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Veränderung des Stellenplans durch Einrichtung von drei Stellen im Fachbereich Umwelt in Folge des vom Rat der Stadt Aachen beschlossenen Klimanotstands

FB 11/0361/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Palm, Allianz für Aachen, erklärt die Ablehnung der Maßnahme, da ein Klimanotstand nicht zu erkennen sei, der neue Planstellen rechtfertige.

Ratsfrau Eschweiler, CDU, erklärt die Zustimmung zum Beschlussvorschlag und weist darauf hin, dass die Verwaltung nach dem Beschluss zum Klimanotstand unverzüglich gehandelt habe. In interfraktionellen Gesprächen habe man sich darauf geeinigt, das Personal einzustellen.

Beschluss

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen bei einer Gegenstimme mehrheitlich die Veränderung des Stellenplans 2019 durch die Einrichtung von drei Vollzeitstellen im Fachbereich Umwelt in Folge des vom Rat der Stadt beschlossenen Klimanotstands.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2019 durch die Einrichtung von drei Vollzeitstellen im Fachbereich Umwelt in Folge des vom Rat der Stadt beschlossenen Klimanotstands.

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2019 durch die Einrichtung von drei Vollzeitstellen im Fachbereich Umwelt in Folge des vom Rat der Stadt beschlossenen Klimanotstands.

Marcel Philipp

Oberbürgermeister


Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt Aachen hat am 19. Juni 2019 eine Resolution verabschiedet und den Klimanotstand für die Stadt Aachen beschlossen. Er erklärt Klimaschutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels damit zu Aufgaben von höchster Priorität.

Mit welchen - über die bisherigen Aktivitäten hinausgehenden - Maßnahmen positive Auswirkungen auf das Klima erzielt werden können, hat die Verwaltung (Fachbereich Umwelt) mit ihrer Vorlage vom 15.08.2019 zum Klimanotstand in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 10.09.2019 und in einer weitergehenden Präsentation dargestellt.

Um die in der Vorlage genannten, zusätzlichen Maßnahmen initiieren und so die darin liegenden Potenziale realisieren sowie weitere Maßnahmen entwickeln zu können, bedarf es entsprechender personeller Ressourcen. Der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz folgend, werden daher drei Stellen im Fachbereich Umwelt eingerichtet (technische Sachbearbeitungen – „Klimaschutzmanager*in). Die Verortung erfolgt bei der unmittelbar der Fachbereichsleitung zugeordneten Koordinationsstelle „Nachhaltigkeit und Klimaschutz“.

Die Klimaschutzmanager*innen werden sich insbesondere mit den Aufgabenschwerpunkten

  • Maßnahmen und Projekte zur Unterstützung und Motivation von Klimaschutz im gewerblichen und industriellen Bereich
  • Maßnahmen zur Forcierung der Sanierung des Gebäudebestands im Wohn- und Gewerbesektor
  • Maßnahmenbilanzierung bezüglich ihrer Klimaschutzwirkung sowie städtische Gesamtbilanzierung der Treibhausgasemissionen
  • Kommunikation mit der Stadtgesellschaft, Informationsarbeit zwecks Motivation zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im privaten und im gewerblichen Bereich
  • Maßnahmen und Informationen zur Anpassung an den Klimawandel
  • Verwaltungsinterne Koordinierung und Unterstützung der Umsetzung von Maßnahmen aus dem städtischen Klimaschutzkonzept
  • Projektkoordination und -management im Rahmen des „european energy award“ – Systems
  • Integrierte Klimaschutzplanung
  • Controlling, Wirksamkeitsanalyse von Maßnahmen
  • Verwaltungsinterne Beratung zu Auswirkungen von Maßnahmen auf den Klimaschutz

befassen.

Aufgrund der gegebenen Dringlichkeit sollen die Stellen unterjährig im Stellenplan 2019 eingerichtet und die Stellenbesetzungsverfahren zeitnah eingeleitet werden.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschrie-bener Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz

2020 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Personal-/

Sachaufwand

0 €

0 €

0 €

786.600 €

0 €

0 €

Abschreibungen

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Ergebnis

0 €

0 €

0 €

786.600 €

0 €

0 €

+ Verbesserung /

- Verschlechte-rung

0

-786.600 €

Deckung nicht vorhanden

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung von drei neuen Sachbearbeitungsstellen (technischer Dienst), ausgewiesen nach EG 12 TVöD. Gemäß KGSt-Materialien 2018/2019 sind hierfür jährlich 262.200 € (87.400 € pro Stelle) anzusetzen, zuzüglich Sach-, IT- und Gemeinkosten. Für das Jahr 2019 ist aufgrund des fortgeschrittenen Zeitpunkts nicht mehr mit Personalausgaben zu rechnen. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass in 2020 Personalkosten nur anteilig anfallen, weil die Stellen voraussichtlich erst nach dem 01.01.2020 sukzessive besetzt werden können.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-09-19 FB 11_0361_WP17 Veraenderung des Stel SAO.pdf

9.11.2024

101.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 06.11.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 11:47