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Änderung der Betriebssatzung der für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kulturbetrieb der Stadt Aachen auf Basis der Eigenbetriebsverordnung des Landes NRW in der Änderungsfassung durch Artikel 26 des Gesetzes vom 08.Juli 2016 (GV.NRW.S559)

E 49.5/0126/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Oberbürgermeister Philipp weist auf einen leicht geänderten Beschlussentwurf hin, durch den an einigen Stellen der Satzungstext redaktionell, aber nicht inhaltlich verändert wurde.

Ratsfrau Begolli, Die Linke, fragt, warum die Kosten für eine Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei für die redaktionellen Änderungen in der Vorlage nicht zu finden sind und erklärt, dass es in ihrer Fraktion Irritationen über die Auswahl der Kanzlei gegeben habe, weil ein Verwandtschaftsverhältnis der Ausschussvorsitzenden mit der beauftragten Kanzlei namentlich ablesbar sei. Herr Oberbürgermeister Philipp verweist darauf, dass Frau Schwier als zuständige Dezernentin Frau Begolli zu diesen Fragen im Nachhinein noch Informationen geben werde.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur einstimmig die Satzungsänderung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kulturbetrieb der Stadt Aachen mit Wirkung zum 13.12.2017.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur:

Der Betriebsausschuss Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Satzungsänderung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kulturbetrieb der Stadt Aachen mit Wirkung zum 13.12.2017.

Beschlussvorschlag Rat:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur die Satzungsänderung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kulturbetrieb der Stadt Aachen mit Wirkung zum 13.12.2017.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Eine Überarbeitung der letzten Fassung vom 23.11.2016war notwendig geworden, da die Betriebssatzung in wenigen Punkten im Widerspruch zur Eigenbetriebsverordnung des Landes NRW in der Änderungsfassung durch Artikel 26. des Gesetzes vom 08.07.2016 steht.

Erläuterungen zu den einzelnen Änderungen:

In der Satzungsänderung wurden folgende Punkte geändert / angepasst:

-Einleitung in die Betriebssatzung, hier wurde im letzten Satz „VO vom 13.08.2012 (GV, NRW, S.296)“ ersetzt durch „Artikel 26. des Gesetzes vom 08.07.2016 (GV.NRW. S. 559)“

-§ 19, die Vorlage im Betriebsausschuss Kultur über die Entwicklung der Aufwendungen und Erträge wurde von halbjährlich auf vierteljährlich einen Monat nach Quartalsende ersetzt

-§ 20 Abs. 1, Jahresabschluss und Lagebericht sind nicht wie bisher bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres aufzustellen, sondern bis zum Ablauf von drei Monaten und danach prüfen zu lassen.

Diese Satzungsänderung wurde in Zusammenarbeit mit Dr. Neumann, Schmeer und Partner überarbeitet.


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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-11-07 E 49.5_0126_wp17 aenderung der betrieb sao

8.11.2024

150.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 18
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 13.12.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Kulturservice
Geändert
27.5.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 18:18