Änderung der Betriebssatzung der für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kulturbetrieb der Stadt Aachen auf Basis der Eigenbetriebsverordnung des Landes NRW in der Änderungsfassung durch Artikel 26 des Gesetzes vom 08.Juli 2016 (GV.NRW.S559)
E 49.5/0126/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Oberbürgermeister Philipp weist auf einen leicht geänderten Beschlussentwurf hin, durch den an einigen Stellen der Satzungstext redaktionell, aber nicht inhaltlich verändert wurde.
Ratsfrau Begolli, Die Linke, fragt, warum die Kosten für eine Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei für die redaktionellen Änderungen in der Vorlage nicht zu finden sind und erklärt, dass es in ihrer Fraktion Irritationen über die Auswahl der Kanzlei gegeben habe, weil ein Verwandtschaftsverhältnis der Ausschussvorsitzenden mit der beauftragten Kanzlei namentlich ablesbar sei. Herr Oberbürgermeister Philipp verweist darauf, dass Frau Schwier als zuständige Dezernentin Frau Begolli zu diesen Fragen im Nachhinein noch Informationen geben werde.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur:
Der Betriebsausschuss Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Satzungsänderung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kulturbetrieb der Stadt Aachen mit Wirkung zum 13.12.2017.
Beschlussvorschlag Rat:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur die Satzungsänderung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kulturbetrieb der Stadt Aachen mit Wirkung zum 13.12.2017.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Eine Überarbeitung der letzten Fassung vom 23.11.2016war notwendig geworden, da die Betriebssatzung in wenigen Punkten im Widerspruch zur Eigenbetriebsverordnung des Landes NRW in der Änderungsfassung durch Artikel 26. des Gesetzes vom 08.07.2016 steht.
Erläuterungen zu den einzelnen Änderungen:
In der Satzungsänderung wurden folgende Punkte geändert / angepasst:
-Einleitung in die Betriebssatzung, hier wurde im letzten Satz „VO vom 13.08.2012 (GV, NRW, S.296)“ ersetzt durch „Artikel 26. des Gesetzes vom 08.07.2016 (GV.NRW. S. 559)“
-§ 19, die Vorlage im Betriebsausschuss Kultur über die Entwicklung der Aufwendungen und Erträge wurde von halbjährlich auf vierteljährlich einen Monat nach Quartalsende ersetzt
-§ 20 Abs. 1, Jahresabschluss und Lagebericht sind nicht wie bisher bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres aufzustellen, sondern bis zum Ablauf von drei Monaten und danach prüfen zu lassen.
Diese Satzungsänderung wurde in Zusammenarbeit mit Dr. Neumann, Schmeer und Partner überarbeitet.
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 84647
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=84647
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2017-11-07 E 49.5_0126_wp17 aenderung der betrieb sao
8.11.2024
150.0 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 18
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 13.12.2017
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Kulturservice
- Geändert
- 27.5.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Juli 2026 um 18:18