Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes "Beverau"
B 03/0149/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Bürgermeister Plum (SPD) tritt dafür ein, die Punkte Beverau und Branderhofer Weg voneinander zu trennen. Bei letzterem gehe es um einen Bebauungsplan, der bereits 14 Mal in verschiedensten Ausschüssen öffentlich und nicht-öffentlich behandelt wurde sowie dreimal in der Bezirksvertretung seit dem Jahr 2014. Ziel sei es, dort ein Begegnungszentrum einzurichten, um einem Verein aktive Arbeit zu ermöglichen. Davon zu trennen sei die Frage der Finanzierung im Rahmen der Städtebaufördermittel. Hierzu werde die Sanierungssatzung benötigt. Er betont, dass der Flächennutzungsplan im Bereich des Eselsweges keine Bebauung zulasse und ihm keine politische Absicht für solche Bauvorhaben bekannt seien. Der Sanierungssatzung werde man zustimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, den Erlass der beigefügten Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Beverau“ zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, den Erlass der beigefügten Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Beverau“ zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die beigefügte Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Beverau“.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Grundsätzlich sind bei der Durchführung von Fördermaßnahmen nach den Bestimmungen der Stadterneuerung und einer Förderung durch den Bund nach den Vorschriften des Baugesetzbuches Ratsbeschlüsse
1.über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs.3 Baugesetzbuch und
2.über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes gem. § 142 Baugesetzbuch
erforderlich.
Diese Beschlüsse werden von den Zuschussgebern gefordert.
Gem. § 141 Abs. 2 des Baugesetzbuches kann auf die vorbereitenden Untersuchungen
verzichtet werden, wenn bereits hinreichende Beurteilungsgrundlagen vorliegen.
Für den Bereich „Beverau“ liegen ausreichende Beurteilungsunterlagen vor. Diese bestehen
insbesondere aus dem parallel beratenen und beschlossenen „Integrierten
Stadtentwicklungskonzept“ Beverau.
Es ist somit nur noch erforderlich, die notwendigen Beschlüsse über die förmliche
Festsetzung als Sanierungsgebiet zu fassen. Der entsprechende Satzungsentwurf nebst
Übersichtsplan, der Bestandteil der Satzung werden soll, sind der Vorlage beigefügt.
Gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch kann die Anwendung des dritten Abschnittes des
Baugesetzbuches (§ 152 bis 156 a) ausgeschlossen werden und das vereinfachte
Sanierungsverfahren zur Anwendung kommen, da keine Ausgleichs- oder
Entschädigungsleistungen zu gewähren sind. Aus diesem Grund kann in der Satzung die
Genehmigungspflicht nach § 144 Baugesetzbuch insgesamt ausgeschlossen werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:keine
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 96470
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=96470
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2019-10-09 B 03_0149_WP17 Satzung ueber die foer SAO.pdf
7.11.2024
807.2 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 12
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 11.12.2019
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 12:10