Standort der nach Brandschutzbedarfsplan erforderlichen weiteren Feuer- und Rettungswache im süd-westlichen Stadtgebiet
FB 37/0055/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Bürgermeister Plum, SPD, hält den Beschlussvorschlag für ungünstig formuliert, da darin von einer Standortprüfung gesprochen werde und bei positivem Ausgang der Standort genutzt werden solle. Er verweist auf das Bebauungsplanverfahren, in dessen Verlauf verschiedene Punkte ergebnisoffen zu prüfen sind, insbesondere auch die verkehrliche Anbindung. Dies sei auch aus Gründen der Rechtssicherheit notwendig. Er regt an, sich auch mit einem Plan B zu beschäftigen und sich nicht nur auf einen Standort zu konzentrieren.
Ratsherr Pilgram, Grüne, verweist auf die Haushaltsrede der Kämmerin, die die Feuerwache als Beispiel dafür erwähnte, wie schwierig es sei, Projekte von der Paragraf-13-Liste in den Haushalt zu transferieren. Er stellt die Frage, wann die Planungsmittel in den Haushalt aufgenommen werden und ob dies schon im nächsten Haushalt zu finden sein werde, wie rasch das Projekt von der Paragraf-13-Liste in das Investitionsprogramm komme und ob, wenn es im Investitionsprogramm stehe, vor dem Hintergrund anderer Aufgaben wie der Sanierung des Neuen Kurhauses oder des Baus eines neuen Verwaltungsgebäudes noch Platz im Haushalt hierfür sei.
Frau Stadtdirektorin Grehling weist darauf hin, dass die Planungskosten im Haushalt stehen. Sie geht auf seinerzeitige Darlegungen der Verwaltung im Finanzausschuss ein, bei denen darauf hingewiesen wurde, dass bei einem Bauprojekt ab dem Beginn des Baubeschlusses bis zur Umsetzung etwa drei Jahre liegen. Bei der Feuerwache werde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Zeit benötigt für die Antragserarbeitung, die entsprechende Umsetzung, die Vergabeverfahren und weiteres. Von daher werden Beträge für die Umsetzung für 2021 nicht im Haushalt sein. Die Paragraf-13-Liste zeige nur, dass es eine relativ optimistische Zeitschätzung und ein in seinen Grundzügen angenommenes Kostenportal gebe, auf das man sich einstellen möchte, sowie einen Planungsauftrag. Da der Haushalt sich an praktischen, nicht zu ignorieren Gegebenheiten orientiere, können in ihn nicht Beträge hineingeschrieben werden, für die eine Umsetzung noch nicht anstehe.
Ratsherr Baal, CDU, berichtet, dass am Vortag in einer Sitzung des Umweltausschusses erstmals eine Unterrichtung darüber erfolgte, dass eine Interimswache notwendig sein würde, wenn sich die Bebauung im Bereich Siegel verzögern würde. Dieses Thema interessiere die Anwohner in hohem Maße. Er regt von daher an, frühzeitig alle Informationen hierüber herauszugeben, damit jeder nachvollziehen könne, wie der Zeitplan aussehe. Er gehe auch davon aus, dass es wichtig sei darzustellen, unter welchen Rahmenbedingungen eine Interimswache, wenn sie denn benötigt würde, aktiv würde. Viele Besorgnisse könnten so gemindert werden.
Ratsherr Corsten, CDU, erinnert an die Gutachten, mit denen Grundstücke geprüft wurden, sodass nicht der Eindruck erweckt werden solle, man fange nun erst dem Projekt an. Die gesetzlichen Vorgaben und der Brandschutzbedarfsplan müssten eingehalten werden und dementsprechend seien die Punkte abzuarbeiten.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,für den Standort Siegel (Robert-Schumann-Straße/Siegelallee) eine Standortprüfung durchzuführen und vorbehaltlich ihres positiven Ergebnisses den Grundstücksbereich Siegel (Robert-Schumann-Straße/Siegelallee) als Standort für den Neubau der Feuer- und Rettungswache Südwest zu nutzen.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zudem, die Verwaltung zu beauftragen, die dem Bauvorhaben Siegel folgende Sanierung der Feuerwache Süd, Kornelimünster, im Verhältnis zu einer Standortverlagerung im Bereich Kornelimünster durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich zu betrachten.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen zur Sanierung der Feuerwache Süd/Kornelimünster zur Kenntnis und empfiehltdem Rat der Stadt Aachen,für den Standort Siegel (Robert-Schumann-Straße/Siegelallee) eine Standortprüfung durchzuführen und vorbehaltlich ihres positiven Ergebnisses den Grundstücksbereich Siegel (Robert-Schumann-Straße/Siegelallee) als Standort für den Neubau der Feuer- und Rettungswache Südwest zu nutzen.
