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Wahl eines Beigeordneten/einer Beigeordneten für Planung und Bau

FB 11/0343/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Oberbürgermeister fragt, ob jemand eine geheime Abstimmung fordert. Dies ist nicht der Fall. Sodann lässt er über die Vorlage der Verwaltung offen abstimmen.

Beschluss

Frau Frauke Burgdorff wird bei einer Enthaltung einstimmig zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren zur Beigeordneten der Stadt Aachen gewählt. Der Oberbürgermeister bittet sodann Frau Burgdorf, die sich außerhalb des Ratssaales befindet, in die Ratssitzung zu bitten, heißt sie in Aachen willkommen, gratuliert zur Wahl und gibt seiner Freude über die zukünftige Zusammenarbeit Ausdruck. Frau Burgdorf bekundet, dass sie sich geehrt fühle durch das Votum, bedankt sich für das in sie gesetzte Vertrauen und erklärt, dass sie sich ihrerseits auf die Zusammenarbeit freue.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Frau Frauke Burgdorff wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Berufung in das Beamtenverhältnis

auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren zur Beigeordneten der Stadt Aachen gewählt.

Marcel Philipp

Oberbürgermeister

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Amtszeit des Beigeordneten für Planung, Herrn Werner Wingenfeld, endete durch Eintritt in den Ruhestand zum 31.12.2018. Daher wurde die Stelle auf Beschluss des Rates vom 14.11.2018 überregional neu ausgeschrieben.

Insgesamt gingen 33 Bewerbungen ein. Mit der Durchführung des Auswahlverfahrens war die externe Unternehmensberatung ZfM aus Bonn beauftragt. Im Zuge dieses Auswahlverfahrens hat sich Frau Frauke Burgdorff als bestgeeignete Bewerberin erwiesen und wird für die Wahl zur Beigeordneten für Planung und Bau vorgeschlagen.

Eine Vorstellung bei den Fraktionen und fraktionslosen Ratsmitgliedern hat am 17.06.2019 stattgefunden.

Frau Frauke Burgdorff ist Diplom-Ingenieurin und hat das Studium der Raumplanung an der Technischen Universität Dortmund im Jahr 1996 abgeschlossen. Sie ist Gründerin und Geschäftsführerin der BURGDORFF STADT - Agentur für kooperative Stadtentwicklung, Bochum.

Für das Wahlverfahren gilt § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich ab dem Zeitpunkt der Stellenbesetzung in Höhe der gesetzlich

zu zahlenden Dienstbezüge entsprechend der Eingruppierungsverordnung (EingrVO) nach Besoldungsgruppe B 5 Landesbesoldungsordnung Nordrhein-Westfalen (LBesO NRW). Entsprechend § 6 Abs. 1, 2. Alt. wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von zurzeit 163,02 Euro gezahlt.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-05-29 FB 11_0343_WP17 Wahl eines Beigeordn SAO.pdf

9.11.2024

68.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 19.06.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 10:54