Änderung der Marktstandgebührensatzung für die städtischen Wochenmärkte
FB 23/0482/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Ratsherr Mohr, Allianz für Aachen, bekundet, dass die Erhöhung der Marktstandgebühren durch die Allianz für Aachen abgelehnt werde, da Marktbetreiber und Einzelhändler es in Aachen schwer genug gemacht würde.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Änderung der Marktstandgebührensatzung zu beschließen.
Der 3. Nachtrag zur Marktstandgebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage beigefügt.
Rat der Stadt Aachen:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Änderung der Marktstandgebührensatzung.
Der 3. Nachtrag zur Marktstandgebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage beigefügt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) wurde am 24.04.2018 zum 01.05.2018 geändert.
Die Marktstandgebührensatzung verweist in § 2 Absatz 3 auf die Sondernutzungssatzung und ist entsprechend anzupassen:
Alte Fassung:
Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Aachen vom 10.11.1979, geändert durch Fassung vom 14.04.2011, werden Gebühren nach Maßgabe des Gebührentarifs der Sondernutzungssatzung (Buchstabe B Tarifstelle 8) erhoben.
Neue Fassung:
Zusätzlich werden Sondernutzungsgebühren gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 der Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) vom 24.04.2018 nach Maßgabe des Gebührentarifs Buchstabe B Tarifstelle 8 erhoben.
Die erhöhten Sondernutzungsgebühren gelten ab dem 01.05.2018 und sind somit von den MarktbeschickerInnen der Aachener Wochenmärkte ab dem 01.05.2018 zu zahlen.
Die Gebühren steigen von 8,00 € ab 01.05.2018 auf 9,00 € und ab 01.01.2020 auf 9,50 € je angefangene Quadratmeter der benutzten Verkehrsfläche je Monat.
Im Bereich der Stadtbezirke Brand, Eilendorf, Haaren, Kornelimünster und Richterich ermäßigt sich der Gebührensatz um 40 %.
Im Bereich außerhalb des Stadtbezirkes (Kronenberg, Neumarkt, Rotte Erde) ermäßigen sich die Gebühren um 20 %.
In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereich innerhalb des Stadtzentrums (Markt und Münsterplatz) erhöhen sich die Gebühren um 50 %.
Im Einzelnen ergeben sich demnach folgende Beträge pro Monat
(Gebühren nach Tarif / 30 Tage x 52 Wochen):
Wochentag | Wochenmarkt | Anschrift | SN/qm | SN/qm | SN/qm |
ab 01.05.2018 | ab 01.01.2020 | ||||
Dienstag | Aachen-Mitte | Markt | 1,73 € | 1,95 € | 2,06 € |
Brand | Marktplatz | 0,69 € | 0,78 € | 0,82 € | |
Mittwoch | Kronenberg | Johannes-Ernst-Platz | 0,92 € | 1,04 € | 1,10 € |
Richterich | Rathausplatz | 0,69 € | 0,78 € | 0,82 € | |
Rothe-Erde | Vorplatz BHF Rothe-Erde | 0,92 € | 1,04 € | 1,10 € | |
Donnerstag | Aachen-Mitte | Markt | 1,73 € | 1,95 € | 2,06 € |
Eilendorf | Severinusplatz | 0,69 € | 0,78 € | 0,82 € | |
Freitag | Burtscheid | Kapellenstraße | 1,16 € | 1,30 € | 1,37 € |
Haaren | Haarener Gracht | 0,69 € | 0,78 € | 0,82 € | |
Kornelimünster | Korneliusmarkt | 0,69 € | 0,78 € | 0,82 € | |
Samstag | Brand | Marktplatz | 0,69 € | 0,78 € | 0,82 € |
Neumarkt | Neumarkt | 0,92 € | 1,04 € | 1,10 € | |
Biomarkt | Münsterplatz | 1,73 € | 1,95 € | 2,06 € |
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 88810
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=88810
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2018-08-16 FB 23_0482_WP17 Aenderung der Marktst SAO.pdf
24.1.2025
351.8 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 19.09.2018
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Geändert
- 27.5.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Juli 2026 um 18:13