Der Planungsausschussempfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,für den Standort Siegel (Robert-Schumann-Straße/Siegelallee) eine Standortprüfung durchzuführen und vorbehaltlich ihres positiven Ergebnisses den Grundstücksbereich Siegel (Robert-Schumann-Straße/Siegelallee) als Standort für den Neubau der Feuer- und Rettungswache Südwest zu nutzen.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zudem, die Verwaltung zu beauftragen, die dem Bauvorhaben Siegel folgende Sanierung der Feuerwache Süd, Kornelimünster, im Verhältnis zu einer Standortverlagerung im Bereich Kornelimünster durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich zu betrachten.
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen zum Standort Siegel
zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,die Verwaltung zu beauftragen, die dem Bauvorhaben Siegel folgende Sanierung der Feuerwache Süd, Kornelimünster, im Verhältnis zu einer Standortverlagerung im Bereich Kornelimünster durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich zu betrachten.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt aufgrund der Empfehlungen des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz, der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und des Planungsausschusses für den Standort Siegel (Robert-Schumann-Straße/Siegelallee) eine Standortprüfung durchzuführen und vorbehaltlich ihres positiven Ergebnisses den Grundstücksbereich Siegel (Robert-Schumann-Straße/Siegelallee) als Standort für den Neubau der Feuer- und Rettungswache Südwest zu nutzen.
Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltungaufgrund der Empfehlungen des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz, der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim und des Planungsausschusseszudem, die dem Bauvorhaben Siegel folgende Sanierung der Feuerwache Süd, Kornelimünster, im Verhältnis zu einer Standortverlagerung im Bereich Kornelimünster durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich zu betrachten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der politischen Diskussion um den Standort einer weiteren Feuer- und Rettungswache für den süd-westlichen Bereich des Aachener Stadtgebiets wurde in der Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 16.05.2019 folgender Beschluss gefasst(Beschluss zu FB 37/0052/WP17):
„Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die beiden alternativen Standorte in einer ganzheitlichen Betrachtung gegenüberzustellen.
Dabei sind die Gesamtkosten beider Szenarien ebenso wie etwaige Erlöse darzustellen. Hierzu gehören insbesondere die Betriebs-, Unterhaltungs- und Personalkosten für drei bzw. vier Wachen sowie Sanierungs- und Umbaukosten für die bestehende Wache Süd einschließlich Interimskosten während der Bau- und Sanierungsphase.
Die derzeitige Schätzung der Wegezeiten ist aufgrund der nahezu gleichen Ergebnisse durch eine genaue Kalkulation der Szenarien zu spezifizieren.“
Der am 16.05.2018 mit einstimmigen Beschluss des Rates der Stadt Aachen angenommene Brandschutzbedarfsplan (Vorlage FB 37/0036/WP17) stellt fest, dass eine Unterdeckung der Versorgung im süd-westlichen Stadtgebiet besteht, weshalb eine Wache im Bereich Siegel zu errichten ist, um die definierten Schutzziele zu erreichen. Darauf aufbauend stellt der Rat der Stadt Aachen am 19.06.2019 mit dem beschlossenen Rettungsdienstbedarfsplan (FB 37/0053/WP17)folgendes fest: „Das im Rahmen des Brandschutzbedarfsplans vorgesehene Gebiet einer vierten Wache für die Berufsfeuerwehr im Aachener Südwesten ist auch für den Rettungsdienst als sehr gut geeignet zu bewerten.“
Um eine Spezifizierung der Ergebnisse aus der Vorlage „Standort der nach Brandschutzbedarfsplan erforderlichen weiteren Feuer- und Rettungswache im süd-westlichen Stadtgebiet“ (FB 37/0052/WP17) durch genaue Kalkulation der Szenarien vorzunehmen, wurde Herr Dipl.-Geograph Dr. Martin Wesolowski hinzugezogen, der eine gutachterliche Konkretisierung durch die beiliegende „Zusammenfassende Bewertung zur Standortplanung und -entwicklung der Feuerwehr Stadt Aachen“ vorgenommen hat. (Anlage 1)
Es wird -wie im Gutachten auch dargestellt- angestrebt, an dem neu zu errichtenden Wachstandort neben der Brandschutzeinheit auch Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes und eine Einheit der Freiwilligen Feuerwehr zu etablieren. Die genaue Konzeption dieser Etablierung -auch unter Berücksichtigung bestehender Strukturen- wird noch geprüft.
