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IV. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 - Krefelder Straße/ Soerser Weg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen Tivoli Stadion, Krefelder Straße, südlicher Zufahrt zum Sportpark Soers und Stadionparkhaushier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

FB 61/1213/WP17 · Entscheidungsvorlage

IV. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 - Krefelder Straße/ Soerser Weg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen Tivoli Stadion, Krefelder Straße, südlicher Zufahrt zum Sportpark Soers und Stadionparkhaushier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt einstimmig die IV. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 – Krefelder Straße/ Soerser Weg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen Tivoli Stadion, Krefelder Straße, südlicher Zufahrt zum Sportpark Soers und Stadionparkhaus in der vorgelegten Fassung gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt die IV. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 – Krefelder Straße/ Soerser Weg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen Tivoli Stadion, Krefelder Straße, südlicher Zufahrt zum Sportpark Soers und Stadionparkhaus in der vorgelegten Fassung gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlage FB61/1075/WP17 – Änderungs- und Offenlageschluss – ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

Mit der IV. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 -Krefelder Straße / Soerser Weg- sollen die festgesetzten Gebäudehöhen im Gewerbegebiet der II. Änderung auf ein einheitliches Maß von 173,70 m festgesetzt werden.

Die geplante Änderung hat keine Auswirkungen auf die Grundzüge der Planung. Umweltbelange sind von der geplanten Änderung nicht betroffen. Daher wird die IV. Änderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.12.2018 festgestellt, dass auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB verzichtet werden kann. Gleichzeitig hat er gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs.8 BauGB und gemäß § 13 BauGB die IV. Änderungdes Bebauungsplanes Nr. 888 sowie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB deren öffentliche Auslegung in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hatte am 28.11.2018 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

Die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung fand in der Zeit vom 18.02.2019 bis einschließlich 22.03.2019 statt. Parallel dazu wurden die betroffenen Behörden bzw. die sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Es sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen.

Aus diesem Grund ist weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine weitere Beratung notwendig.

Die Verwaltung empfiehlt, die IV. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 – Krefelder Straße/ Soerser Weg – als Satzung zu beschließen.


Weitere Dokumente (2)

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Begründung
339.4 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-05-21 FB 61_1213_WP17 IV. aenderung des beb sao

16.11.2024

752.5 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 14
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 19.06.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 10:55