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Übersicht über die Übertragung von Ermächtigungen oberhalb der Wertgrenze vom Haushaltsjahr 2017 in das Haushaltsjahr 2018

FB 20/0150/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die Ermächtigungsübertragungen über 150.000 Euro zur Kenntnis zu nehmen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die beigefügte Übersicht der Ermächtigungsübertragungen über 150.000 Euro zur Kenntnis zu nehmen.

Der Rat der Stadt beschließt die Ermächtigungsübertragungen über 150.000 Euro zur Kenntnis zu nehmen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß Ziffer 2 der Dienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen im Rahmen des Jahresabschlusses vom 11.12.2014 sind dem Rat der Stadt die Ermächtigungsübertragungen oberhalb der im § 8 der Haushaltssatzung festgelegten Wertgrenze (150.000 Euro) vorzulegen.

Es handelt sich um die Übertragung von Ermächtigungen (Haushaltsansätzen) in das Haushaltsjahr 2018 insbesondere aufgrund bestehender rechtlicher Verpflichtungen aus Vorjahren. Die Haushaltsansätze wurden bereits in Vorjahren im Rahmen der Haushaltsplanung durch den Rat festgesetzt.

Als Anlage beigefügt ist je eine Übersicht der in das Jahr 2018 übertragenen Ermächtigungen mit Stand vom 04.05.2018 für den Ergebnis- und den Investitionsplan.

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-05-07 FB 20_0150_WP17 Uebersicht ueber die Ue SAO.pdf

7.11.2024

172.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 13.06.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
27.5.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 18:15