Beschluss über eine Veränderungssperre für den Bereich Nikolausstraße, Antoniusstraße und Mefferdatisstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte
FB 61/0925/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Ratsherr Helg, der Vorsitzende der FDP-Fraktion, verweist auf die ausführliche Diskussion im Planungsausschuss und teilt mit, dass seine Fraktion dem Erlass der Veränderungssperre auch heute nicht zustimmen werde. Eine Novellierung der Satzung wäre das bessere Mittel gewesen. Wenn allerdings schon eine Veränderungssperre beschlossen werden solle, dann für das gesamte Plangebiet entlang der Antoniusstraße, alleine schon aus Gründen der Gleichbehandlung. Die FDP befürchte vor allen Dingen, nach vier Jahren in die Entschädigungspflicht zu kommen, und bei der Größe des Plangebietes und den vielen Parzellen kämen dann auf die Stadt erhebliche Ausgleichszahlungen zu, vor allem vor dem Hintergrund, dass gerade der Fall der Entschädigungspflicht an einem anderen Ort in Aachen im vergangenen Monat eingetreten sei.
Ratsherr Baal, der Vorsitzende der CDU-Fraktion, weist auf die mehrheitliche Zustimmung im Planungsausschuss hin. Auch im Planungsausschuss habe die FDP nicht verraten, wie man einerseits sich dafür aussprechen könne, die Bordellbetriebe in der Antoniusstraße nach Möglichkeit einzustellen und zu verlagern und andererseits ausgerechnet gegen die Veränderungssperre sein könne.
Der Oberbürgermeister lässt sodann über die Beschlussempfehlung der Verwaltung abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für den Bereich vom Eckgrundstück Nikolausstraße/Antoniusstraße bis Antoniusstraße 22, Antoniusstraße 3 - 29 und Mefferdatisstraße 8 eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für den Bereich vom Eckgrundstück Nikolausstraße/Antoniusstraße bis Antoniusstraße 22, Antoniusstraße 3 - 29 und Mefferdatisstraße 8 eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.
Der Rat der Stadt beschließt gem. § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich vom Eckgrundstück Nikolausstraße/Antoniusstraße bis Antoniusstraße 22, Antoniusstraße 3 - 29 und Mefferdatisstraße 8 im Stadtbezirk Aachen- Mitte.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Bisheriger Verlauf des Planverfahrens
In seiner Sitzung am 5. Dezember 2013 hatte der Planungsausschuss nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Antoniusstraße / Mefferdatisstraße (A 250) gefasst. Er umfasst den gesamten Bereich zwischen Kleinkölnstraße, Großkölnstraße, Mefferdatisstraße, Büchel und Nikolausstraße. Die Programmberatung erfolgte am 18.05.2017 im Planungsausschuss und am 21.06.2017 in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 03.07.2017 bis zum 14.07.2017 durchgeführt.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, das Gebiet städtebaulich neu zu ordnen, aufzuwerten und zu einem vollwertigen Teil der Innenstadt zu entwickeln. Neben der Aufwertung und städtebaulichen Neuordnung des gesamten Quartiers durch Schaffung einer kerngebietstypischen Nutzungsmischung mit einem hohen Anteil an Wohnungen soll die Prostitutionsnutzung gesteuert werden. Die Prostitutionsnutzung soll auf die östliche Hälfte der Antoniusstraße beschränkt werden. Hier ist eine Konzentration der Bordelle angedacht, die unter anderem durch den Bau eines so genannten Laufhauses erreicht werden soll. Im westlichen Teil der Antoniusstraße, im Bereich Eckgrundstück Nikolausstraße / Antoniusstraße bis Antoniusstraße 22, Antoniusstraße 3 - 29 und Mefferdatisstraße 8 sollen sich keine Bordellbetriebe ansiedeln bzw. verfestigen und Maßnahmen durchgeführt werden, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben.
Da das Bebauungsplanverfahren noch nicht den Rechtsstand für Ablehnungen von künftigen Bauvoranfragen bzw. Bauanträgen, die den Zielen des Bebauungsplanes entgegen stehen, erreicht hat, soll zusätzlich zum Bebauungsplanverfahren eine Veränderungssperre für den westlichen Teil der Antoniusstraße beschlossen werden. Mit dieser Veränderungssperre soll sichergestellt werden, dass die Realisierung der mit dem eingeleiteten Bebauungsplanverfahren verfolgten Ziele durch neue Genehmigungen nicht wesentlich erschwert bzw. unmöglich gemacht werden.
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Die Verwaltung empfiehlt, zur Sicherung der Zeitschiene für das Bebauungsplanverfahren den Erlass einer Veränderungssperre.
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 87037
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=87037
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2018-03-26 FB 61_0925_WP17 Beschluss ueber eine SAO.pdf
8.11.2024
1.5 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 13
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 16.05.2018
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 22:42