TOP 4Öffentlich

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 17.07.2017 zu den vorbereitenden Arbeiten für das Bauvorhaben „Revitalisierung des Neuen Kurhauses“

E 26/0090/WP17 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Griepentrog erklärt für die Grüne Fraktion, dass die Dringlichkeitsentscheidung bereits nicht mitgetragen werden konnte und ihre Fraktion deshalb auch deren Genehmigung nicht beschließe. Sie erinnert an den im November 2015 gefassten Ratsbeschluss, bauliche Maßnahmen am Gebäude des Neuen Kurhauses erst vorzunehmen, wenn Mietverträge gesichert sind.

Der Oberbürgermeister bestätigt, dass mit dem bisherigen Beschluss die vorgezogene Maßnahme formal nicht gedeckt war und deshalb eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen wurde. Zur Durchführung notwendiger Asbestsanierungsarbeiten und zur Vermeidung einer Sondersitzung in der Feriensituation.

Ratsherr Palm, Allianz für Aachen, sieht in den kurzfristig aufgetauchten Asbestsanierungen ein Versäumnis der Verwaltung, die nicht mit der nötigen Sorgfalt gearbeitet habe. Die Allianz für Aachen schließe sich der Entscheidung der Grünen Fraktion an und lehne die Dringlichkeitsentscheidung ab.

Ratsherr Servors, SPD, berichtet, dass seine Fraktion zu einer anderen Abwägung als die Grünen gekommen sei. Unabhängig von zukünftigen Nutzungen hätte der Asbest aus dem Gebäude herausgeholt werden müssen. Die substanzielle Renovierung des Kurhauses werde erst durchgeführt, wenn die Mietverträge vorlägen.

Ratsfrau Griepentrog weist darauf hin, dass die Entscheidung der Allianz für Aachen von Unsachlichkeit und Unwissen geprägt sei, die Entscheidung der Grünen allerdings durch Argumentation in der Sache geprägt wurde.

Ratsherr Mohr, Allianz für Aachen, widerspricht Frau Griepentrog. Er sieht die Allianz für Aachen in Übereinstimmung mit den Grünen und wirft ihnen vor, ideologisch verblendet und nicht in der Lage zu sein, auf der Sachebene parteibuchübergreifend Entscheidungen zu treffen.

Ratsherr Schnitzler, UWG, erklärt, sich der Argumentation der Grünen Fraktion anzuschließen und entsprechend abzustimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen genehmigt bei 17 Gegenstimmen mehrheitlich die am 17.07.2017 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zu den notwendigen vorbereitenden Maßnahmen für das Bauvorhaben „Revitalisierung des Neuen Kurhauses“.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Aachen genehmigt die am 17.07.2017 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zu den notwendigen vorbereitenden Maßnahmen für das Bauvorhaben „Revitalisierung des Neuen Kurhauses“

Erläuterungen

Erläuterungen:


Dringlichkeitsentscheidung für den Rat der Stadt Aachen

Der Hauptausschuss hat mit Beschluss vom 18.11.2015 die Verwaltung beauftragt, die Planungen für das Bauvorhaben „Revitalisierung des Neuen Kurhauses“bis zur Kostenberechnung (Entwurfsplanung, Lph 3 HOAI) voranzutreiben und die Ergebnisse dann neu vorzulegen. Der Beschluss schließt Bauaufträge daher aus. Zur Minimierung von Termin- und Kostenrisiken besteht jedoch jetzt dringender Handlungsbedarf.

Im Rahmen der Bestandsanalyse wurde das Gebäude intensiv untersucht. Im Ergebnis wurde festgestellt:

  1. In den Wand- und Deckenputzen liegen umfangreiche Befunde von Asbest vor. In Abstimmung mit dem eingeschalteten Sachverständigen sind die Putze vollumfänglich zu entfernen und neu aufzutragen – als Voraussetzung jeglicher weiteren Nutzung.

Aufgrund der hohen terminlichen Auswirkung dieser Sanierungsarbeiten (mehrere Monate) schlägt die Verwaltung vor, diese Arbeiten sofort zu veranlassen.

