I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 842 - Gewerbegebiet Oberforstbach Süd - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim für den Bereich im Bereich Werkstraße 16, zwischen Monschauer Straße und Werkstraße hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
FB 61/1214/WP17 · Entscheidungsvorlage
I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 842 - Gewerbegebiet Oberforstbach Süd - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim für den Bereich im Bereich Werkstraße 16, zwischen Monschauer Straße und Werkstraße hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
im Ratsinformationssystem anzeigenBeratung
Ratsherr Mohr, Allianz Aachen, bekundet, der Beschlusslage zuzustimmen, bittet aber auch darum, dass ausdrücklich im Protokoll vermerkt wird, dass es für die Ratsgruppe wichtig sei und es ihr sinnvoll erscheine, dass Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge weiterbetrieben werden, damit eine weitere Verbringung von Flüchtlingen in Einzelwohnungen vermieden werde. Man habe ohnehin die Situation, dass in Aachen die Flüchtlingsheime, die Gemeinschaftsunterkünfte nur spärlich ausgelastet seien. Die Auslastungsquoten könnten dort deutlich angehoben werden. Stattdessen werden zahlreiche Flüchtlinge in einzelne Wohnungen hinein gebracht. Vor dem Hintergrund der desaströsen Wohnungsmarktlage in Aachen regt er an zu überlegen, ob der Antrag der Ratsgruppe nicht einfach umgesetzt werden könne, der bereits eingebracht sei, aus einzelnen Wohnungen wieder Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünfte zurück zu verbringen bis die Auslastungsquoten bei 90-95 % seien, sodass dann der Wohnraum entsprechend frei werde und wieder „der Bevölkerung“ zur Verfügung stehe.
Ratsfrau Höller-Radtke, SPD, bemerkt zu den Ausführungen ihres Vorredner, dass man in diesem Rat und in der Bürgerschaft der Meinung sei, dass Flüchtlinge auch Menschen sind. Dies mache sie froh. Den Vorredner bezeichnet sie als „Drecksack“.
Ohne Worterteilung durch den Oberbürgermeister widerspricht Ratsherr Mohr seiner Vorrednerin.
Der Oberbürgermeister stellt fest, dass er ihm nicht das Wort erteilt habe und ruft Ratsfrau Höller-Radtke wegen des von ihr gebrauchten Ausdrucks zur Ordnung.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 842 - Gewerbegebiet Oberforstbach Süd - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim für den Bereich im Bereich Werkstraße 16, zwischen Monschauer Straße und Werkstraße in der vorgelegten Fassung gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlage FB61/1128/WP17 – Änderungs- und Offenlagebeschluss – ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Mit der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 842 - Gewerbegebiet Oberforstbach Süd – sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafürgeschaffen werden, das im östlichen Bereich des Gewerbegebietes zwischen der Werkstraße und der Monschauer Straße gelegene ehemals als Hotel und Tennissportanlage genutzte Gebäude (Schweizer Hof) dauerhaft als Flüchtlingsunterkunft nutzen zu können.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeitkonnte verzichtet werden, da es sich bei dieser Änderung nicht um eine erhebliche Neugestaltung oder Neuentwicklung des bestehenden Gewerbegebietes handelt und sich wesentlich unterscheidende Lösungen für diese Änderung nicht vorliegen.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.02.2019 beschlossen, das Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 842 einzuleiten und den Entwurf dieser I. Änderung öffentlich auszulegen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hatte am 06.02.2019 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 842 - Gewerbegebiet Oberforstbach-Süd - fand in der Zeit vom 05.03.2019 bis einschließlich 08.04.2019 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.
Auf die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belangekonnte verzichtet werden, da deren Belange durch die Änderung nicht berührt werden.
Eine weitere Beratung in der Bezirksvertretung und im Planungsausschuss ist somit nicht erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 842 - Gewerbegebiet Oberforstbach Süd – als Satzung zu beschließen.
Weitere Dokumente (2)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 93452
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=93452
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2019-05-21 FB 61_1214_WP17 I. aenderung des beba sao
20.11.2024
666.7 KB
Betroffene Straßen
Karte wird geladen…
Metadaten
- TOP
- Ö 15
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 19.06.2019
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 10:55