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Zensusgesetz 2021 – Durchführungsermächtigung Städteregion

FB 02/0197/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Oberbürgermeister wird einstimmig ermächtigt, mit der StädteRegion Aachen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß §§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) zur Wahrnehmung der Ausführung des Zensusgesetzes 2021 (ZensG 2021 AG NRW - Aktueller Entwurfsstand: 17.12.2019) im Zuständigkeitsbereich der StädteRegion Aachen mit Ausnahme des Gebietes der kreisfreien Stadt Aachen abzuschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit der StädteRegion Aachen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß§§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) zur Wahrnehmung der Ausführung des Zensusgesetzes 2021(ZensG 2021 AG NRW - Aktueller Entwurfsstand: 17.12.2019) im Zuständigkeitsbereich der StädteRegion Aachen mit Ausnahme des Gebietes der kreisfreien Stadt Aachen abzuschließen.


Erläuterungen

Zensusgesetz 2021Durchführungsermächtigung Städteregion

hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung betreffend die Durchführung des Zensus 2021 im Zuständigkeitsbereich der StädteRegion Aachen mit Ausnahme des Gebiets der kreisfreien Stadt Aachen

Im Jahre 2021 findet in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung (der sog. Zensus 2021) statt. Am 10.03.2017 trat das Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus vom Bund in Kraft, am 23.11.2018 das Zensusvorbereitungsänderungsgesetz des Bundes und am 03.12.2019 das Zensusgesetz des Bundes (ZensG 2021).

Das Zensusausführungsgesetz liegt in der Entwurfsfassung (Stand: 17.12.2019) vor. Die endgültige und verbindliche Bestätigung erfolgt durch das Landesausführungsgesetz zum Zensus 2021 (ZensG 2021 AG NRW), das voraussichtlich Mitte 2020 in Kraft tritt.

In der gemeinsamen Sitzung des Verwaltungsvorstandes der Stadt Aachen und der Verwaltungsleitung der StädteRegion Aachen herrschte am 14.01.2020 Konsens darüber, dass die Stadt Aachen analog zum Zensus 2011 sowohl für die Stadt Aachen als auch für die übrigen Kommunen die Durchführung des Zensus 2021 übernehmen soll.

Um dieses Ziel zu erreichen, beabsichtigen die Beteiligten für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Aachen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung entsprechend der Regelungen in § 6 Abs. 3 Satz 3 des Aachen Gesetzes, § 3 Abs. 1 Ziffer 3 ZensG 2021 AG NRW zu schließen, wonach die Stadt Aachen die Ausführung des Zensusgesetzes 2021 in ihrem Geltungsbereich in eigener Zuständigkeit übernimmt. Die nachfolgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung dient der Durchführung des Zensus 2021 im übrigen Zuständigkeitsbereich der StädteRegion durch die Stadt Aachen.

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird nachgereicht, finanzielle Auswirkungen sind mangels Gesetzesgrundlage derzeit noch unklar.

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-02-04 FB 02_0197_WP17 Zensusgesetz 2021 _ SAO.pdf

7.11.2024

103.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 17
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 19.02.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Geändert
17.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 22:19