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Aussetzen des ab dem 01.01.2016 eingeführten Standortkonzeptes "Gebündelte Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen an einen Antragsteller" zunächst für ein Jahr mit dem Ziel, Altkleidercontainer dauerhaft nicht mehr auf öffentlichen Flächen zuzulassenhier: Bericht zur Evaluierung der Projektphase

FB 61/1370/WP17 · Kenntnisnahme

Aussetzen des ab dem 01.01.2016 eingeführten Standortkonzeptes "Gebündelte Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen an einen Antragsteller" zunächst für ein Jahr mit dem Ziel, Altkleidercontainer dauerhaft nicht mehr auf öffentlichen Flächen zuzulassenhier: Bericht zur Evaluierung der Projektphase

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Lübben (Grüne) fragt, ob die von der Verwaltungsseite zur Verfügung gestellten Flächen dauerhaft bestehen bleiben. Der Oberbürgermeister bejaht dies unter Vorbehalt von Veränderungen einzelner Standorte.

Ratsherr von Hayn (Piraten) bemängelt, dass nur der wilde Müll Beachtung gefunden habe in der Vorlage, aber nicht die Recyclingquote. Aufgrund von Zeitungsberichten über rückgängige Gesamtmengen im Altkleiderbereich sei zu vermuten, dass Altkleider über den Hausmüll entsorgt würden. Zudem enthalte die verlinkte kartographische Darstellung Fehler.

Ratsherr Servos (SPD) sieht im heute zu treffenden Beschluss eine logische Konsequenz aus dem Vermittlungsverfahren mit den karitativen Organisationen. Er verweist auf deren kritische Stellungnahmen, bei denen es vor allem um Planungssicherheit gehe. Einiges müsse noch optimiert werden, er sei aber guter Dinge, dass das Verfahren weitergehen werde und die karitativen Organisationen langfristig weiterhin unterstützt werden.

Der Oberbürgermeister erklärt, dass der Hinweis auf die Internet-Darstellung aufgenommen werde. Es sei ein System, das von der Verwaltung beobachtet werde und auf Kritik werde sensibel reagiert.

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis. Das Standortkonzept ist hiermit dauerhaft aufgegeben.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Das Standortkonzept ist hiermit dauerhaft aufgegeben.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 08.05.2019 die Empfehlung des Mobilitätsausschusses zustimmend zur Kenntnis genommen und mehrheitlich bei vier Nein-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen, das ab dem 01.01.2016 eingeführte Standortkonzept “Gebündelte Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen an einen Antragsteller“ ab sofort zunächst befristet für ein Jahr auszusetzen und keine Sondernutzungserlaubnisse zu erteilen. Das Jahr 2019 soll als Projektphase definiert werden, in der die Verwaltung die Auswirkungen beobachtet. Die Verwaltung soll mit einer Evaluation beauftragt werden, über die Ende 2019 zu berichten ist. Für den Fall, dass die Evaluation positiv endet, soll das Standortkonzept ohne weitere Beschlussfassung ab dem 01.01.2020 aufgegeben werden; darüber hinaus sollen keine Sondernutzungserlaubnisse mehr zum Aufstellen von Altkleidercontainern auf öffentlicher Verkehrsfläche im gesamten Stadtgebiet erteilt werden.

Nach Ablauf der Sondernutzungserlaubnis wurden die Altkleidercontainer ab der zweiten Kalenderwoche des Jahres 2019 durch den Erlaubnisnehmer sukzessive abgebaut. Da zum gleichen Zeitpunkt keine neuen Altkleidercontainer auf öffentlicher Verkehrsfläche aufgestellt worden sind, erreichten die Verwaltung in den ersten Wochen zahlreiche Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern, die sich erkundigten, wo sie die Altkleider abgeben können. Einige Bürgerinnen und Bürger äußerten auch ihren Unmut über die Entscheidung. Die caritativen Einrichtungen standen zum selben Zeitpunkt vor der logistischen Herausforderung, das durch den Abzug der Altkleidercontainer gestiegene Abgabevolumen zu bewältigen. Zur Unterstützung der caritativen Einrichtungen hat die Verwaltung 21 Flächen zur Verfügung gestellt, auf denen insgesamt 60 Altkleidercontainer für die Zeit vom 01.09.2019 bis 31.12.2020 aufgestellt werden können und aufgestellt worden sind.

Gleichzeitig hat die Verwaltung einen interaktiven Stadtplan veröffentlicht, in dem Altkleidercontainerstandorte auf privaten Flächen abgebildet sind.

Die Bürgerinnen und Bürger haben sich recht schnell an die neue Situation gewöhnt, sodass Nachfragen und Beschwerden ausblieben.

Auch der Aachener Stadtbetrieb bestätigt, dass es keine Beschwerden mehr zu Altkleidercontainern gibt. An den zur Verfügung gestellten städtischen Flächen gibt es weder wild abgelagerten Müll, noch Überfüllungen, noch anderweitige Verschmutzungen.

Insgesamt hat der Aachener Stadtbetrieb auch festgestellt, dass sich die Zusammensetzung des wilden Mülls nicht verändert hat. Es befinden sich heute genauso wie zu der Zeit, in der noch Altkleidercontainer auf öffentlicher Verkehrsfläche standen, neben Restmüll, Biomüll, Bauschutt auch Anteile von Altkleidern im wilden Müll.

In der Vergangenheit hat es vereinzelt Hinweise auf eine Überfüllung an Altkleidercontainern gegeben, die auf privater Fläche stehen. Aufgrund fehlender Zuständigkeit darf der Aachener Stadtbetrieb diesen Müll nicht entsorgen – hier ist der Grundstückseigentümer gefordert.

Fazit:

Die Bürgerinnen und Bürger haben sich an die geänderten Voraussetzungen gewöhnt und entsorgen ihre Altkleider entweder in den vorhandenen Altkleidercontainern oder in den Kleiderkammern. Da sich das Aufkommen des wilden Mülls nicht wesentlich verändert hat und auch die Zusammensetzung des wilden Mülls gleich geblieben ist, geht die Verwaltung davon aus, dass das vorhandene Entsorgungsangebot für Altkleider absolut ausreichend ist und das Standortkonzept aufgegeben werden soll.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-01-27 FB 61_1370_WP17 Aussetzen des ab dem SAO.pdf

20.11.2024

94.7 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 19.02.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
17.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 22:18