erklärt, dass seine Fraktion dem vorliegenden Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde und spricht sich für ein politisches Signal aus. Das Einzige, was zu befürchten sei, wäre eine Intervention der Bezirksregierung. Er verweist auf schon erfolgte Erhöhungen der Aufwandsentschädigungen und fragt, ob durch die Neuregelung die kommunalpolitische Tätigkeit noch als ehrenamtliche bezeichnet werden kann.

Der Oberbürgermeister nimmt Bezug auf den Redebeitrag von Ratsherrn Deumens und erläutert, dass er als Hauptverwaltungsbeamter in Kenntnis der Position der Kommunalaufsicht einen Beschluss des Rates, der die neue Rechtslage nicht umsetze, beanstanden müsste.

Ratsfrau Griepentrog, Grüne, weist auf die Gesetzeslage hin und sieht im Vorschlag der Verwaltung die Möglichkeit, die Regelung zusätzlicher Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende abzudämpfen und zugleich ein deutliches Signal an den Landesgesetzgeber zu richten, aus dem hervorgeht, dass die Neuregelung nicht das politische Selbstverständnis des Rates widerspiegelt.

Ratsherr Mohr, Allianz für Aachen, spricht sich für die Ablehnung des Verwaltungsvorschlages aus und sieht darin ein klares Zeichen.

Ratsherr Baal, CDU, führt aus, dass in seiner Fraktion niemand die Motivation zum Ehrenamt als Ratsmitglied von einer Aufwandsentschädigung oder von der Entschädigungsverordnung abhängig mache. Die Motivation, für den Rat zu kandidieren, liege vielmehr darin, sich für sein Viertel, sein Quartier, seinen Bezirk zu engagieren. Die Übernahme von Sonderaufgaben als Ausschusssprecher einer Fraktion oder als Ausschussvorsitzender sei eine Auszeichnung, da sie mit der Übertragung von Vertrauen seitens der Kolleginnen und Kollegen verbunden ist, aber keine zusätzliche Belastung, die einen Ausgleich erfordere. Es werde durch das Landesgesetz eine Unterscheidung in die verschiedenen Ebenen von Ratsmitgliedern hineingebracht, was nicht gut sei. Der von den Linken vorgeschlagene Weg führe zu einem größeren Maß von Ungleichmäßigkeit, während mit dem gemeinsamen Vorschlag von CDU, SPD, Grünen, FDP und Piraten der Schaden für die Stadt zumindest begrenzt bleibe. Er verweist auf die im gemeinsamen Beschlussentwurf enthaltene Aufforderung an die Verwaltung, die Position des Rates gegenüber dem Landtag deutlich zu machen und hofft auf eine baldige Gesetzesänderung.

Ratsherr Servos, SPD, äußert sich kritisch zum neuen Entschädigungsrecht. Die Idee, das Ehrenamt zu stärken, sei gut und wichtig, ermöglicht werden müsse aber vor allem eine Vereinbarkeit von Mandat und Beruf oder Studium. Er sieht eine strukturelle Benachteiligung derjenigen, die sich für kommunales Ehrenamt oder überhaupt für politische Positionen engagieren bei Beförderungen in Unternehmen. Die Entscheidung des Landtages, eine Ehrenamtsstärkung durch Honorierung mit Geld umzusetzen, sieht er als problematisch. Hierdurch werden Entscheidungen über die eigene Aufwandsentschädigung in die Räte verlagert, was problematisch sei. Er befürwortet deshalb, eine neue Regelung anzustreben und stimmt dem Beschlussentwurf zu.

Ratsherr van Heyn, Piraten, regt an, nicht allein den Landesgesetzgeber zu kontaktieren, sondern sich auch mit der Kollegenschaft der Parteien, die in Nordrhein-Westfalen in der Regierung sind, über verschiedene, nicht finanzielle Möglichkeiten der Ehrenamtsstärkung zu sprechen.

Beschluss

Der Vorsitzende lässt über den gemeinsamen Beschlussentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und Piraten sodann abstimmen: Der Rat nimmt mehrheitlich bei sieben Gegenstimmen die Ausführungen der Verwaltung zu TOP 13/13.1 zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt die entsprechenden Änderungen der Hauptsatzung. In der Sache hält der Rat die Neuregelung im Entschädigungsrecht in seiner jetzigen Form nicht für angemessen. Er fordert die Verwaltung auf, den Landesgesetzgeber davon in Kenntnis zu setzen und aufzufordern, die getroffene Regelung zu überarbeiten.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

offen

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die der ursprünglichen Vorlage FB 01/0302/WP17 beigefügten Erläuterungen der Verwaltung vom 22.3.2017 zu den Auswirkungen des am 1.1.2017 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung enthält Vorschläge zur Änderung des § 23 Abs. 3 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Aachen, die sich inhaltlich mit der Schaffung einer Ausnahmeregelung für die mit der Gesetzesänderung neu eingefügten Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende befasst.

Die in diesen Erläuterungen als „Vorschlag zu 3“ gekennzeichnete Möglichkeit eine Satzungsänderung mit dem Ziel vorzubereiten, alle Ausschüsse von der zusätzlichen Aufwandsentschädigung nach § 46 S. 1 Nr. 2 GO NRW auszunehmen, wird nicht aufrechterhalten. Insoweit ist auf die als Anlage beigefügte Beanstandung eines entsprechenden Beschlusses des Städteregionstags vom 6.4.2015 durch die Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 27. Juni 2017 hinzuweisen.

