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Neufassung des Baulandbeschlusses

FB 23/0549/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Bürgermeister Plum führt aus, dass die Tagesordnungspunkte 5 und 6 in Zusammenhang stehen mit der Initiative, preiswerten Wohnraum in Aachen zu schaffen. Er verweist auf verschiedene Teilaspekte von Maßnahmen, die mit dieser Zielsetzung verbunden sind und erwähnt insbesondere das kommunale Förderprogramm für Wohnraum als ein weiteres Projekt, das auch Anerkennung durch einen Experten gefunden habe. Er bezieht sich sodann auf die Diskussionen in den Ausschüssen und weist auf einen Beschluss des Planungsausschusses hin, den letzten Satz im letzten Absatz zu streichen, der lautet: „Zur Erlangung langfristiger kommunaler Handlungsspielräume sollte die Ausübung des Baulandbeschlusses weiterhin dem Quotenbeschluss vorgezogen werden.“

Der Oberbürgermeister lässt sodann über den Beschlussvorschlag ohne den vorgenannten Satz abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen beschließt einstimmig, den Baulandbeschluss entsprechend den in den Erläuterungen beschriebenen Konditionen zu ändern.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den Baulandbeschluss entsprechend den in den Erläuterungen beschriebenen Konditionen zu ändern.

Planungsausschuss:

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den Baulandbeschluss entsprechend den in den Erläuterungen beschriebenen Konditionen zu ändern.

Rat der Stadt Aachen:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den Baulandbeschluss entsprechend den in den Erläuterungen beschriebenen Konditionen zu ändern.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 14.03.2007 die Anwendung eines Kooperationsmodells zwischen einem Grundstücksentwickler und der Stadt als Planungsbehörde, den sogenannten Baulandbeschluss, beschlossen.

Demnach werden Planverfahren zur Entwicklung von Wohnbauflächen auf Grundstücken von mindestens 5.000 m² Größe nur durchgeführt, wenn der Grundstückseigentümer der Stadt vor Einleitung des Planverfahrens ein notarielles Kaufangebot über 25 % der zukünftigen Netto-Baulandfläche des beantragten Gebietes zum planungsunbeeinflussten Wert unterbreitet. Die Stadt erklärt sich im Gegenzug dazu bereit, ein Planverfahren mit dem Ziel einzuleiten, ein Wohngebiet zu entwickeln.

Sämtliche mit der Entwicklung entstehenden Kosten werden entsprechend der entsprechenden Anteile der Bruttobaulandflächen aufgeteilt.

Mit Rechtskraft des Bebauungsplans kann die Stadt das notarielle Kaufangebot annehmen.

Alternativ zum Baulandbeschluss kann die Stadt Aachen auch den Quotenbeschluss ausüben. Der bestehende Quotenbeschluss, der der Stärkung des öffentlichen Wohnungsbaus dient, verpflichtet den Grundstücksentwickler einen Anteil von 20 – 40 % (in der Regel 30 %) der Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau zu errichten.

Zum Quotenbeschluss wurde im WLA am 11.12.2018 und im PLA am 10.01.2019 eine Ratsvorlage beraten, mit der die Quote auf 40 % der Wohnfläche festgesetzt werden soll. Neben der Erhöhung der Quote im Quotenbeschluss soll auch der Baulandbeschluss entsprechend angepasst werden. Vor der Ratssitzung bedurfte es zu einem Teilaspekt einer juristischen Prüfung, so dass im Rat noch nicht beraten werden konnte. Die aus der Prüfung resultierende Änderung der Vorlage betrifft allerdings nicht die o. g. Quote von 40 %.

Die überarbeitete Vorlage zum Quotenbeschluss soll jetzt am 02.04.2019 im WLA, am 09.05. im PLA und am 19.06. im Rat beraten werden.

Den entsprechenden Ratsbeschluss vorausgesetzt beabsichtigt die Verwaltung auch den Baulandbeschluss zu ändern.

Andere Kommunen, wie Köln oder Münster üben den Baulandbeschluss seit einigen Jahren bereits mit einem Kaufangebot über 30 % der Nettobaulandfläche aus. Nachfragen bei der dortigen Verwaltung haben ergeben, dass dies durchaus von den dortigen Investoren akzeptiert wird.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dass zukünftig Planverfahren zur Entwicklung von Wohnbauflächen auf Grundstücken von mindestens 5.000 m² Größe nur durchgeführt werden, wenn der Grundstückseigentümer der Stadt vor Einleitung des Planverfahrens ein notarielles Kaufangebot über 1/3 der zukünftigen Netto-Baulandfläche des beantragten Gebietes zum planungsunbeeinflussten Wert unterbreitet. Die Stadt erklärt sich im Gegenzug dazu bereit, ein Planverfahren mit dem Ziel einzuleiten, die Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebietes zu schaffen.

Sämtliche mit der Entwicklung entstehenden Kosten werden entsprechend der Anteile der Bruttobaulandflächen zwischen Investor und Stadt aufgeteilt.

Mit Rechtskraft des Bebauungsplans kann die Stadt das notarielle Kaufangebot annehmen.

Der bisherige Baulandbeschluss wurde bisher in zwei Fällen ausgeübt. In elf weiteren Fällen wurde zu Gunsten des Quotenbeschlusses auf die Ausübung verzichtet. Zur Erlangung langfristiger kommunaler Handlungsspielräume sollte die Ausübung des Baulandbeschlusses weiterhin dem Quotenbeschluss vorgezogen werden.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

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0

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0

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Ergebnis

0

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0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-03-13 FB 23_0549_WP17 Neufassung des Baula SAO.pdf

8.11.2024

96.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 19.06.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 10:54