Geschieht dies nicht, wird die Fertigstellung des Gesamtvorhabens um den gleichen Zeitraum nach hinten um mehrere Monate verschoben und die bisherige Terminplanung kippt.

Die Asbestsanierung erzeugt Kosten i.H.v. rd. 1,6 Mio. EUR.

  1. Im Untergeschoss befinden sich in weiten Teilen die musealen technischen Anlagen und Einrichtungen – zum großen Teil mit erheblicher Dimensionierung. Die Planer zeigen an, dass diese Anlagen in ihrer Verortung und schieren Größe in den verwinkelten Gängen und Räumen ein fachgerechtes, z.T. millimetergenaues genaues (meist digitales) Aufmaß der Räumlichkeiten unmöglich macht.

Damit ist die weitere Planung der Technischen Gebäudeausrüstung in hohem Maße gefährdet!

Die völlig überalterte Technik ist abgängig und behindert die Aufmaß-Nehmung!

Soll die Entwurfsplanung lückenlos und mit professionellem Anspruch erfolgen, muss unverzüglich die Freimachung des Untergeschosses erfolgen.

Dies erzeugt Kosten i.H.v. rd. 100 TEUR.

  1. Mit beiden notwendigen Vorbereitungsarbeiten ist zwingend bereits die Baustelleneinrichtung durchzuführen. Ohne Flächenkonzeption und -vorhaltung für die logistische Entsorgungs- und Abtransportleistungen sind die Vorbereitungsarbeiten nicht möglich und eine störungsfreie Durchführung nicht denkbar.

Die Baustelleneinrichtung erzeugt Kosten i.H.v. rd. 75 TEUR.


Des Weiteren tragen folgende vorbereitende Maßnahmen zur Minimierung von Terminrisiken bei:

  1. Eine weitere Nutzung des Lenné-Pavillon wird ausgeschlossen. Es handelt sich weder um denkmalgeschützte, noch um „wertvolle“ Bausubstanz. Mit Verlust des Bestandsschutzes ist die Möglichkeit einer Wiederverwendung anderen Ortes annähernd auszuschließen.

Das zukünftige Konzept sieht eine Außenterrasse mit direktem Bezug zum umliegenden Park vor – gemäß der historischen Vorlage.

Die Fläche wird aufgrund vorliegender Zwänge auf engstem Raume dringend als Logistikfläche zur Baustelleneinrichtung benötigt. Ein vorgezogener „kontrollierter“ Abbruch macht dies erst möglich und vermindert Terminrisiken.

Der Abbruch erzeugt Kosten i.H.v. rd. 30 TEUR.

  1. Im Entrée-Bereich wurden Wandmalereien entdeckt und festgestellt, dass die Säulen untere dicken Anstrichen aus Marmor sind. Auflage des Denkmalschutzes und des LVR ist die fachgerechte Sanierung dieser Originalteile.

Diese Sanierung erzeugt Kosten i.H.v. rd. 65 TEUR.

Es ist sinnvoll diese Sanierungsarbeiten der allgemeinen Betriebshektik und den Risiken der späteren Bauabwicklung zu entziehen und als weitere Maßnahme zur Verminderung von Terminrisiken vorzuziehen, zumal solche Arbeiten an historischer Substanz im Zeitablauf schwierig einzuschätzen sind.

Der Dringlichkeitsbeschluss war erforderlich, weil die aufgezeigten Maßnahmen die vorliegende Gefährdung der Planungen im technischen Bereich aufhebt und z.T. das Vorlegen der Entwurfsplanung erst möglich macht. Zusätzlich sind diese Maßnahmen Voraussetzung für eine erhebliche Reduzierung von Terminrisiken und beziehen sich vollumfänglich auf Leistungen, die unabhängig von jeglichen Nutzung ohnehin z.T. zwingend oder sinnvollerweise durchzuführen sind.

Die dafür notwendigen Finanzmittel können vorerst aus dem zur Verfügung stehenden Projektbudget abgedeckt werden. Es ist vorgesehen, die Entwurfsplanung einschl. Kostenberechnung dem Rat im Oktober/ November 2017 vorzulegen.

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-08-18 E 26_0090_WP17 Genehmigung der Drin SAO.pdf

25.11.2024

861.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 20.09.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 10:25