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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 960 -Süsterfeldstraße/Süsterau-Wechsel der Vorhabenträgerin

B 03/0142/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Rau, Grüne, erklärt sich für befangen und nimmt an der Behandlung des Tagesordnungspunktes nicht teil.

Bürgermeister Plum, SPD, bemängelt, dass der Tagesordnungspunkt erst am Folgetag im Planungsausschuss behandelt werde und somit vor einer Entscheidung im Rat der zuständige Ausschuss nicht gehört wurde. Darüber hinaus fragt er, warum die nach seiner Ansicht sonst übliche Vertragsstrafe für den Fall, dass der Vorhabenträger seinen Verpflichtungen nicht nachkomme, nicht enthalten sei.

Herr Larosch, Bauverwaltung, erläutert, dass ausnahmsweise die Behandlung in der Ratssitzung vorgezogen worden sei, weil bei einer anderen Reihenfolge ein Ratsbeschluss frühestens Mitte September vorgelegen hätte, der Investor aber unverzüglich mit dem Bauvorhaben beginnen wolle. Da es sich um sozialen Wohnungsbau handele, habe die Verwaltung das beschleunigte Verfahren gewählt. Zur Frage der Vertragsstrafe erklärt er, dass eine solche bei einem Vorhabenträgerwechsel grundsätzlich in den Städtebauverträgen der Stadt Aachen nicht vorgesehen sei. Vereinbart sei aber, dass bei einem Vorhabenträgerwechsel ein neuer Vorhabenträger alle Verpflichtungen übernehmen müsse.

Der Oberbürgermeister schlägt vor, dass er über den Beschlussentwurf mit dem Zusatz „vorbehaltlich der morgen stattfindenden Diskussion und Entscheidung im Planungsausschuss“ abstimmen lasse.

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis. Er stimmt dem Wechsel der Vorhabenträgerin zu, vorbehaltlich der morgen stattfindenden Diskussion und Entscheidung im Planungsausschuss .

Beschlussvorschlag

Finanzielle Auswirkungen

Keine

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er stimmt dem Wechsel der Vorhabenträgerin zu.

(Marcel Philipp)

Oberbürgermeister

Erläuterungen

Erläuterungen:


Am 26.04./11.05.2016 haben die Stadt und die Guter Hirte GmbH & Co. KG den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 960 – Süsterfeldstraße / Süsterau – abgeschlossen. Dieser regelt neben der Ausarbeitung der städtebaulichen Planungen die Realisierung des geplanten Bauvorhabens „Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 20 Wohneinheiten (hiervon 17 Wohneinheiten öffentlich gefördert)“ einschließlich Maßnahmen der Grünordnung (Ausgleichsmaßnahmen) auf dem Baugrundstück sowie die Anpflanzung von acht Bäumen im öffentlichen Straßenraum einschließlich der dreijährigen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist am 02.06.2016 in Kraft getreten. Die Baugenehmigung für das Mehrfamilienhaus wurde im März 2018 erteilt, der Förderantrag für 17 Wohneinheiten wurde im Dezember 2018 bewilligt. Mit dem Bau des Wohnhauses wurde jedoch aus betrieblichen Gründen noch nicht begonnen. Die bisherige Vorhabenträgerin hat das Flurstück 191 an die Wilms und Reifgerste GbR III veräußert und im Rahmen des Kaufvertrages privatrechtlich die Verpflichtung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf die Erwerberin übertragen. Die bisherige Vorhabenträgerin ist mit der Bitte an die Stadt herangetreten, von ihren Verpflichtungen zur Errichtung des Bauvorhabens sowie der Umsetzung der zugehörigen Maßnahmen der Grünordnung und weiterer Umweltbelange entbunden zu werden und diese auf die Erwerberin des Baugrundstücks als neue Vorhabenträgerin zu übertragen. Dagegen soll die Verpflichtung zur Anpflanzung von acht Bäumen im öffentlichen Straßenraum einschließlich der dreijährigen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege nicht auf die Erwerberin übergehen. Es ist somit eine klare Trennung der vertraglichen Verpflichtungen nach Vorhaben und Erschließung vorgesehen.

Die Erwerberin als neue Vorhabenträgerin ist gewillt und in der Lage, das geplante Vorhaben und die Grünordnungsmaßnahmen zu realisieren. In anderen Durchführungsverträgen wurde eine Trennung zwischen Vorhaben und Erschließung gleich zu Beginn vereinbart (z.B. Kaiserplatz-Galerie). Aus Sicht der Verwaltung spricht daher nichts gegen eine nachträgliche Aufgabentrennung mit Rechtsnachfolge.

Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt vor, dem beantragten Wechsel der Vorhabenträgerin - bezogen auf das Vorhaben - zuzustimmen.

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-07-01 B 03_0142_WP17 Vorhabenbezogener Be SAO.pdf

13.11.2024

191.7 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 10.07.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Zusätze
Die Unterlagen werden nachgereicht.
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 11:10