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Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen- Haushaltsjahr 2018, hier: Anti-Terror-Sperren Pfalzbezirk

FB 32/0015/WP17 · Entscheidungsvorlage

Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen- Haushaltsjahr 2018, hier: Anti-Terror-Sperren Pfalzbezirk

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr von Hayn erklärt stellvertretend für die Piraten-Fraktion, dass diese dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde, weil sie der Meinung sei, dass es bessere Möglichkeiten gebe, die Gesundheit und Sicherheit der Aachener Bevölkerung zu stärken.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt bei drei Gegenstimmen mehrheitlich, für die Maßnahme beim PSP-Element 5-020101-900-00800-900-1 „Anti-Terror-Sperren Pfalzbezirk“ die überplanmäßige Auszahlung/Aufwendung im Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 150.000 € bereitzustellen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit der am 20.09.2017 genehmigten Dringlichkeitsentscheidung vom 05.09.2017 wurde mit dem Einbau von festen LKW-Sperren (Pilomaten) zum Schutz vor Terrorattacken im Pfalzbezirk der Aachener Innenstadt zunächst in der Jakobstraße begonnen. Die Kosten dieser Baumaßnahme beliefen sich alleine auf ca. 108.500 €.

Nun soll die Maßnahme mit dem Einbau von festen LKW-Sperren (Pilomaten) für die Bereiche Großkölnstraße und Markt – Büchel/Rethelstraße fortgeführt werden. Die Höhe dieser Kosten belaufen sich auf 341.500 € und setzt sich wie folgt zusammen:

Pilomaten- 104.800 €

Tiefbaukosten-205.000 €

Sonstige Kosten-31.700 €

Die Einrichtung der Sperren an der Jakobstraße und am Büchel sind mit den per Dringlichkeitsentscheidung zur Verfügung gestellten Mittel finanzierbar. Die Kosten des Gesamtprojektes sind jedoch auf ein Gesamtvolumen in Höhe von 450.000 Euro angestiegen, sodass die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 Euro erforderlich ist.

Als Deckungspositionen stehen bei den PSP-Elementen 5-060101-900-00800-300-1/78530000 (50.000 €), 5-060201-900-01100-300-1/78530000 (3.000 €) und 5-011301-900-00100-100-1/68210000 (97.000 €) zur Verfügung.

Gem. § 83 Abs. GO NRW bedarf der Genehmigung der notwendigen Mittel der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn die Aufwendungen/Auszahlungen erheblich sind.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

235.326,57

385.326,57

0

0

300.000,00

450.000,00

Ergebnis

235.326,57

385.326,57

0

0

300.000,00

450.000,00

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

150.000,00

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-06-04 FB 32_0015_WP17 Ueberplanmaessige Aufwe SAO.pdf

20.11.2024

160.7 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 16
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 13.06.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Geändert
27.5.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 18:16