Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017
FB 14/0210/WP17 · Anhörung
Beratung
Ratsherr Pilgram, Grüne, berichtet aus dem Rechnungsprüfungsausschuss, dass empfohlen werde, den Jahresabschluss festzustellen und das Ergebnis mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Darüber hinaus empfehle er dem Oberbürgermeister die Entlastung zu erteilen. Kritisch merkt er an, dass das Ergebnis rechnerisch verschlechtert worden sei, um die Eigenbetriebe finanziell zu stärken.
Stadtdirektorin Grehling erklärt, dass man einer Kämmerin nicht vorwerfen könne, Vorsorge für die Zukunft zu treffen. Sie verweist darauf, dass der Jahresabschluss bewirke, dass dem Rat in der vorangegangenen Haushaltsfeststellung ungefähr 750.000 € mehr Handlungsspielraum eingebracht wurden.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:
- Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt den als Anlage beigefügten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017. Aufgrund der durchgeführten Prüfung wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
- Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss zum 31.12.2017 festzustellen und das Ergebnis mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
- Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Oberbürgermeister hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 gem. § 96 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) Entlastung zu erteilen.
Beschlussvorschlag für den Rat:
- Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis. Er schließt sich dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschuss an.
- Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2017 fest und beschließt das Ergebnis mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
- Der Rat der Stadt Aachen beschließt hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 dem Oberbürgermeister gem. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung zu erteilen.
(Emmerich) (Philipp)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Aachen zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW wurde der Jahresabschluss 2017 am 12.09.2018 von der Kämmerin aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt. In seiner Sitzung vom 19.09.2018 hat der Rat der Stadt den Entwurf des Jahresabschlusses 2017 an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung und Erstellung des Prüfungsberichtes gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW weitergeleitet. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung.
Das Ergebnis der Prüfung ist nach § 101 GO NRW in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss ist der Bestätigungsvermerk vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und dem Leiter der örtlichen Rechnungsprüfung zu unterzeichnen. Der Bestätigungsvermerk ist gemäß § 101 Abs.1 GO NRW in den Prüfungsbericht aufzunehmen.
Der Rat stellt anschließend den geprüften Jahresabschluss fest und entscheidet über die Entlastung des Oberbürgermeisters.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Der Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (vgl. IDW PS 450) erstattet.
Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden kann.
Der Bestätigungsvermerk wurde jedoch um folgende Hinweise ergänzt:
Im Rahmen der Inventur sind Prüfungen im Bereich des Straßennetzes insbesondere hinsichtlich der Vollständigkeit und der Feststellung ggfls. vorhandener Abwertungsbedarfe bei Anlagenzugängen nach dem 01.01.2008 erforderlich und daraus evtl. abzuleitende Korrekturen nachzuvollziehen. Dies wurde bereits im Jahresabschluss 2015 und 2016 festgestellt.
Aufgrund des auch bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 festgestellten hohen Fehlerrisikos bei der Erfassung der Zugänge von rd. 85 Mio. € seit der Eröffnungsbilanz ist eine dringende Prozessüberarbeitung im Zusammenhang mit der Aktivierung von Straßenvermögen geboten. Sollte dies nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung im Jahresabschluss 2018 und einer Überarbeitung der Buchungen seit der Inventur 2015 führen, so kann dies aufgrund der steigenden Höhe der Ungenauigkeiten zu einer Einschränkung der Testate für die Jahresabschlüsse ab 2018 führen.
Das Haushaltsjahr 2017 schließt mit einen Fehlbetrag von -17.109.818,13€ ab.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 91065
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=91065
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2018-11-21 FB 14_0210_WP17 Bericht ueber die Prue SAO.pdf
8.11.2024
3.1 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 12
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 23.01.2019
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Anhörung
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Anhörung
- Federführend
- FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 09:55