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Bebauungsplan Nr. 989 - Trierer Straße/Schönforststraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte entlang der Trierer Straße zwischen Neuhausstraße und Madrider Ringhier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

FB 61/1190/WP17-1 · Entscheidungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 989 - Trierer Straße/Schönforststraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte entlang der Trierer Straße zwischen Neuhausstraße und Madrider Ringhier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt einstimmig den Bebauungsplan Nr. 989 - Trierer Straße/Schönforststraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte entlang der Trierer Straße zwischen Neuhausstraße und Madrider Ring gem. §10 Abs. 1 BauGB in der vorgelegten Fassung als Satzung und die Begründung hierzu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt den Bebauungsplan Nr. 989 - Trierer Straße/Schönforststraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte entlang der Trierer Straße zwischen Neuhausstraße und Madrider Ring gem. §10 Abs. 1 BauGB in der vorgelegten Fassung als Satzung und die Begründung hierzu.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.01.2019 nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschlossen, zur Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten – insbesondere von Wettbüros und Spielhallen – einen Bebauungsplan für den Bereich Trierer Straße/ Schönforststraße aufzustellen.

Da das Verfahren auf Grundlage des § 9 (2b) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB als Vereinfachtes Verfahren durchgeführt wird, konnte auf eine frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ebenso verzichtet werden wie auf die Durchführung einer Umweltprüfung.

Am 06.06.2019 beschloss der Planungsausschuss die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr.989; die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte am 09.05.2019 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB des Bebauungsplan Nr. 989 - Trierer Straße/Schönforststraße - fand in der Zeit vom 22.07.2019 bis einschließlich 23.08.2019 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit bzw. Behörden eingegangen.

Aus diesem Grund ist weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine erneute Beratung notwendig, beide Gremien wurden über das Ergebnis der Offenlage informiert.

Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 989 – Trierer Straße/ Schönforststraße – in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-11-21 FB 61_1190_WP17-1 Bebauungsplan Nr. 98 sao

8.11.2024

1.1 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 11.12.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Zusätze
Die Unterlagen werde nachgereicht.
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 12:09