Eine vorliegend nach § 46 S. 2 GO NRW rechtskonform zu treffende Ausnahmeentscheidung setzt unter Berücksichtigung der durch die Kommunalaufsicht am Gesetzeszweck zu orientierende Ermessensentscheidung voraus,dass die vom Gesetzgeber intendierte Entschädigung für die durch Vorbereitung und Leitung der Ausschusssitzungen verursachten Mehrbelastungen die unterschiedliche Arbeitsintensität der Ausschüsse sowie das jeweilige Aufgabenspektrum ermessensfehlerfrei zu berücksichtigen habe. In diesem Zusammenhang wird konstatiert, dass neben der Sitzungshäufigkeit gegebenenfalls auch andere Besonderheiten zu einem atypisch geringen Arbeitsaufwand führen können, der es rechtfertigen kann, eine entsprechende Ausnahmeentscheidung in die Hauptsatzung aufzunehmen.

Die in den Erläuterungen der Verwaltung als „Vorschlag zu 1“ und „Vorschlag zu 2“ unterbreiteten Vorschläge zur Gestaltung einer Ausnahmeregelung auf der Grundlage des § 46 S. 2 GO NRW berücksichtigt allein eine Differenzierung nach der Sitzungshäufigkeit der jeweiligen Ausschüsse. Eine differenziertere Betrachtung zur Ermittlung des atypisch geringen Arbeitsaufwandes erschließt sich, wenn man neben der Sitzungshäufigkeit auch die Sitzungsdauer sowie besondere rechtliche Konstruktionen (EigVO NRW) berücksichtigt.

Aussagekräftig wäre insoweit der Zeitraum vom 1.1.2016 bis zum 31.12.2016, da dieser einen vollständigen Rückgriff auf die im Sitzungsprotokoll festgehaltene Sitzungsdauer der jeweiligen Ausschüsse erlaubt.

Bei einer isolierten Betrachtung der Sitzungsdauer der jeweiligen Ausschüsse im Zeitraum vom 1.1.2016 bis zum 31.12.2016, die sich aus einer Addition der Einzelsitzungen ergibt, werden große Unterschiede bei den einzelnen Ratsausschüssen sichtbar, die als ein Indikator für eine unterschiedliche Arbeitsintensität der Ausschüsse angesehen werden können. So kommt der Hauptausschuss im Kalenderjahr 2016 auf eine Gesamtsitzungsdauer von lediglich 4 Stunden und 14 Minuten, gefolgt von dem Sportausschuss mit 4 Stunden und 20 Minuten, während der Mobilitätsausschuss mit einer Gesamtsitzungsdauer von 23 Stunden und 44 Minuten, der nur noch durch den Planungsausschuss mit 28 Stunden und 50 Minuten Sitzungsdauer in 2016 übertroffen wird, eine deutlich höhere Sitzungsdauer aufweist und damit eine entsprechend höhere Arbeitsintensität vermuten lässt.

Diese rein mathematische Betrachtung der Sitzungsdauer lässt die in dem Ausschuss zu behandelnde Thematik wie auch rechtliche Besonderheiten, wie die Stellung der Eigenbetriebe, unberücksichtigt. Betriebsausschüsse sind besondere Ausschüsse des Rates, die sich ausschließlich mit den Angelegenheiten des Eigenbetriebs zu befassen haben.

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Kriterien lässt sich – auch unter Berücksichtigung des Beanstandungsschreibens der Bezirksregierung Köln vom 27. Juni 2017- eine Ausnahmeentscheidung für nachfolgende Ausschüsse begründen:

  • Betriebsausschuss Kultur
  • Betriebsausschuss Theater und VHS
  • Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
  • Betriebsausschusses Eurogress
  • Betriebsausschuss Gebäudemanagement
  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Sportausschuss

Letztere im Hinblick auf die geringe Sitzungshäufigkeit und Sitzungsdauer.

Für den Vorsitz des Hauptausschusses ist keine zusätzliche Aufwandsentschädigung zu zahlen. Für den Vorsitz des Personal- und Verwaltungsausschusses ist aufgrund der Ausnahmeregelung des § 46 S. 3 GO NRW derzeit keine zusätzliche Aufwandsentschädigung zu zahlen, da die Ausschussvorsitzende hauptberuflich tätige Mitarbeiterin einer Fraktion ist.

Hinweise:

Der in der Vorlage zur Änderung des § 23 "Entschädigungsleistungen" der Hauptsatzung aufgeführte Abs. 7 (S.166) bedarf noch einer Korrektur, da der Text noch den "alten" Regelstundensatz wie auch die noch nicht an die Entschädigungsordnung angepasste Obergrenze für den Verdienstausfall enthält. Hier soll die zahlenmäßige Benennung dieser Beträge (wie auch in den Abs. 1-3 des § 23 der Hauptsatzung) durch den Verweis auf die Entschädigungsverordnung ersetzt werden.

Aufgrund der Aussagen im Koalitionsvertrag für NRW 2017-2022 zur "Stärkung von haupt- und ehrenamtlichen Kommunalpolitikern" besteht die Erwartung, dass das Entschädigungsrecht eine erneute Novellierung erfährt, die eine klare und transparente Handhabung des Entschädigungsrechts zulässt.


Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-07-07 FB 01_0302_WP17-1 Neuregelungen im Ent SAO.pdf

20.11.2024

98.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 13.1
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 12.07.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
27.5.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 18:21