Die für den Rettungsdienst erforderlichen baulichen Maßnahmen werden durch die Kostenträger des Rettungsdienstes refinanziert. Der Umfang der Refinanzierung orientiert sich streng an den dem Rettungsdienst zuzuordnenden Funktionsbereichen auf Grundlage der in einschlägigen DIN-Normen festgelegten Flächenanteilen. Geschätzt wird sich diese Refinanzierungsposition bei etwa 30% - 40% bewegen.
Ausgehend von den auch in diesem Gutachten dargestellten Ergebnissen ist ein neuer, zusätzlicher Standort –vor dem Hintergrund der faktischen Verhältnisse - im Bereich der Siegelallee vor dem Hintergrund einer Sicherstellung der Bevölkerungsversorgung auf Grundlage der vom Rat der Stadt Aachen beschlossenen Schutzzielesowohl für den Brandschutz als auch für den Rettungsdienst erforderlich unter Beibehaltung der vorhandenen Struktur mit den Feuer- und Rettungswachen im Süden, Norden und der Hauptfeuerwache im Osten des Stadtgebietes.
Nur durch diese, für operative Aufgaben ausgerichtete Standortstrategie lässt sich zukünftig eine optimale, schutzzielbasierte Versorgung der Bevölkerung gewährleisten. Insofern muss auch der Standort der Feuer- und Rettungswache Süd sowie des darin integrierten Standortes der Freiwilligen Feuerwehr Löschzug Kornelimünster in der Ortslage von Kornelimünster verortet bleiben.
Die bislang für die Feuer- und Rettungswache Kornelimünster beabsichtigte Sanierung soll nunmehr einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gegenüber einer Verlagerung und Neuerrichtung im Bereich Kornelimünster unterzogen werden. Dabei sind insbesondere auch die Merkmale:
-nicht notwendige Interimswache für die Dauer der Sanierung
-Veräußerung der Liegenschaft und dadurch zu erzielende Erlöse
-Kosten für den Erwerb einer geeigneten Liegenschaft
zu betrachten.
Im Vorgriff auf Planungen für die 4. Feuer- und Rettungswache am Standort Siegelentsprechend den Leistungsphasen gem. HOAI erfolgte eine grobe Schätzung zu den möglichen Kosten für die Errichtung. Eine Wache mit den genannten Funktionalitäten für Brandschutz, Rettungsdienst und Freiwillige Feuerwehr würde demnach Investitionen von etwa 15 Millionen Euro und die Beschaffung einer Hubrettungsbühne in Höhe von ca. 860.000 € erfordern. Zusätzliche geschätzte Personalkosten für 15 Stellen (jeweils 5 Stellen Bewertung A7, A8, A9 L1E2 LBesO) würden lt. KGSt in Höhe von ca. 1.034.000 €/Jahr entstehen. Die Einplanung konkreter investiver und konsumtiver Mittel für diese Maßnahmen erfolgt in den jeweiligen Haushaltsplanberatungen.
Derzeit wird geprüft, ob, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen eine Interimswache für den unterversorgten Bereich im süd-westlichen Aachener Stadtgebiet zu realisieren wäre. Diese Prüfung wird unter gutachterlicher Absicherung sowohl für den Brandschutz als auch für den Rettungsdienst erfolgen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
Neubau 4. Wache:
Planungskosten: ca. 1,1 Mio € (bis zur Leistungsphase 3 HOAI)
Baukosten (erste Schätzung): ca. 15 Mio €
Die Einplanung konkreter investiver Mittel für die Baumaßnahmen wird unter Beachtung der Vorschriften des § 13 KomHVO sowie der Richtlinien der Leistungsphasen 2 und 3 nach § 34 HOAI erfolgen.
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 95773
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=95773
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2019-08-12 FB 37_0055_WP17 Standort der nach Br SAO.pdf
8.11.2024
2.2 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 06.11.2019
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 11:47