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Wahl des Ausschusses beim Amtsgericht, der die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2019-2023 aus der Vorschlagsliste wählt und der über etwaige Einsprüche gegen die Vorschlagsliste zu entscheiden hat

FB 01/0413/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Oberbürgermeister teilt mit, dass vier Vertrauenspersonen und vier Stellvertreter gewählt werden müssen und verliest die Namen der von den Fraktionen vorgeschlagenen Personen.

Beschluss

Der Rat der Stadt wählt einstimmig folgende Vertrauenspersonen für den Ausschuss: Vertrauensperson Stv. Vertrauensperson 1. Frau Marianne Krott, CDU 2. Herr Stefan Auler, CDU 3. Ratsfrau Daniela Parting, SPD 4. Herr Helmut Ludwig, Grüne 1. Ratsherr Harro Mies, CDU 2. Ratsherr Alexander Gilson, CDU 3. Ratsfrau Rosa Höller-Radtke, SPD 4. Frau Dr. Susanne Küthe, Grüne

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wählt folgende Vertrauenspersonen für den Ausschuss:

Vertrauensperson

Stv. Vertrauensperson

1.

2.

3.

4.

1.

2.

3.

4.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Gemäß §§ 40, 41 und 42 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der derzeit geltenden Fassungin Verbindung mit Ziffern 4.1, 4.3 und 10 Schöffenwahl-Ausführungsverordnung (AV) des Justizministeriums (3221 – I. 2) und RdErl. des Ministeriums für Generationen, Familien, Frauen und Integration (313-6153) vom04.03.2009 - JMBl. NRW S. 70 – in der Fassung vom 22.02.2011ist beim Amtsgericht ein Ausschuss zu bilden, der aus der Vorschlagsliste der Gemeinde die Schöffinnen und Schöffen für die nächste Amtsperiode 2019 – 2023 wählt und auch über etwaige Einsprüche gegen die Vorschlagsliste zu entscheiden hat.

Der Ausschuss besteht aus der zuständigen Person des richterlichen Dienstes beim Amtsgericht (Vorsitz), einer beamteten Person der Verwaltung und sieben Vertrauenspersonen inbeisitzender Funktion (§ 40 Abs. 2 S. 1 GVG).

Die Vertrauenspersonen werden aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks von der Vertretung der Kreise und kreisfreien Städte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt (§ 40 Abs. 3 S. 1 GVG, Ziffer 4.3 Schöffenwahl-AV).

Von den sieben Vertrauenspersonen sind für den Amtsgerichtsbezirk Aachen vom Rat der Stadt aus den Einwohnern derStadt insgesamt vier Vertrauenspersonenzu wählen (Ziffer 10.2 Schöffenwahl-AV).

Die Vertrauenspersonen sind bis spätestens 31.05.2018 zu wählen und bis 30.06.2018 demAmtsgericht mitzuteilen.

Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl würde sich aufgrund der Sitzverteilung im Ratfolgende Zuteilung ergeben:

vom Rat zu wählende Vertrauenspersonen

CDU

SPD

GRÜNE

LINKE

FDP

PIRATEN

4

2

1

1

-

-

-

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-04-24 FB 01_0413_WP17 Wahl des Ausschusses SAO.pdf

20.11.2024

94.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 19
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 16.05.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 22:43